Welche Regeln gelten bei Alkohol im Straßenverkehr?
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Welche Regeln gelten bei Alkohol im Straßenverkehr?

Alkohol und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr
Wer unter Drogeneinfluss oder unter Einfluss von Alkohol Auto fährt, muss mit hohen Geldbußen und dem Entzug des Führerscheins rechnen. Auch Freiheitsstrafen sind in schweren Fällen möglich.

Null-Promillegrenze

Die Null-Promillegrenze gilt für Fahranfänger innerhalb der zweijährigen Probezeit und für Personen bis 21 Jahre. Diese Personengruppe darf gar keinen Alkohol trinken, wenn sie plant, anschließend Auto zu fahren.

0,3 Promille

Ab 0,3 Promille spricht man von der relativen Fahruntüchtigkeit, sodass die Kombination von Alkohol und aktiver Teilnahme am Straßenverkehr schon ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, ist eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu erwarten. Geld- oder Freiheitsstrafen, die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate und drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister sind die Konsequenzen.

0,5 Promille

Beim Autofahren mit 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die beim Erstverstoß mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg geahndet wird. Wiederholen sich derartige Ordnungswidrigkeiten, erhöht sich die Geldbuße auf 1.000 Euro beim zweiten und 1.500 Euro beim dritten Verstoß.

1,1 Promille und 1,6 Promille

Die absolute Fahruntüchtigkeit ist ab 1,1 Promille erreicht und wird immer strafrechtlich verfolgt, egal ob es zu einem Unfall gekommen ist. Eine hohe Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister sind die Folgen. Ebenfalls erfolgt ein Entzug des Führerscheins für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgt zusätzlich ab 1,6 Promille, da ein chronischer Alkoholmissbrauch vermutet wird.

Bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss können Versicherungen die Leistungen reduzieren oder auch verweigern.