Ausfuhrkennzeichen: Fahrzeugüberführung ins Ausland
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Ausfuhrkennzeichen: Fahrzeugüberführung ins Ausland

Ausfuhrkennzeichen in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland können spezielle Ausfuhrkennzeichen beantragt werden, wenn ein Kraftfahrzeug ins Ausland ausgeführt werden soll. Sie dienen ausschließlich der Anbringung an Fahrzeugen, die die Bundesrepublik für immer verlassen sollen. In anderen Ländern gelten teilweise abweichende Regelungen.

Ausfuhrkennzeichen werden in Deutschland von der Kfz-Zulassungsstelle zugeteilt. Sie sind maximal ein Jahr lang gültig. Für die Beantragung werden verschiedene Dokumente und der Nachweis einer speziellen Versicherung benötigt.

Benötigte Dokumente für die Zulassungsstelle

Für die Beantragung von Ausfuhrkennzeichen werden seitens der Zulassungsstelle verschiedene Dokumente verlangt. Unter anderem muss sich der Antragssteller mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Für das entsprechende Fahrzeug müssen Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung vorgelegt werden, früher unter den Begriffen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bekannt.

Sind die bisher verwendeten Nummernschilder noch nicht entsiegelt, so müssen sie mitunter zwecks Entsiegelung vorgelegt werden. Bisweilen verlangt die Zulassungsstelle auch, dass das entsprechende Fahrzeug vorgeführt wird, dies ist vor allem bei Gebrauchtwagen der Fall.

Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

Der Zulassungsstelle muss bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden, umgangssprachlich muss das entsprechende Fahrzeug also noch TÜV haben. Hierzu gehört häufig auch eine bestandene Abgasuntersuchung. Das Ausfuhrkennzeichen wird maximal bis zum Ablauf des TÜV-Zeitraums ausgestellt.

KFZ-Steuern und Versicherung

Bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens muss der Zulassungsstelle zwingend der Abschluss einer Versicherung für das entsprechende Fahrzeug nachgewiesen werden. Die Versicherer stellen bei Abschluss der Versicherung entsprechende Dokumente aus, die anschließend bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden können.

Seit dem Jahre 2010 fallen auch bei der Verwendung von Ausfuhrkennzeichen Kraftfahrzeugsteuern an. Diese Steuern müssen bereits bei Beantragung des Ausfuhrkennzeichens bezahlt werden.

Aussehen des Ausfuhrkennzeichens

Das Ausfuhrkennzeichen lässt sich leicht von anderen Kfz-Kennzeichen unterscheiden. Im Gegensatz zu normalen deutschen Kennzeichen weist es keinen blauen Streifen mit dem Euro-Symbol am linken Rand auf. Stattdessen verfügt das Ausfuhrkennzeichen über einen roten Streifen am rechten Rand der Kennzeichentafel. Auf diesem Streifen ist das Datum in Form von Tag, Monat und Jahreszahl vermerkt, bis zu dem das Fahrzeug die Bundesrepublik Deutschland spätestens verlassen haben muss.

Bis ins Jahr 1988 war das Ausfuhrkennzeichen in ovaler Form ausgeführt. Heutzutage verfügen Ausfuhrkennzeichen über ein normales Nummernschildformat. Auf das Kürzel des Zulassungsbezirks folgen im Gegensatz zu normalen Kennzeichen einige Ziffern und dann ein Buchstabe. Die Stempelplakette der Zulassungsstelle wird hinter dem Kürzel des Zulassungsbezirks angebracht, auch sie weicht in Form und Farbgebung von normalen Plaketten ab.