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Lexikon
Kfz-Versicherung Auslandsschadenschutz

Auslandsurlaub mit dem eigenen Auto

Jährlich fahren Millionen Deutsche mit dem eigenen Auto in den Urlaub. Dabei muss bedacht werden, dass im Ausland andere gesetzliche Vorschriften Anwendung finden als in Deutschland. Deutsche Autofahrer müssen damit rechnen, dass sie im Falle eines Unfalls mit einem ausländischen Fahrzeug schlechtere Leistungen erhalten. Durch unterschiedliche Gesetze der verschiedenen Länder werden Sach- oder Personenschäden von ausländischen Versicherungen oft erst nach vielen Jahren bezahlt. In vielen Fällen bleiben Autofahrer sogar auf den Kosten eines Unfalls sitzen, weil der Unfallverursacher nicht ausreichend oder möglicherweise gar nicht versichert ist.

Ausländische Haftpflichtversicherer übernehmen häufig keinen Wertverlust und keine Kosten für einen Mietwagen oder Gutachter. In manchen Ländern gibt es sogar überhaupt keine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Eine Versicherung für einen Auslandsschaden tritt für den Versicherungsnehmer ein. Sie gleicht Schäden bis zur Höhe der Deckungsgrenze aus oder sie übernimmt bei einer geringen Deckung der gegnerischen Versicherung, den Differenzbetrag. Es empfiehlt sich daher der Abschluss eines Auslandsschadenschutzes.

Auslandsschutz der Kfz-Versicherung

Durch den Auslandsschutz ist ein Versicherter geschützt, wenn bei Reisen im Ausland ein Schaden entsteht. Ein Auslandsschadenschutz deckt Unfälle im Ausland ab, in die der Versicherungsnehmer schuldlos verwickelt wurde oder bei denen eine ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung keine Entschädigung leistet, sofern diese überhaupt vorhanden ist.

Auslandsschadenschutz als Zusatzleistung

Beim Auslandsschadenschutz handelt es sich um eine Zusatzleistung innerhalb einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist besonders für Fahrzeughalter interessant, die mit ihrem Auto öfter im Ausland unterwegs sind. Einige Versicherungen enthalten diese Zusatzleistung bereits beitragsfrei im Versicherungspaket. Andere Anbieter erheben dafür einen Zusatzbeitrag, der meist zwischen 20,00 und 50,00 Euro liegt.

Durch diesen Schutz werden neben Unfallkosten auch Anwälte oder Verfahren ersetzt. Er ist zudem von großem Vorteil, wenn sich die Begleichung des Schadens nach einem Unfall im Ausland lange hinzieht. Der Auslandsschadenschutz gilt innerhalb der Europäischen Union, aber auch, je nach Versicherung, in anderen Ländern. Es lohnt sich also besonders bei häufigen Reisen in bestimmte Länder, diese mit in die Versicherung einzubeziehen.

Festlegung der Länder

Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags oder bei Ergänzung des bestehenden Vertrags durch einen Auslandsschadenschutz ist es empfehlenswert, diejenigen Länder zu bestimmen, für die der Versicherungsschutz gelten soll. Häufig werden nicht automatisch alle Länder Europas von den Leistungen umfasst. Zudem kann es bei Ländern außerhalb der Europäischen Union problematisch werden, wenn eine Reise mit dem eigenen Kraftfahrzeug geplant ist. Werden die Reiseziele im Ausland jedoch festgelegt, stellt ein Auslandsschadenschutz eine große Sicherheit dar.

Versicherungsbedingungen

In vielen Fällen wenden Versicherer bei Eintritt eines Schadenfalls im Ausland ihre eigenen Versicherungsbedingungen an. Der ausländische Unfallverursacher wird so gestellt, als sei er selbst bei der Versicherungsgesellschaft versichert, bei der auch der Versicherungsnehmer versichert ist. Je nach Versicherung ist dieser bei Auslandsreisen mit dem versicherten Kfz für eine bestimmte Zeit, wie zum Beispiel für eine Zeit von 12 Wochen, versichert. Dies betrifft auch alle weiteren Fahrzeuginsassen. Die Höhe des Versicherungsschutzes richtet sich nach der Versicherung. Sie kann zum Beispiel bis zu 100 Millionen Euro betragen oder beschränkt sich bei Personenschäden auf beispielsweise 12 Millionen Euro je geschädigter Person.

Mallorca-Police

Eine Besonderheit bildet die Mallorca-Police, die ebenfalls eintritt, wenn der Versicherungsnehmer einen unverschuldeten Unfall erlitten hat. Diese Versicherung schützt ihn vor Unterdeckung bei der Versicherung des Unfallgegners. Allerdings gilt sie nicht für ein Fahrzeug des Versicherungsnehmers, sondern nur für Mietwagen.

Kommt es im Ausland zu einem schweren Unfall mit einem Mietwagen, gelten für die Kfz-Haftpflichtversicherungen niedrigere Versicherungssummen als in Deutschland. Diese ist somit oft nicht ausreichend, sodass der Mieter die restlichen Kosten häufig selbst übernehmen muss. Eine Mallorca-Police bietet daneben bei unverschuldeten Unfällen des Versicherungsnehmers einen Schutz vor Unterdeckung der Kfz-Versicherung des ausländischen Unfallgegners.

Anders als der Auslandsschadenschutz gilt die Mallorca-Police jedoch für Mietwagen und nicht für das eigentlich versicherte Fahrzeug. Auch die Mallorca-Police ist in vielen Fällen bereits in den Haftpflichtversicherungen integriert. Daneben entfaltet sie ihre Wirkung nicht nur auf der Baleareninsel, sondern überall für Mietwagen.

Die Bezeichnung Mallorca-Police entstand aus zahlreichen Unfällen von Urlaubern mit Mietwagen auf Mallorca.