Wie funktioniert begleitetes Fahren? | Kfz-Versicherung.co
Lexikon
Begleitetes Fahren

Wie funktioniert begleitetes Fahren?

Die Jugendlichen können im 16. Lebensjahr mit der Fahrschulausbildung beginnen. Sie erhalten dann die Prüfungsbescheinigung in etwa mit dem vollendeten 17. Lebensjahr und dürfen im kommenden Jahr begleitet, ab dem 18. Geburtstag allein fahren. Die theoretische Prüfung können sie drei Monate, die praktische einen Monat vor ihrem 17. Geburtstag ablegen. Beim begleiteten Fahren ist es vorgeschrieben, dass der Fahranfänger seine Prüfungsbescheinigung mitführt. Diese enthält kein Foto und gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass.

Anmeldung zum begleiteten Fahren

Jede Fahrschule bietet die entsprechende Führerscheinausbildung an, sie weist keinerlei Besonderheiten auf. Jugendliche können sich also in einer Fahrschule ihrer Wahl dafür anmelden, müssen diese aber über ihre Pläne informieren. Für das begleitete Fahren ist ein spezieller Antrag erforderlich. Die Formulare sind in der Fahrschule erhältlich.

Der Antrag geht an die Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes. Die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter müssen dem begleiteten Fahren zustimmen. Es können auf dem Antrag Begleitpersonen in unbegrenzter Zahl benannt werden. Zum Antrag gehören:

  • ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
  • Personalausweis oder Pass
  • Ausweiskopien der Erziehungsberechtigten
  • Ausweis- und Führerscheinkopien aller Begleitpersonen
  • biometrisches Passbild des Antragstellers
  • Sehtest (Augenarzt oder Optiker)
  • Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung über Teilnahme)

Zusatzkosten für den BF17 Führerschein

Es fallen geringe zusätzliche Kosten für Prüfungsbescheinigung und für die Überprüfung der Begleitpersonen an.

Vom begleiteten Fahren zum regulären Führerschein

Den regulären Führerschein können sich die Fahranfänger am 18. Geburtstag abholen. Die zweijährige Probezeit als Fahranfänger beginnt schon mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung.

Geforderte Voraussetzungen der Begleitpersonen

Die Begleitpersonen, die immer auf der Prüfungsbescheinigung zu vermerken sind, müssen eine bestimmte Eignung mitbringen. Diese soll sicherstellen, dass durch ihre Begleitung tatsächlich die Sicherheit und Routine des Fahreranfängers gefördert werden.

Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein und ihren Führerschein (Klasse B) in den letzten fünf Jahren durchgängig besessen haben. Zudem darf über sie höchstens ein Strafpunkt im Flensburger Verkehrszentralregister vermerkt sein. Während einer Begleitfahrt müssen sie sich an die 0,5-Promille-Grenze und das Drogenverbot halten, auch wenn sie selbst nicht hinter dem Steuer sitzen. Es ist immer vom Szenario auszugehen, dass sie als Fahrer einspringen müssen.

Versicherung beim begleiteten Fahren

Der minderjährige Fahrer haftet für Unfallschäden, die Begleitperson hingegen nicht. Die Versicherung muss über das begleitete Fahren informiert werden, die Police – in der Regel die für das Auto der Eltern – wird entsprechend angepasst. Viele Policen sehen das begleitete Fahren nicht vor. Bei der Anpassung kann sich die Prämie geringfügig erhöhen.

Der Vorteil für den Fahranfänger besteht darin, dass er bei der Versicherung seines ersten eigenen Fahrzeugs von einer besseren Schadenfreiheitsklasse profitiert. Die Unfallstatistik belegt, dass begleitete Fahranfänger bis zum 25. Lebensjahr deutlich seltener in Unfälle verwickelt werden als die sonstigen Fahranfänger.

Die Versicherer betrachten das begleitete Fahren daher größtenteils wohlwollend und setzen die Policenprämie für die Eltern nicht allzu sehr herauf. Wenn der Fahranfänger schließlich sein erstes eigenes Fahrzeug versichert, erhält er von vielen Versicherern einen Rabatt, weil er zuvor begleitet gefahren ist.