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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Die eVB als Zulassungsvoraussetzung

Wer ein Fahrzeug neu zulassen möchte (auch nach Halterwechsel) oder für technische Änderungen die Genehmigung der Zulasssungsstelle benötigt, muss hierfür den Nachweis über den Abschluss der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung erbringen. Dieser Nachweis ist durch die eVB unmittelbar gegeben. Die Zulassungsstelle würde sonst die Zulassung verweigern. In einer elektronischen Versicherungsbestätigung ist die VB-Nummer (Versicherungsbestätigungsnummer) enthalten.

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Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung ab 2008

Im Jahr 2008 wurde die eVB eingeführt, vorher gab es die Deckungskarte. Diese war eine Bestätigung über das Vorliegen der Haftpflichtversicherung in Form einer Karte mit den Daten des Versicherungsnehmers sowie seines Fahrzeugs. Diese eine Doppelkarte enthielt zwei Exemplare, eines für den Versicherungsnehmer und ein weiteres für die Versicherungsgesellschaft. Wenn das Exemplar für das Versicherungsunternehmen bei diesem eingegangen war, galt die Versicherung als bestätigt. Das kostete Zeit und barg zudem die Gefahr, dass die Karte auf dem Postweg verloren geht. Die elektronische Versicherungsbestätigung funktioniert schneller, sicherer und unkomplizierter.

Beantragung der eVB

Die elektronische Versicherungsbestätigung lässt sich sehr leicht online oder telefonisch beantragen. Der Vorgang ist sicher. Fahrzeughalter stellen den Antrag unmittelbar mit der Notwendigkeit, für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie erhalten dann die unmittelbare Bestätigung auch vor dem Bezahlen des ersten Beitrags, das Fahrzeug ist also ab sofort versichert. Sollte der Fahrer keinen Betrag bezahlen und einen Unfall verursachen, würde ihn die Gesellschaft in Regress nehmen – wie das auch beim Beitragsausfall im normalen Alltag geschieht, lange nachdem das Fahrzeug erstmals versichert wurde. Der Online-Antrag und die schnelle Bestätigung ermöglichen es dem Halter, das Fahrzeug sofort zu nutzen. Weil das eVB-Verfahren so sicher ist, gibt es die frühere Doppelkarte auf Papier nicht mehr.

Welche Kennzeichnung enthält die eVB?

In der eVB ist die Versicherungsbestätigungs-Nummer mit sieben Zeichen enthalten (Ziffern und Großbuchstaben außer O und I, um Verwechslungen mit 0 und 1 zu vermeiden). Das ausstellende Versicherungsunternehmen wird durch die ersten zwei Zeichen identifiziert. Die GDV DL (Dienstleistungs-GmbH des Gesamtverbandes der Versicherer) vergibt die Nummern.

Wie lange gilt die elektronische Versicherungsbestätigung?

Es handelt sich um eine vorläufige Bestätigung des Vorliegens einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie gilt, bis die Police abgeschlossen wurde, jedoch nicht länger, als es die Versicherungsgesellschaft festlegt. Sollte also der Versicherungsnehmer die Police widerrufen oder während der Gültigkeitsdauer keine Police abschließen beziehungsweise keine Beiträge bezahlen, erlischt die eVB. Ihre Geltungsdauer kann zwischen drei bis maximal 24 Monaten liegen. Es gibt die Ausnahme einer Dauer-eVB für gewerbliche Kunden, die eine große Fahrzeugflotte unterhalten und immer wieder eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen müssen.

Anlässe für eine elektronische Versicherungsbestätigung

  • Fahrzeugneuzulassung
  • Fahrzeugwechsel
  • Kennzeichenwechsel
  • Wiederzulassung von stillgelegten Fahrzeugen
  • Fahrzeugummeldung (Halterwechsel)
  • technische Änderungen mit Dokumentationspflicht in den Fahrzeugpapieren
  • Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

Geltungsbereich und Speicherung der elektronischen Versicherungsbestätigung

Die eVB gilt nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kaskoversicherung wird in der Police vermerkt, was ebenfalls online sehr schnell geht. Sie ist für die Zulassung eines Fahrzeugs nicht relevant. Die elektronische Versicherungsbestätigung ist hingegen eine Zulassungsvoraussetzung, bevor der Versicherungsnehmer seine Kfz-Police in den Händen hält. Sie wird auch immer für die Zulassung verwendet werden, weil sie der Versicherer automatisch auf den Versicherungsantrag hin ausstellt. Die Versicherer unterliegen in Deutschland hinsichtlich der Kfz-Haftpflichtversicherung einem Kontrahierungszwang, sie müssen die entsprechenden Anträge also annehmen (außer in streng definierten Ausnahmefällen). Daher können sie auch das Vorliegen des Haftpflichtschutzes vorab (vor dem eigentlichen Vertragsabschluss und der ersten Zahlung) per eVB bestätigen. Die VB-Nummer speichert anschließend die GDV DL, die sie der Zulassungsstelle per automatischem elektronischem Datenaustausch übermittelt. Damit hat die Zulassungsstelle automatisch die Kontrolle darüber, dass die eVB vorliegt.