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Lexikon
Kfz: Die Flottenversicherung

Bedingungen einer Flottenversicherung

Grundsätzlich können nur Geschäftskunden der Kfz-Versicherung eine Flottenversicherung vereinbaren. Sie deckt alle Unternehmensfahrzeuge (Flotte) und Fahrer des Unternehmens ab. Die Flottenversicherung ist somit ein Rahmenvertrag. Die meisten Versicherungen bieten eine Flottenversicherung ab zehn Fahrzeugen an. In manchen Fällen ist eine kleine Flottenversicherung mit weniger Fahrzeugen möglich.

In der Flottenversicherung enthalten ist mindestens die Kfz-Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben). Teil- oder Vollkasko sowie Zusatzleistungen können frei zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

Ausgestaltung der Flottenversicherung

Die genauen vertraglichen Vereinbarungen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus unterliegen den freien Verhandlungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Für gewöhnlich wird bei einer Flottenversicherung ein einheitlicher Tarif für jedes versicherte Fahrzeug vereinbart. Somit gilt der gleiche Beitragssatz beispielsweise für einen Dienstwagen wie auch für einen Sprinter oder einen Lkw.

Scheidet ein Fahrzeug aus dem Fuhrpark des Unternehmens aus oder wird ein neues Fahrzeug eingebracht, wird somit einfach die Zahl der versicherten Fahrzeuge verändert. Nach der Flottenversicherung wird das neue Fahrzeug dann unabhängig von seiner Art unter den ausgehandelten Konditionen versichert. Somit sind immer neue Vertragsanpassungen überflüssig.