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Grünes Nummernschild an Kraftfahrzeugen

Welche Fahrzeuge können ein grünes Nummernschild bekommen?

Zu diesen Fahrzeugen gehören unter anderem landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dazu gehören Traktoren und Anhänger. Diese Fahrzeuge dürfen dann aber auch nur für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Will beispielsweise jemand einen Traktor zulassen, der keinen landwirtschaftlichen Betrieb besitzt, bekommt der Traktor ein ganz normales Kennzeichen mit schwarzer Schrift. In dem Fall muss er für den Traktor auch eine Kfz-Steuer entrichten.

Es gibt aber auch andere Fahrzeuge, die ein grünes Nummernschild bekommen können. Dazu gehören Fahrzeuge für gemeinnützige Organisationen oder auch für Hilfsorganisationen. Auch die Fahrzeuge von Schaustellern sind von der Kfz-Steuer befreit und können daher ein grünes Nummernschild bekommen. Feuerwehrfahrzeuge bekommen ebenfalls ein solches Kennzeichen.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Es reicht natürlich nicht aus, wenn jemand bei der Kfz-Zulassungsstelle behauptet, er würde sein Fahrzeug nur landwirtschaftlich nutzen. Es müssen der Zulassungsstelle schriftliche Dokumente vorgelegt werden, aus denen eine Berechtigung hervorgeht. In der Regel sind das Bescheinigungen vom Finanzamt, die nachweisen, dass der Fahrzeughalter berechtigt ist, ein grünes Nummernschild für sein Fahrzeug zu bekommen.