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Lexikon
Ombudsmann in der Kfz-Versicherung

Die Rolle des Ombudsmannes

Ein Ombudsmann wird zwar mit Fachleuten der “Gegenseite” besetzt, hat aber die Aufgabe, Streitigkeiten möglichst außergerichtlich beizulegen. Die Versicherungswirtschaft ist daran selbst aus Gründen der Prozessvermeidung und der Reputation interessiert.

Versicherungsnehmer können sich daher bei Problemen mit ihrer Versicherungsgesellschaft gern an den Ombudsmann wenden, er wird eine neutrale Schlichtung als unabhängiger Schiedsrichter anstreben. Hierfür ist er mit Vollmachten ausgestattet: Über Streitfälle mit einem Wert bis zu 10.000 Euro ist der Schiedsspruch eines Ombudsmannes verbindlich. Eine Versicherungsgesellschaft hält sich daran und gleicht solche Beträge gegenüber ihrem Kunden aus.

Falls der Ombudsmann im Sinne der Versicherung entscheidet, wird er diese Entscheidung dem Kunden verständlich erklären. Bei höheren Streitwerten kann und wird der Ombudsmann ebenfalls seine Sicht der Dinge darlegen, doch es bleibt den Parteien überlassen, ihr Recht vor Gericht einzuklagen. Das könnten sie auch bei geringeren Streitwerten und trotz des Schlichterspruches eines Ombudsmannes, aber das Gericht wird praktisch immer in seiner Entscheidung diesem Schlichterspruch folgen.

Der Ombudsmann für die Kfz-Versicherung

Es gibt einen “Ombudsmann” (also in Wahrheit eine Schlichterstelle) für alle Versicherungssparten, mithin auch für die Kfz-Versicherung. Dort wird jedoch sein Urteil seltener angefragt, weil Kfz-Versicherungen an sich recht eindeutig aufgebaut sind. Häufiger benötigen Versicherungsnehmer diese Hilfe bei Lebens- und Rentenversicherungen, weil deren Vertragsbedingungen teilweise recht kompliziert ausfallen. Doch auch für Rechtsschutz-, private Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen nehmen Kunden den Ombudsmann häufiger in Anspruch. Einen separaten Ombudsmann gibt es für die PKV.