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Quotierung im Versicherungsvertragsgesetz

Die wichtigsten Fakten zur Quotierung

  • Die Quotierung bemisst einen Schuldanteil des Versicherungsnehmers am Unfall.
  • Es erfolgt eine Leistungskürzung bei der Vollkaskoversicherung anhand der ermittelten Quote.
  • Unter Umständen führt die Quotierung zu einer kompletten Leistungsverweigerung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers.

Quotierungsregelung durch das Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz wurde im Jahr 2008 neu gestaltet, in diesem Zuge wurde auch die jetzt geltende Quotierungsregelung eingeführt. Sie betrifft nur die Kfz-Vollkaskoversicherung und bringt Verbesserungen für die Halter mit sich. Vorher konnten die Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit die Zahlung stets komplett verweigern, doch durch die Neuregelung darf die Leistung nur abhängig von der ermittelten Quote gekürzt werden.

Es kann dennoch zu einer Quote von 100 Prozent kommen, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Das wäre beispielsweise bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss der Fall.

Auswirkungen der Quotierung auf die Rückversicherung

Für die Versicherer ergibt sich durch die Quotierung das Problem, dass anhand der Quoten die Prämie ihres Rückversicherungsvertrages kalkuliert wird. Die Rückversicherer haben aber oft nur ungenügenden Einblick in die Geschäftspolitik des Erstversicherers. Sie verfügen nur über zurückliegende Daten, was eine aktuelle Policenberechnung erschwert.

Darüber hinaus besteht die Problematik der Spätschäden, die sich zum Beispiel bei einem Haftpflichtfall erst lange nach dem Unfallereignis einstellen können. Aus diesem Grund fallen die Quotierungsregelungen einzelner Versicherer bislang (Stand Juni 2018) uneinheitlich aus.