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Lexikon
Restwert beim Fahrzeug-Leasing

Nicht zu verwechseln ist der Restwert mit dem sogenannten Restbuchwert. Bei Erstem handelt es sich um einen Begriff aus der Leasingkalkulation. Beim Restbuchwert, der umgangssprachlich auch einfach als Buchwert bezeichnet wird, geht es um den tatsächlichen Wert in der Bilanz nach der Abschreibung. Natürlich kann der Restbuchwert auch gleichzeitig den Restwert darstellen, doch in den meisten Fällen entspricht der Restwert dem voraussichtlichen Wert des Leasingobjekts am Ende des Leasingvertrags.

Grundsätzlich gibt es keine Regelungen, wie hoch ein Restwert mindestens sein muss. Aus steuerrechtlicher Sicht ist es allerdings sinnvoll, sich etwa am Marktwert zum Ende der Vertragslaufzeit zu orientieren, wenn es sich um einen Teilamortisationsvertrag handelt. Verträge, bei denen das Leasingobjekt am Ende vollständig abbezahlt wird, gelten wiederum spezielle steuerrechtliche Vorschriften.

Es kommt vor, dass unterschiedliche Anbieter auch unterschiedliche Restwerte einplanen, da natürlich jeder von ihnen individuell kalkuliert. So können einige sich beispielsweise mit Händlern anders absichern oder höhere Marktpreise erzielen als die Konkurrenz. Auch wenn die Qualität eines Leasingobjekts besser oder schlechter ist, wirkt sich dies häufig auf den jeweiligen Restwert auf.

Die Bedeutung des Restwerts für Leasingnehmer

Ja nachdem, wie hoch der Restwert ist, können die Kosten für einen Leasingnehmer am Ende eines Leasingvertrags unterschiedlich ausfallen. Einerseits kommt es hier auf die Vertragsart an, andererseits auch auf den Anbieter selbst. Grundsätzlich gilt jedoch: Je geringer der Restwert, desto teurer ist die Leasingrate während der Laufzeit – und umgekehrt.

Wie der Restwert im Schadensfall eines Fahrzeugs festgestellt werden kann

Entsteht an einem Fahrzeug aufgrund eines Unfalls ein Totalschaden, wirkt sich dies natürlich unmittelbar auf dessen Wert aus. Ein Totalschaden liegt grundsätzlich dann vor, wenn sich eine Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr rentieren würde, die Kosten dafür also höher wären als der eigentliche Fahrzeugwert.

Der Wiederbeschaffungswert sind jene Kosten, die der Fahrzeugbesitzer für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs aufbringen müsse. Der Restwert ist jedoch nur jener Betrag, den er noch beim Verkauf seines defekten Fahrzeugs erhalten würde. Wie hoch die Entschädigungsleistung ausfallen würde, lässt sich aus der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert ermitteln. Erstattet wird somit jene Summe, den das Fahrzeug vor dem Unfall hatte und die der Geschädigte noch braucht, um sich damit ein neues, gleichwertiges Fahrzeug kaufen zu können. Der Preis für einen Neuwagen gilt hier nicht, da das Auto höchstwahrscheinlich vor dem Unfall nicht komplett fabrikneu war, sondern bereits länger genutzt wurde und daher einen gewissen Wertverlust aufwies.