Schadstoffklassen und Emissionsklassen | Kfz-Versicherung.co
Lexikon
Schadstoffklassen und Emissionsklassen

Eine Emissionsklasse kennzeichnet, welche Emissionen von einem technischen Gerät, einer Anlage oder einem Stoff ausgehen. Im Kfz-Bereich bestimmen die Emissionsklassen den Schadstoffausstoß des Fahrzeugs, der wiederum bei allen Pkws mit Hubkolbenmotor bei Lkws über 3,5 t die Höhe der Kfz-Steuer bestimmt. Für sämtliche Emissionsklassen gelten gesetzliche Prüfnormen. Die Überwachung von Emissionen erfolgt daher unter genormten Prüfbedingungen. Diese Richtlinie ist offenbar zu überdenken. Der Diesel-Abgasskandal deutscher Pkw-Hersteller basiert darauf, dass die betreffenden Dieselfahrzeuge unter genormten Prüfbedingungen die Grenzwerte ihrer Emissionsklasse einhielten, im Straßenverkehr aber nicht.

Emissionsklassen und Schadstoffklassen

Die Schadstoffklassen für Kraftfahrzeuge – definiert in den Euro-Normen 1 bis 6 – sind Emissionsklassen speziell auf Kraftfahrzeuge bezogen. Je höher die Norm eines Fahrzeugs ausfällt, desto weniger Schadstoffe stößt es aus. Die höchste Abgasnorm Euro 6 ist seit dem Herbst 2015 für EU-Neuzulassungen vorgeschrieben. Fahrzeuge mit der Euro 6 werden in Deutschland bei der künftigen Maut zusätzlich entlastet. Die Einhaltung der Abgasnorm prüft der TÜV bei der Abgasuntersuchung. Solche Abgasnormen führte zuerst in den 1960er Jahren der US-Bundesstaat Kalifornien ein, in Europa gab es sie seit den 1970er Jahren. Die einheitliche Euro-Abgasnorm wurde 1991 eingeführt. Die Richtlinien wurden seither stufenweise verschärft.

Schadstoffgruppen und Umweltplaketten

In Deutschland wurden über 80 Umweltzonen festgelegt. Dort gelten niedrigere Schadstoffgrenzen. Fahrzeuge dürfen diese Zonen nur mit einer Umwelt- oder Feinstaubplakette befahren. Es gelten dabei vier Schadstoffgruppen:

Keine Feinstaubplakette erhalten Kraftfahrzeuge mit einem Ottomotor ohne oder mit ungeregeltem Katalysator und Dieselfahrzeuge, welche Schadstoffe nach der Euro-Norm 1 bzw. noch schlechter emittieren. Mit solchen Autos darf keine Umweltzonen befahren werden. Die rote Feinstaubplakette erhalten Fahrzeuge der Euro-Norm 2. Das sind nur Dieselfahrzeuge. Sie dürfen nur in sehr wenigen Umweltzonen fahren. Die gelbe Feinstaubplakette erhalten Dieselfahrzeuge mit der Euro-Norm 3 oder mit einer Partikelfilter-Nachrüstung entsprechend der Partikelminderungsstufe 1. Sie dürfen in allen Umweltzonen außer in Berlin und Hannover fahren. Die grüne Feinstaubplakette erhalten Fahrzeuge mit Euro 4 und den Partikelminderungsstufen PM1 bis PM5, sie dürfen in jeder Umweltzone fahren. Die blaue Feinstaubplakette erhalten Fahrzeuge der Euro-6-Norm.

Die Plaketten vergeben der TÜV, die GTÜ und die Dekra. Sie werden rechts unten an der Windschutzscheibe (auf der Beifahrerseite) angebracht.

Schadstoffklasse und Kfz-Steuer

Die Schadstoffklasse beeinflusst unmittelbar die Kfz-Steuer. Gemessen wird unter anderem der CO₂-Ausstoß, dessen höchstzulässiger Grenzwert bei Neuzulassungen immer weiter gesenkt wurde. Bis 2011 lag er bei 120 g/km, bei 2013 bei 110 g/km, seit 2015 bei 95 g/km (Euro 6). Der CO₂-Ausstoß soll nach 2020 auf unter 78 g/km sinken, der genaue Wert steht bislang noch nicht fest (Stand: Mai 2018). Die Kfz-Steuer wird nach dem Hubraum und entsprechend der Euro-Norm des Fahrzeugs berechnet.

Für 100 cm³ Hubraum werden folgende Steuern fällig:

Schadstoffklasse Kosten / 100 cm³ Hubraum
Euro 0 Benziner 25,36 €, Diesel 37,58 €
Euro 0 ohne Ozonfahrverbot Benziner 21,07 €, Diesel 33,29 €
Euro 1 Benziner 15,13 €, Diesel 27,35 €
Euro 2 Benziner 7,36 €, Diesel 16,05 €
Euro 3 und besser Benziner 6,75 €, Diesel 15,44 €

Ermittlung der eigenen Schadstoffklasse

Die Schadstoffklasse geht aus der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren hervor. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein) steht sie in Feld 14.1.

Steuerbefreiung für Elektroautos

Da Elektroautos keine Schadstoffe emittieren, erhalten sie vorläufig eine komplette Steuerbefreiung. Diese gilt für alle Zulassungen ab Mai 2011 bis Ende 2015 für zehn Jahre, danach bis Ende 2025. Wer also Ende 2020 ein Elektrofahrzeug zulässt, genießt die Steuerbefreiung noch fünf Jahre lang. Nach Ablauf der kompletten Steuerbefreiung werden Elektroautos nach ihrer Masse besteuert, bei einer Tonne Gewicht wären es derzeit jährlich 28 Euro. Es gibt übrigens auch Steuervorteile beim Tanken von Erdgas, und zwar auf zwei Wegen: Erstens wird das Gas selbst viel niedriger besteuert als Benzin und Diesel. Daher kostet es bei vergleichbarer Leistung viel weniger. Zweitens werden die Motoren niedriger besteuert, 100 cm³ Hubraum kosten nur zwei Euro Kfz-Steuer.

Wie könnte sich der Abgasskandal auf die Kfz-Steuer auswirken?

Da die Hersteller beim CO₂-Ausstoß geschummelt haben, dieser aber unmittelbar die Kfz-Steuer beeinflusst, könnten betroffenen Fahrzeughaltern Steuernachzahlungen drohen. Bislang gibt es aber hierzu noch keine Regelung (Stand: Mai 2018). Auch über die Entschädigung deutscher Autofahrer wird bislang noch diskutiert.