Unbegrenzte Deckungssumme in der Kfz-Versicherung
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Unbegrenzte Deckungssumme in der Kfz-Versicherung

Eine unbegrenzte Deckungssumme gibt es in der Kfz-Versicherung nicht (und auch in keiner anderen Versicherungssparte), jedoch kann die vereinbarte Deckung weit über die gesetzlichen Mindestgrenzen hinausgehen, indem sie 100 Millionen Euro erreicht. Diese Deckung überschreitet alle bekannten Schadenssummen, die je zu regulieren waren (Stand: Juni 2018). Daher werden die 100 Millionen Euro gern als “unbegrenzte Deckungssumme” kommuniziert.

Worum handelt es sich bei der Deckungssumme?

Kfz-Versicherer sind verpflichtet, Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme laut Police zu regulieren. Diese Deckungssummen können Versicherer frei anbieten, jedoch gibt es für die Kfz-Haftpflicht gesetzlich festgelegte Mindestdeckungen. Diese betragen in Deutschland mit Stand Sommer 2018:

  • Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro

Da vor allem Unfälle mit Personenschäden deutlich höhere Kosten als die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme verursachen können, bieten die meisten Versicherer höhere Deckungssummen – die genannte “unbegrenzte Deckungssumme” – an. Die Mindestdeckungen werden nur praktisch nur vereinbart, wenn ein Versicherer den Versicherungsnehmer als Kunden annehmen muss, weil ihn der gesetzliche Kontrahierungszwang dazu verpflichtet.

Wichtig zu wissen: Wenn ein Schaden durch die vereinbarte Deckungssumme nicht reguliert werden kann, haftet der Versicherungsnehmer für weitergehende Ansprüche mit seinem Privatvermögen.

Warum entstand der Begriff der “unbegrenzten Deckungssumme”?

Weitergehende Deckungen belaufen sich in Deutschland auf 50 oder 100 Millionen Euro pauschal für alle Versicherungsfälle (Personen-, Sach- und Vermögensschaden). In anderen Staaten gibt es andere, häufig niedrigere Deckungen. Man nennt in Deutschland die 100 Millionen Euro eine “unbegrenzte Deckungssumme”, weil die bislang bekannten Schadensfälle diese Summe niemals erreichten.

Der aktuell höchste Schadensfall bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung war ein Zugunfall im englischen Selby im Jahr 2001. Damals war ein Pkw auf den Gleisen zwischen den Schranken liegen geblieben. Der Zug rammte nun das Auto, der Schaden betrug umgerechnet 70 Millionen Euro. In Deutschland prallte im Jahr 2004 ein Pkw gegen einen Tanklaster. Dieser stürzte von einer Autobahnbrücke und geriet in Brand, die Brücke wurde stark beschädigt. Die Schadenssumme belief sich auf 32 Millionen Euro. Damit gelten 100 Millionen Euro immer noch als “unbegrenzte Deckungssumme”.