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Unfallmeldung für Kfz-Haftpflicht und Kasko

Die Unfallmeldung muss nach einem Versicherungsschaden zeitnah an die Kfz-Versicherung erfolgen. Man geht davon aus, dass die Meldung nicht später als eine Woche nach dem Unfallereignis erfolgen sollte.

Wie erfolgt die Unfallmeldung?

Der Versicherungsnehmer sollte seine Daten und die des Unfallgegners sowie den Ort, den genauen Zeitpunkt und den genauen Unfallhergang inklusive Fotos oder einer Skizze an die Versicherungsgesellschaft übermitteln. Am besten ist es, wenn hierfür eine Vorlage für einen Unfallbericht verwendet wurde – so kann sichergestellt werden, dass keine wichtigen Angaben vergessen werden.

Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, ist die Versicherung des Unfallgegners zuständig, bei Kaskoschäden die eigene Versicherung. Einen Kfz-Haftpflichtschaden muss zwar der Verursacher seiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden, da er in der Pflicht steht, dennoch sollte auch der Geschädigte eine Unfallmeldung abgeben. Immerhin können sich die Darstellungen der beiden Beteiligten voneinander unterscheiden.

In einigen Fällen ist vom Unfallgegner lediglich das Kennzeichen bekannt. Der Halter lässt sich dann über den Autoversicherer-Zentralruf ermitteln.