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Vertragsstrafe: Auslöser, Gründe und Strafhöhe

Wenn ein Versicherungsnehmer gegen seine Obliegenheiten (Vertragspflichten) verstößt, kann die Versicherungsgesellschaft gegen ihn eine Vertragsstrafe verhängen. Sie wird einen bestimmten Geldbetrag fordern.

Die wesentlichen Fakten zur Vertragsstrafe

  • Bei Vertragsverletzungen kann die Kfz-Versicherung eine Vertragsstrafe verhängen.
  • Die Verletzung der Obliegenheiten kann dem Versicherungsnehmer unbedeutend erscheinen und dennoch als Konsequenz eine Vertragsstrafe nach sich ziehen. Auch die Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung gehört dazu, ebenso das Fahren durch einen nicht im berechtigten Fahrerkreis eingetragenen Fahrer.
  • Die Höhe der Strafe bemisst sich an der Art der Vertragsverletzung. Es sind Vertragsstrafen über der Höhe eines Jahresbeitrags möglich.

Die häufigsten Auslöser für Vertragsstrafen

Das Fahren durch einen nicht berechtigten Fahrer, das Nichtzahlen der Versicherungsprämie und das Fahren unter Alkohol/Drogen sind die Klassiker, die eine empfindliche Vertragsstrafe auslösen. Doch die scheinbar kleineren Vertragsverletzungen kommen viel häufiger vor und werden von den Haltern teilweise fahrlässig übersehen oder in der Hoffnung begangen, dass schon nichts passieren wird.

Das sind das Überschreiten der vereinbarten Kilometer-Jahresleistung (sehr oft), das Abstellen des Fahrzeugs außerhalb einer Garage (entgegen der Vereinbarung in der Police) oder die Reparatur außerhalb der vereinbarten Vertragswerkstatt. Für diese Vereinbarungen hatte die Versicherung Rabatte gewährt, die sie nun zurückziehen wird – das ist Bestandteil der Vertragsstrafe. Dabei kann es auch bleiben. In der Regel verlangt die Versicherung dann die Differenz zum Betrag nach, der ohne die Gewährung des entsprechenden Rabatts fällig geworden wäre.

Höhe von Vertragsstrafen

Die Höhe solcher Vertragsstrafen variiert naturgemäß. Die Strafe wird prinzipiell nur im Schadensfall fällig, wenn der Versicherer einen Schaden regulieren muss und nun überprüft, inwieweit sich der Versicherungsnehmer an seine Obliegenheiten gehalten hat. Dann wird die Vertragsstrafe auch an der Höhe des zu regulierenden Schadens bemessen und daran, inwieweit die Verletzung der Obliegenheiten zum Schadensereignis beigetragen hat.

Wenn beispielsweise ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug geführt hat und dabei abzusehen war, dass damit ein hohes Risiko entsteht (weil es ein sehr unerfahrener Fahrer war), kann die Vertragsstrafe hoch ausfallen. Dasselbe gilt für Fahren unter Alkohol oder Drogen. In minderschweren Fällen kommt es möglicherweise nur zu einer kleinen Vertragsstrafe.