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Vertragsunterbrechung: Gründe und Kosten

Halter eines Fahrzeugs können eine Vertragsunterbrechung ihrer Police vornehmen, wenn sie beispielsweise für eine gewisse Zeit im Ausland wohnen. In dieser Zeit melden sie das Auto ab, der Versicherungsvertrag ruht. Er wird aber nicht aufgelöst. Der Beitrag entfällt für die Dauer der Vertragsunterbrechung, es können im Gegenzug auch keine Schadensansprüche geltend gemacht werden. Wenn die Vertragsunterbrechung länger dauert, stuft die Versicherung den Halter in der Schadenfreiheitsklasse zurück.

Gründe für eine Vertragsunterbrechung

Der häufigste Grund ist ein Auslandsaufenthalt zum Beispiel von Studenten oder Berufstätigen. Nach ihrer Rückkehr können diese Fahrzeughalter ihre bestehende Versicherung unverändert wieder aufnehmen, wenn die Vertragsunterbrechung nicht zu lange gedauert hat. Auch krankheitsbedingt könnte ein Halter für eine Weile auf sein Fahrzeug verzichten.

Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts bei einer Vertragsunterbrechung

Das Aussetzen des Versicherungsvertrages bis zu sechs Monaten gilt praktisch nicht als Vertragsunterbrechung. Bis zu einem Jahr wird die Berechnung der Schadenfreiheitsklasse ausgesetzt, der Halter gelangt also in keine bessere SF-Klasse. Im Zeitraum zwischen einem und sieben Jahren gibt es unterschiedliche Regelungen einzelner Versicherungsunternehmen. Manche Unternehmen behandeln die Police so, als hätte sie nur für ein Jahr geruht. Andere Versicherer lassen die SFK alljährlich zurücklaufen, sie verschlechtert sich damit zusehends.

Nach sieben Jahren kann es unter Umständen zu einer Neueinstufung entsprechend der Führerscheinregelung kommen. Nur im besten Fall wird eine vorherige SF-Klasse übernommen. Der Halter muss in so einem Fall nachweisen, dass er seinen Führerschein ununterbrochen behalten hat.