Widerrufsrecht bei der Kfz-Versicherung - Definition & Grundlage | Kfz-Versicherung.co
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Widerrufsrecht bei der Kfz-Versicherung

Wie bei vielen anderen Verträgen haben Kunden auch bei dem Abschluss einer Kfz-Versicherung ein Widerrufsrecht. Dies beträgt meist 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice und ist in § 8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Trotzdem sind Versicherungen dazu verpflichtet, den Versicherungsnehmer über das Widerrufsrecht in Kenntnis zu setzen. Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss dabei schriftlich erfolgen, ein Kündigungsgrund muss jedoch nicht genannt werden.

Der Gebrauch des Widerrufsrechts ist etwa sinnvoll, wenn man kurz nach Abschluss doch noch ein attraktiveres Angebot für eine Kfz-Versicherung gefunden hat. Ein sorgfältiger Kfz-Versicherungsvergleich kann diesen zusätzlichen Aufwand natürlich vermeiden.

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