Wiederbeschaffungswert als Berechnungsgrundlage
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Wiederbeschaffungswert als Berechnungsgrundlage

Der Wiederbeschaffungswert spielt insbesondere im Falle eines Totalschadens, welcher durch die Versicherung reguliert wird, eine entscheidende Rolle. Dabei dient der Wiederbeschaffungswert als ein Preisindikator für ein gebrauchtes Fahrzeug des gleichen Typs, mit einer identischen Motorisierung sowie Ausstattung.

Wiederbeschaffungswert als Berechnungsgrundlage

Durch die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes bestimmen die Kfz-Versicherer die Entschädigungshöhe, welche im Falle eines Schadens oder Diebstahls an den Versicherten oder – im Falle eines Haftpflichtschadens – an den Geschädigten reguliert wird.

Der größte Wertverlust eines Fahrzeugs findet insbesondere innerhalb der ersten Monate nach der Erstzulassung statt. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls sind Versicherer allerdings nur zur Regulation des Zeitwertes verpflichtet. Das bedeutet, dass der Wiederbeschaffungswert als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.

Dieser Umstand sorgt dafür, dass Versicherungsnehmer beim Erwerb eines Neufahrzeugs auf eine Neupreisentschädigung als Bestandteil der Versicherungspolice achten sollten. Diese Vertragsoption stellt sicher, dass ein Versicherter – unabhängig vom Zeitwert des Fahrzeugs – eine vollständige Regulierung des Kaufpreises erhält.

Sollte es zu keinem Diebstahl oder Totalschaden kommen, sondern lediglich Teile des Fahrzeugs beschädigt sein, so reguliert eine Kaskoversicherung auch in diesem Fall nur den Wiederbeschaffungswert des gebrauchten und beschädigten Teils. Aus diesem Grund empfiehlt es sich als Versicherungsnehmer auf eine Police ohne sogenannte Abzüge „neu für alt“ zu setzen. Ist dies nicht der Fall, so reguliert die Versicherung den kompletten entstandenen Schaden.