Leistungen der Haftpflicht
Der Halter haftet auch ohne Schuld – nach dem Straßenverkehrsgesetz allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag. Für die Haftung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt keine solche Grenze, und genau diesen Bereich muss die Versicherungssumme mit abdecken.