Firmenwagenrechner 2025: Geldwerten Vorteil einfach berechnen
Transparenz

Firmenwagenrechner 2025

Berechnen Sie jetzt den geldwerten Vorteil sowie den Netto-Privatanteil Ihres Firmenwagens mit unserem Firmenwagenrechner! Berechnen Sie in unterschiedlichen Szenarien, wie Sie den Dienstwagen versteuern müssen und finden Sie heraus, wie viel Ihres Nettos Sie der Firmenwagen kosten wird.
Geschrieben von
Philipp Staedele

So funktioniert der Firmenwagenrechner

Unser Firmenwagenrechner hilft Ihnen, die steuerlichen Belastungen und den geldwerten Vorteil Ihres Dienstwagens auf der Arbeit zu berechnen. Dabei werden verschiedene Faktoren wie der Listenpreis des Dienstwagens, die gewählte Nutzungsregelung und Ihre persönlichen Rahmenbedingungen für Steuern berücksichtigt. Mithilfe weniger Eingaben können Sie schnell ermitteln, wie sich Ihr Firmenwagen auf Ihr Nettoeinkommen auswirkt:

  • Bitte treffen Sie zunächst eine Auswahl im grauen Kasten auf der rechten Seite, um die gewünschte Berechnungsart festzulegen. Sie können zwischen der 1 %-Regelung und dem Fahrtenbuch wählen.

1 %-Regelung

Wenn Sie sich für die 1 %-Variante entschieden haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Angaben zum Firmenwagen: Tragen Sie zuerst den Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs, die Entfernung sowie die Selbstbeteiligung pro Monat in den Rechner ein
  2. Angaben zum Gehalt: Hier geben Sie das Brutto-/Nettoeinkommen ein. Es kann das Monats- aber auch das Jahreseinkommen angegeben werden. Den Zeitraum müssen Sie in der unteren Spalte entsprechend Ihrer Angabe auswählen.
  3. Besteuerungsmerkmale: Machen Sie Angaben zu Ihrer Steuerklasse, Ihrem Bundesland, Ihrem Geburtsjahr sowie zu Kindern oder einem Monatsfreibetrag. Zudem wird abgefragt, ob Sie der Kirchensteuer unterliegen.
  4. Vorsorgeaufwendungen: Geben Sie danach an, ob Sie privat oder gesetzlich renten- und krankenversichert sind, inklusive eines möglichen Zusatzbeitragssatzes. In der rechten Box können Sie das Besteuerungsjahr festlegen und das Ergebnis einsehen.

0,5 %- und 0,25 %-Regelung

Für Elektro-Pkw und Hybridfahrzeuge gibt es seit dem 1. Januar 2019 die 0,5 %-Regelung. Diese funktioniert in unserem Firmenwagenrechner grundsätzlich nach dem gleichen Prinzip wie die 1 %-Variante für privat genutzte Firmenwagen. Bei dieser Regel wird der Listenpreis des Elektro- oder Hybridfahrzeugs herangezogen, unabhängig davon, ob es als Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug erworben wurde. Ein halbes Prozent des Listenpreises wird als monatlicher Vorteil für den privaten Gebrauch angesetzt.

Fahrtenbuch

Sollten Sie sich für die Option mit Fahrtenbuch entscheiden, gehen Sie beim Firmenwagenrechner folgendermaßen vor:

Wählen Sie zunächst die Abschreibungsart Ihres Firmenwagens aus.

Prozentual: Geben Sie den Listenpreis in brutto sowie die jährliche prozentuale Abschreibung in den Rechner ein. Anschließend erfassen Sie die gesamte jährliche Laufleistung des Fahrzeugs während Fahrten für den Arbeitgeber und den privaten Gebrauch. Zudem sind die jährlichen Kosten für Autoversicherung, Kfz-Steuer, Kraftstoff sowie Inspektionen und Reparaturen anzugeben.

Absolut: Anstelle des Listenpreises fahren Sie direkt mit der jährlichen Abschreibung fort.

Die Vorteile des Firmenwagenrechners
  • Schnelle Berechnung: Er liefert innerhalb weniger Sekunden einen genauen Überblick über die steuerlichen Auswirkungen.
  • Vergleichsmöglichkeiten: Sie können verschiedene Szenarien, z. B. die 1 %-Option und die Fahrtenbuchmethode, miteinander vergleichen.
  • Kostentransparenz: Alle Kostenfaktoren wie Versicherung, Kraftstoff und Abschreibungen werden berücksichtigt.
  • Optimierung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können die optimale Steuerstrategie ermitteln.

Der geldwerte Vorteil

Der geldwerte Vorteil beschreibt die Ersparnis, die ein Arbeitnehmer durch den privaten Gebrauch eines Dienstwagens erzielt. Da dies als zusätzliches Einkommen gilt, unterliegt es der Lohnsteuer. Der Vorteil beeinflusst nicht nur das monatliche Nettoeinkommen, sondern kann auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge haben. Daher ist es wichtig, den Vorteil korrekt zu berechnen und in die persönliche Finanzplanung einzubeziehen.

Ein Firmenwagen wird auch als Sachbezug betrachtet, was bedeutet, dass der Vorteil in der Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers erscheint und der Lohnsteuer sowie gegebenenfalls der Sozialversicherungspflicht unterliegt.

Der geldwerte Vorteil hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Listenpreis des Fahrzeugs, die Nutzungshäufigkeit und die gewählte Berechnungsmethode. Arbeitnehmer sollten die steuerlichen Auswirkungen sorgfältig prüfen, um überraschende Kosten zu vermeiden. Die Berechnung erfolgt entweder durch die 1 %-Variante oder die Fahrtenbuchmethode, wobei beide Verfahren ihre Vor- und Nachteile haben.

FAQ

Der Firmenwagen beeinflusst das Nettoeinkommen, da der geldwerte Vorteil das zu versteuernde Einkommen erhöht. Dies kann Auswirkungen auf die Steuerklasse und den monatlichen Nettolohn, also Ihr Gehalt, haben. Sie müssen beachten, dass durch den Firmenwagen höhere Kosten in Form von Sozialabgaben anfallen können, was das tatsächliche Nettoeinkommen reduziert.

Der Vorteil wird dem Bruttoeinkommen hinzugerechnet, wodurch die Steuerlast steigt. Besonders bei höheren Bruttoeinkommen kann dies zu einem Anstieg des persönlichen Steuersatzes führen. Arbeitgeber sollten daher genau überlegen, ob sich ein Firmenwagen für sie finanziell lohnt oder ob eine andere Lösung, wie eine Kilometerpauschale, weniger Kosten mit sich bringen würde. Unser Rechner schafft hier Abhilfe.

Auch die gewählte Berechnungsmethode ist von Bedeutung. Während die 1 %-Regelung zu einer pauschalen Besteuerung führt, kann die Fahrtenbuchmethode zu einem individuell niedrigeren geldwerten Vorteil und damit zu einem höheren Nettolohn führen. Deshalb sollte jeder Arbeitnehmer eine detaillierte Berechnung durchführen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Zusätzlich zur Besteuerung gibt es auch Auswirkungen auf mögliche Sozialleistungen. Ein höheres Bruttoeinkommen kann sich negativ auf Anspruchsgrenzen für Kindergeld oder andere staatliche Leistungen auswirken. Daher lohnt der Einsatz eines Firmenwagenrechners.

Die 1 %-Option ist eine pauschale Methode zur Berechnung des geldwerten Vorteils, die auch bei unserem Firmenwagenrechner Anwendung findet. Bei dieser Regel werden monatlich 1 % des Listenpreises des Firmenwagens als Vorteil versteuert. Zusätzlich müssen Arbeitnehmer 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer für den Arbeitsweg (Wohnung-Arbeit) ansetzen.

Beispielrechnung
  • Listenpreis: 40.000 €
  • Monatliche Besteuerung: 1 % von 40.000 € = 400 €
  • Arbeitsweg 10 km: 0,03 % von 40.000 € x 10 km = 120 €
  • Gesamt: 520 € geldwerter Vorteil pro Monat


Die 1 %-Regelung ist besonders vorteilhaft für Arbeitnehmer, die ihren Firmenwagen häufig privat nutzen, da sie eine einfache und unkomplizierte Methode zur steuerlichen Bewertung bietet. Allerdings kann diese Option nachteilig sein, wenn die tatsächliche private Nutzung gering ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der 1 %-Variante ist, dass sie unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch des Fahrzeugs angewendet wird. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer möglicherweise mehr Steuern zahlen, als sie tatsächlich an privater Nutzung haben. Dennoch bietet sie eine einfache und administrative Lösung für Unternehmen.

Bei der Fahrtenbuch-Methode werden alle dienstlichen und privaten Fahrten detailliert dokumentiert. Der private Nutzungsanteil wird anteilig versteuert. Diese Methode bietet sich an, wenn der Firmenwagen überwiegend geschäftlich genutzt wird und kann zu einer geringeren steuerlichen Belastung führen.

Die Fahrtenbuch-Methode

Vorteile:

  • Exakte Berechnung des privaten Anteils
  • Höhere Steuereinsparung bei wenig privatem Gebrauch
  • Berücksichtigung des tatsächlichen Gebrauchs

Nachteile:

  • Hoher Dokumentationsaufwand
  • Strenge Anforderungen des Finanzamts
  • Regelmäßige und genaue Aufzeichnung erforderlich

Moderne digitale Fahrtenbücher können helfen, den Aufwand zu reduzieren und die Genauigkeit zu erhöhen. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um steuerliche Vorteile zu sichern und mögliche Nachzahlungen zu vermeiden.

Wichtige Informationen für das Fahrtenbuch
  • Datum der Fahrt
  • Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt
  • Reiseziel und Zweck der Fahrt
  • Angaben zum Fahrer

Die Wahl zwischen der 1 %-Regelung und der Fahrtenbuchmethode hängt von mehreren Faktoren ab, z. B.:

  • Häufigkeit der privaten Nutzung: Viel privater Gebrauch spricht für die 1 %-Variante, wenig private Nutzung für das Fahrtenbuch.
  • Dokumentationsaufwand: Die Fahrtenbuch-Methode erfordert eine penible Aufzeichnung.
  • Steuerliche Vorteile: Eine genaue Berechnung kann steuerliche Einsparungen ermöglichen.

Die Entscheidung zwischen der 1- %-Regelung und der Fahrtenbuch-Methode hängt von der individuellen Nutzung des Firmenwagens und dem gewünschten administrativen Aufwand ab. Arbeitnehmer, die den Firmenwagen hauptsächlich geschäftlich nutzen, profitieren häufig von der Fahrtenbuch-Methode. Mit dem Firmenwagenrechner können Sie jetzt einfach und schnell beide Szenarien durchspielen und die für Sie passende Variante bestimmen.

Eine andere Möglichkeit sind die Varianten mit 0,25 % und 0,5 %. Für E-Autos und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge gelten spezielle Regelungen. Statt der klassischen 1 %-Regelung wird nur 0,25 % oder 0,5 % des Listenpreises angesetzt. Dies führt zu deutlichen steuerlichen Erleichterungen, die Sie mit unserem Firmenwagenrechner veranschaulichen können.

Beispiel
  • Listenpreis: 50.000 €
  • Monatlicher geldwerter Vorteil bei 0,5 %-Regelung: 250 €

Der Brutto-Listenpreis ist der offizielle Preis des Fahrzeugs inklusive Mehrwertsteuer, der zum Zeitpunkt der Erstzulassung galt. Er dient als Berechnungsgrundlage für die steuerliche Bewertung des geldwerten Vorteils. Wichtig zu wissen ist, dass der Listenpreis unabhängig davon ist, ob das Fahrzeug zu einem günstigeren Preis erworben wurde oder ob Rabatte und Sonderaktionen angewendet wurden.

Die Höhe des Listenpreises ist ausschlaggebend für die steuerliche Bewertung und wird vom Finanzamt als Grundlage für die Berechnung des Vorteils herangezogen. Der Listenpreis beinhaltet jedoch keine optionalen Rabatte oder individuellen Preisnachlässe, die bei der Anschaffung des Fahrzeugs möglicherweise gewährt wurden.

Zusätzlich zum Listenpreis können Sonderausstattungen den Gesamtpreis erhöhen, jedoch werden einige dieser Zusatzausstattungen nicht in die Berechnung des geldwerten Vorteils einbezogen. Beispielsweise zählen Navigationssysteme oder Lederausstattung in vielen Fällen dazu, während Dinge wie Winterreifen oder nachträgliche Anpassungen nicht zum Listenpreis gehören.

Was gehört nicht zum Listenpreis?
  • Rabatte und Sonderaktionen
  • Individuelle Sonderausstattungen
  • Versicherungskosten
  • Kraftstoffkosten

Neben dem geldwerten Vorteil sollten weitere Kosten in die Gesamtkalkulation einfließen:

  • Kraftstoffkosten (Diesel, Elektro, Hybrid)
  • Versicherung und Selbstbeteiligung
  • Wartung, Inspektion und Reparaturen
  • Steuern und Abschreibungen
Über den Autor
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