Kfz-Steuer-Rechner: Steuer einfach und schnell berechnen
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Transparenz

Kfz-Steuer-Rechner: Steuer einfach und schnell berechnen

Mit unserem Kfz-Steuer-Rechner können Sie schnell und unkompliziert anhand weniger Angaben die Kfz-Kosten für Ihr Fahrzeug ermitteln. Ob Auto, Motorrad oder Oldtimer – mit dem Online-Rechner haben Sie Ihre Kosten im Blick.
Geschrieben von
Philipp Staedele

So funktioniert der Kfz-Steuer-Rechner

Der Kfz-Steuer-Rechner ist unser digitales Tool, das es ermöglicht, die Steuerhöhe anhand weniger Angaben zu berechnen. Geben Sie einfach folgende Kennzahlen ein:

  1. Erstzulassung: Bitte geben Sie hier das Datum der Erstzulassung an. Das EZ-Datum finden Sie im Feld B der Zulassungsbescheinigung.
  2. Motorart: Geben Sie nun an, ob es sich um einen Benziner oder Diesel handelt.
  3. Hubraum in ccm: Den Hubraum Ihres Fahrzeuges finden Sie im Feld P.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  4. Saisonkennzeichen: Hat Ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen?

Sie können zudem zwischen Pkw, Anhänger, Motorrad und Oldtimer wählen.

Basierend auf diesen Informationen berechnet der Rechner die jährlich zu zahlende Kfz-Steuer. Die Daten können meist aus der Zulassungsbescheinigung Teil I entnommen werden, die auch als Fahrzeugschein bekannt ist.

Vorteile eines Kfz-Steuer-Rechners
  • Schnelle und unkomplizierte Berechnung
  • Transparenz bei den Kosten
  • Vergleichsmöglichkeiten bei der Wahl eines neuen Fahrzeuges

Die Berechnung der Kfz-Steuer

Die Berechnung der Kfz-Steuer basiert auf mehreren Faktoren, die je nach Fahrzeugart unterschiedlich gewichtet werden. Für Pkw ist der CO₂-Wert seit 2009 der wichtigste Berechnungsfaktor.

Formel für die Kfz-Steuer bei Pkw:

  1. Grundbetrag für den Hubraum: Für Benziner und Diesel bei Pkw gibt es unterschiedliche Pauschalen pro angefangene 100 cm³ Hubraum.
  2. CO₂-Zuschlag: Pro Gramm CO₂-Emission, das den Freibetrag übersteigt, werden zusätzliche Kosten berechnet.
Beispielrechnung
  • Hubraum: 1.400 cm³
  • CO₂-Ausstoß: 120 g/km
    Berechnung:
    • Hubraumkosten: 1.400 cm³ / 100 = 14 × 2,00 € = 28,00 €
    • CO₂-Zuschlag: (120 g/km – 95 g/km Freibetrag) × 2,00 € = 50,00 €
    • Gesamtkosten: 28,00 € + 50,00 € = 78,00 €

Die Definition der Kfz-Steuer?

Die Kfz-Steuer, auch Kraftfahrzeugsteuer genannt, ist eine Abgabe, die in Deutschland für das Halten eines zugelassenen Fahrzeuges erhoben wird. Sie gehört zu den sogenannten Verkehrsteuern und fällt für Autos, Motorräder, Wohnmobileund andere Fahrzeuge an. Ziel der Kfz-Steuer ist es, neben der Finanzierung staatlicher Aufgaben, auch ökologische Anreize zu setzen, da die Steuerhöhe oft vom Schadstoffausstoß eines Fahrzeuges abhängt. Die Berechnungsgrundlage der Steuer variiert je nach Fahrzeugtyp. Bei Pkw fließen Faktoren wie der Hubraum, die Motorart (Benzin oder Diesel-Pkw), die Schadstoffklasse sowie der CO₂-Ausstoß pro Kilometer in die Höhe der Steuer ein.

Die Kfz-Steuer betrifft eine Vielzahl von Fahrzeugarten, darunter Pkw, Krafträder und Nutzfahrzeuge. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage verschiedener Faktoren, darunter der CO₂-Ausstoß, der Hubraum und die Schadstoffklasse.

Diese Faktoren beeinflussen die Kfz-Steuer

Die Höhe der Kfz-Steuer wird durch mehrere Faktoren bestimmt, darunter:

  • CO₂-Ausstoß: Je höher der CO₂-Wert, desto teurer wird die Steuer.
  • Hubraum: Der Motorenhubraum hat einen direkten Einfluss auf den Grundbetrag.
  • Schadstoffklasse: Fahrzeuge mit moderner Abgastechnologie werden oft begünstigt.
  • Fahrzeugart: Ob Pkw, Motorrad oder Nutzfahrzeug – jede Fahrzeugklasse wird unterschiedlich besteuert.
  • Antrieb: Elektrofahrzeuge profitieren von Steuervergünstigungen, während Diesel meist höhere Kosten verursachen.
  • Erstzulassungsdatum: Für Neuwagen gelten andere Berechnungsgrundlagen als für ältere Fahrzeuge.

Tabelle: CO₂-Ausstoß und Kfz-Steuer

CO₂-Ausstoß Steuer pro g CO₂/km (ab 95 g)
über 95 g/km bis zu 115 g/km 2 €
über 115 g/km bis zu 135 g/km 2,20 €
über 135 g/km bis zu 155 g/km 2,50 €
über 155 g/km bis zu 175 g/km 2,90 €
über 175 g/km bis zu 195 g/km 3,40 €
über 195 g/km 4 €

Kfz-Steuer von der Steuer absetzen

Die Kfz-Steuer kann in bestimmten Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Besonders Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können die Kosten als Betriebsausgaben absetzen, sofern das Fahrzeug geschäftlich genutzt wird. Bei Privatfahrzeugen ist dies hingegen nicht möglich.

Wichtige Hinweise
  • Führen Sie ein Fahrtenbuch, um die geschäftliche Nutzung nachzuweisen.
  • Konsultieren Sie einen Steuerberater, um mögliche Vorteile optimal zu nutzen.

Ausnahmen bei der Kfz-Steuer

Es gibt verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen bei der Kfz-Steuer. Diese sollen bestimmte gesellschaftliche Gruppen oder umweltfreundliche Technologien fördern. Beispiele hierfür sind:

  1. Elektrofahrzeuge: Reine Elektrofahrzeuge sind seit 2011 in den ersten zehn Jahren nach ihrer Zulassung von der Kfz-Steuer befreit. Danach fällt eine reduzierte Steuer an. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu fördern.
  2. Menschen mit Behinderungen: Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, der die Merkzeichen „H“ (hilflos), „BI“ (blind) oder „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) enthält, können eine Befreiung oder Ermäßigung der Kfz-Steuer beantragen.
  3. Oldtimer: Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen (historisch) zahlen eine pauschale Kfz-Steuer, unabhängig vom Verbrauch oder Schadstoffausstoß. Dies soll den Erhalt von historischen Fahrzeugen fördern.
  4. Spezialfahrzeuge: Fahrzeuge, die für bestimmte Zwecke genutzt werden, wie Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Rettungsdienste oder landwirtschaftliche Maschinen, sind häufig von der Steuer befreit oder zahlen nur eine ermäßigte Steuer.
  5. Geringemissionierte Fahrzeuge: Bestimmte Fahrzeuge mit besonders niedrigen Emissionswerten können von Steuervergünstigungen profitieren, sofern sie die gesetzlich festgelegten Grenzwerte einhalten.

Die genauen Bedingungen und Ausnahmen sind in den gesetzlichen Regelungen zur Kfz-Steuer festgelegt und können von Fall zu Fall variieren. Fahrzeughalter können sich bei den zuständigen Behörden oder beim Zoll informieren, ob sie Anspruch auf eine Steuerbefreiung oder -vergünstigung haben.

FAQ

Die Kfz-Steuer (Kraftfahrzeugsteuer) ist eine Abgabe, die in Deutschland für alle zugelassenen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erhoben wird. Sie gehört zu den sogenannten Verkehrsteuern und fällt für Autos, Motorräder, Wohnmobile und andere Fahrzeuge an.

Die Kfz-Steuer muss von allen Fahrzeughaltern gezahlt werden, deren Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Fahrzeughalter ist die Person oder Organisation, auf der das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle registriert ist. Sie sind verpflichtet, die Steuer jährlich an das zuständige Hauptzollamt zu entrichten. Früher war das Finanzamt für die Verwaltung zuständig, inzwischen übernimmt dies der Zoll.

Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer fließen direkt in den Bundeshaushalt und werden nicht zweckgebunden verwendet. Sie tragen zur Finanzierung verschiedener staatlicher Aufgaben bei, darunter auch Infrastrukturprojekte wie Straßenbau, Umweltschutzprogramme oder andere öffentliche Ausgaben.

Ältere Fahrzeuge, insbesondere solche, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, unterliegen anderen Regelungen. Hier erfolgt die Berechnung hauptsächlich auf Basis des Hubraums und der Schadstoffklasse. Die Berücksichtigung des CO₂-Ausstoßes spielt keine Rolle.

Hinweis: Aufgrund ihres oft höheren Schadstoffausstoßes sind ältere Fahrzeuge in der Regel steuerlich unattraktiver.

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