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Teilkaskoversicherung: Welche Schäden sie ersetzt
Ein Marderbiss, ein Steinschlag, ein Reh auf der Landstraße: Die Teilkasko übernimmt Schäden am eigenen Auto, die außerhalb eines Unfalls entstehen. Sie ist der kleinere der beiden Kaskobausteine – und der einzige ohne eigene Schadenfreiheitsklasse. Welche Ereignisse sie trägt, steht nicht im Gesetz, sondern in sechs Klauseln, die jeder Versicherer anders zuschneidet.
- Nach den Musterbedingungen sind sechs Ereignisgruppen versichert: Brand und Explosion, Entwendung, Naturgewalten, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung (GDV-AKB 2015 A.2.2.1).
- Marderbisse stehen dort nicht. Das Muster deckt nur den Kurzschluss an der Verkabelung – Tierbiss ist eine Tarifleistung, und in den Einstiegstarifen von HUK-COBURG, HUK24 und R+V fehlt sie.
- Wildunfall heißt im Muster Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz: Reh und Wildschwein ja, Hund, Pferd und Kuh nein.
- Bei einem Glasschaden verzichten alle fünf geprüften Versicherer auf die Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe repariert statt ausgetauscht wird – meist nur nach vorheriger Abstimmung der Werkstatt. Im Muster steht diese Ausnahme nicht.
- Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklasse – und damit keine Rückstufung nach einem Schaden (AKB I.1).
- Nicht versichert sind Unfallschäden und Vandalismus – dafür braucht es die Vollkasko.
Was der Teilkaskoschutz für Ihr Fahrzeug kostet, lässt sich nur mit den eigenen Angaben rechnen – und nur im Vergleich mit dem, was er abdeckt: Kfz-Versicherung vergleichen.
Die sechs versicherten Ereignisgruppen
Versichert sind Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden und Verlust des Fahrzeugs samt mitversicherter Teile durch die nachfolgenden Ereignisse (A.2.2.1). Jede Klausel trägt ihre eigene Definition – und daran entscheidet sich der Schadenfall.
Brand und Explosion
Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Schmor- und Sengschäden gelten ausdrücklich nicht als Brand (A.2.2.1.1). Die durchgeschmorte Leitung ohne offene Flamme ist nach dem Muster nur dann gedeckt, wenn ein Kurzschluss die Ursache war (A.2.2.1.6) – sonst gar nicht. Drei der geprüften Häuser schließen diese Lücke ausdrücklich: Allianz, HUK-COBURG und HUK24 versichern Seng- und Schmorschäden mit. Eine Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht. Nach der Ursache fragt die Klausel nicht: Ein technischer Defekt ist ebenso gedeckt wie eine Brandstiftung durch einen Dritten. Ihre Grenzen stehen an anderer Stelle – bei Vorsatz des Versicherungsnehmers (A.2.9.1) und bei Krieg, inneren Unruhen und Maßnahmen der Staatsgewalt (A.2.9.4).
Entwendung: Diebstahl, Raub, Unterschlagung, unbefugter Gebrauch
Diebstahl und Raub sind versichert, ebenso die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. Die beiden anderen Fälle sind eng gefasst:
- Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch im eigenen Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wurde (A.2.2.1.2 b). Wer sein Auto zur Probefahrt herausgibt und es nicht wiedersieht, steht nach dem Muster also ohne Deckung da. Einzelne Tarife schließen diese Lücke: Die Zusatzleistung Exklusiv der VHV stellt zu A.2.2.1.2 fest, Unterschlagung sei „ausnahmslos mitversichert“.
- Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise zum Gebrauch berechtigt war. Werkstatt- und Hotelpersonal zählen nicht dazu, ebenso wenig Personen in einem Näheverhältnis zum Verfügungsberechtigten – Arbeitnehmer, Familien- und Haushaltsangehörige (A.2.2.1.2 c).
Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wiedergefunden, müssen Sie es zurücknehmen, sofern das mit zumutbarem Aufwand möglich ist (A.2.5.5.1). Deshalb zahlt der Versicherer die Entschädigung frühestens einen Monat nach der Anzeige (A.2.7.3).
Naturgewalten
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8. Eingeschlossen sind Gegenstände, die diese Naturgewalten auf oder gegen das Fahrzeug werfen – der herabstürzende Ast also auch. Ausgeschlossen ist dagegen der Schaden, den erst die Reaktion des Fahrers auf die Naturgewalt verursacht (A.2.2.1.3). Wer bei Sturm ausweicht und dabei gegen einen Baum fährt, hat einen Unfallschaden, keinen Sturmschaden.
Erdrutsch, Lawinen und Vulkanausbruch fehlen im Muster; Erdbeben ist dort sogar ausdrücklich ausgeschlossen (A.2.9.4). Die geprüften Tarife holen alle vier zurück – teils nur in den oberen Produktlinien, siehe die Übersicht unten.
Zusammenstoß mit Haarwild
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes, etwa Reh oder Wildschwein (A.2.2.1.4). Zwei Einschränkungen stecken in diesem Satz: Es muss ein Zusammenstoß sein – ein Ausweichmanöver ohne Berührung ist keiner –, und es muss Haarwild sein. Haustiere zählen nicht dazu: Hund, Hauskatze, Kuh und Pferd stehen nicht in der Liste des Bundesjagdgesetzes, Vögel führt das Gesetz getrennt als Federwild. Umgekehrt ist mehr Haarwild als nur Reh und Wildschwein – auch Fuchs, Dachs, Marder, Wildkatze und Feldhase gehören dazu. Wer die Lücke bei den Haustieren nicht will, braucht einen Tarif, der den Zusammenstoß mit Tieren jeder Art versichert.
Glasbruch
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung. Dazu zählen Glas- und Kunststoffscheiben – das Muster nennt beispielhaft Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben –, dazu Spiegelglas und die Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Folgeschäden sind nicht versichert (A.2.2.1.5).
Bei modernen Fahrzeugen läuft dort die entscheidende Grenze: Die Scheibe ist gedeckt, die dahinter verbaute Kamera des Spurhalteassistenten nach dem Wortlaut des Musters nicht. Einzelne Tarife ziehen sie weiter – HUK-COBURG und HUK24 rechnen Glas- und Kunststoffscheiben integrierter Fahrzeugassistenzsysteme und Displays ausdrücklich zur Verglasung und ersetzen bei einem Glasbruch auch ein erforderliches Leuchtmittel, gleich ob Xenon, LED oder Laserlicht.
Kurzschluss an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss; Folgeschäden sind es nach dem Muster nicht (A.2.2.1.6). Genau hier liegt der Unterschied zwischen einem angenagten Kabel und einem Motorschaden, der daraus entsteht. Die geprüften Tarife regeln die Folgeschäden unterschiedlich und teils mit einer eigenen Obergrenze.
Was die Tarife über das Muster hinaus abdecken
Die GDV-Musterbedingungen sind eine unverbindliche Vorlage: „Abweichende Vereinbarungen sind möglich“, und zwar in beide Richtungen. Sie zeigen also, wie eine Teilkasko üblicherweise zugeschnitten ist – nicht, was sie mindestens leisten muss. Die Unterschiede zwischen den Angeboten entstehen erst darüber hinaus.
| Leistung | GDV-Muster | Allianz | HUK-COBURG / HUK24 | R+V | VHV |
|---|---|---|---|---|---|
| Zusammenstoß mit Tieren | nur Haarwild | Tiere jeglicher Art | Classic-Tarif alle Tiere, Basis-Tarif nur Haarwild | premium, comfort: alle Tiere; classic: nur Haarwild | alle Tiere |
| Tierbiss (z. B. Marder) | nicht versichert | versichert samt Folgeschäden | Classic-Tarif versichert samt Folgeschäden, Basis-Tarif ausgeschlossen | nur premium und comfort, ohne Haus- und Nutztiere; Folgeschäden bis 5.000 € bzw. 3.000 € | versichert; Folgeschäden bis 20.000 € und nur mit Sachverständigenbestätigung, Innenraumschäden ausgeschlossen; mit der Zusatzleistung Exklusiv ohne Obergrenze |
| Folgeschäden nach Kurzschluss | nicht versichert | bis 10.000 € je Schadenfall | mitversichert | Kurzschluss nur in premium und comfort; Überspannung an mitversicherten Teilen bis 3.000 € bzw. 500 € | Überspannung an angrenzenden Aggregaten bis 20.000 €, nur mit Sachverständigenbestätigung; mit der Zusatzleistung Exklusiv ohne Obergrenze |
| Naturgewalten über Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung hinaus | keine; Erdbeben ist sogar ausgeschlossen | Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck und -bruch, Dachlawine, Lawine, Mure, Vulkanausbruch, Erdbeben | Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen, Vulkanausbruch; im Basis-Tarif ohne Lawinen und Dachlawinen | nur premium: Erdbeben, Erdsenkung, Vulkanausbruch, Lawinen einschließlich Dachlawinen, Muren | Lawinen, Muren, Erdbeben, Erdfall, Vulkanausbruch |
| Sturmschwelle | Windstärke 8 | Windstärke 7 | Windstärke 7 | Windstärke 8 | Windstärke 8 |
| Quellen: GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015, A.2.2.1 und A.2.9.4, Stand 30.04.2025; Allianz, Versicherungsbedingungen Kfz-Versicherung (AKB), PKRB 4014/06, Ziffer 1.2; HUK-COBURG AKB A.2.2.3 bis A.2.2.7, Stand 01.08.2026; HUK24 AKB A.2.2.3 bis A.2.2.7, Stand 01.01.2026; R+V, Verbraucherinformation Pkw A.2.2.3 bis A.2.2.7, Stand 01.07.2026 (Stand aus der Quell-URL, im Dokument selbst nicht genannt); VHV, Verbraucherinformation KN0726 PC (Produkt AUTO/KLASSIK-GARANT 2.0) A.2.2.1.3 bis A.2.2.1.7 und Zusatzleistung Exklusiv, Stand 07/2026. Alle Dokumente am 10.09.2026 abgerufen; maßgeblich ist die Fassung, die Ihrem Vertrag beiliegt. | |||||
Zwei Punkte daraus sind bei der Auswahl wichtiger als die Beitragszeile. Erstens: Der Marderschutz, den viele für selbstverständlich halten, ist keiner. Er fehlt im Muster ganz und in den Einstiegstarifen von HUK-COBURG, HUK24 und R+V; nur Allianz und VHV decken ihn ohne Tarifvorbehalt. Zweitens: Auch eine Musterleistung kann fehlen. Der Kurzschluss an der Verkabelung steht im Muster – in der KfzPolice classic der R+V ist er trotzdem nicht versichert.
Selbstbeteiligung – und die Ausnahme beim Glas
Wie die Selbstbeteiligung wirkt, ist für beide Kaskovarianten dasselbe und steht in der Übersicht zur Kaskoversicherung: abgezogen bei jedem Schadenereignis, in der Höhe, die im Versicherungsschein steht (A.2.5.8).
Eine Ausnahme kennen alle fünf geprüften Versicherer – Allianz, HUK-COBURG, HUK24, R+V und VHV –, obwohl sie im Muster fehlt: Wird eine gebrochene Scheibe repariert statt ausgetauscht, entfällt der Abzug.
| Bedingungswerk | Voraussetzung |
|---|---|
| GDV-Musterbedingungen AKB 2015 | keine solche Regelung; die Selbstbeteiligung wird bei jedem Ereignis abgezogen (A.2.5.8) |
| Allianz | Reparatur des Glasbruchschadens ohne Scheibenaustausch |
| HUK-COBURG | fachgerechte Reparatur statt Austausch, Werkstatt zuvor mit dem Versicherer abgestimmt |
| HUK24 | wortgleich mit der HUK-COBURG |
| R+V | Verbundglasreparatur nach Abstimmung, in einer vom Versicherer empfohlenen Werkstatt. Die R+V verzichtet außerdem bei Brand und Entwendung, wenn der Pkw in einer eigenen oder dauerhaft gemieteten Garage stand |
| VHV | Reparatur nach Abstimmung, in einer vom Versicherer empfohlenen Werkstatt |
| Quellen: GDV-Musterbedingungen AKB 2015 A.2.5.8; Allianz, Versicherungsbedingungen Autoversicherung, Ziffer 1.5.7 (2); HUK-COBURG AKB A.2.6.9, Stand 01.08.2026; HUK24 AKB A.2.6.9, Stand 01.01.2026; R+V, Verbraucherinformation Pkw A.2.6.9, Stand 01.07.2026; VHV, Verbraucherinformation KN0726 PC A.2.5.8.2, Stand 07/2026. Abgerufen am 10.09.2026. | |
Vier der fünf Versicherer setzen voraus, dass die Werkstatt vorab mit ihnen abgestimmt wurde. Die Allianz verlangt keine Abstimmung, wohl aber eine tatsächlich durchgeführte Reparatur mit Rechnung – eine Abrechnung auf Gutachtenbasis reicht dort nicht.
Wer den Steinschlag auf eigene Faust versiegeln lässt und die Rechnung nachreicht, kann den Vorteil also verlieren – nicht wegen der Reparatur, sondern wegen der fehlenden Abstimmung.
Eine Position, an die nach einem Scheibentausch kaum jemand denkt, hat die VHV geregelt: Sie erstattet anteilig Mautvignetten bis 50 € und Umweltplaketten bis 15 €, wenn kein kostenloser Ersatz möglich ist und das Vorhandensein nachgewiesen wird.
Was nach einem Teilkaskoschaden zu tun ist
Für die Kasko gelten drei Pflichten zusätzlich zu denen, die in jeder Versicherungsart bestehen – und sie treffen genau die Teilkasko-Ereignisse.
- Entwendung sofort und in Textform melden. Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile – also auch bei Raub, Unterschlagung und unbefugtem Gebrauch – gilt nicht die allgemeine Wochenfrist, sondern die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige in Textform (E.1.3.1). Alle übrigen Schadenereignisse sind innerhalb einer Woche anzuzeigen (E.1.1.1).
- Vor Reparatur oder Verwertung Weisungen einholen. Bevor das Fahrzeug repariert oder verwertet wird, müssen Sie die Weisungen des Versicherers einholen, soweit die Umstände das zulassen, und ihnen folgen, soweit es zumutbar ist (E.1.3.2). Wer den Wagen erst instand setzen lässt und dann meldet, nimmt dem Versicherer die Möglichkeit, den Schaden festzustellen.
- Entwendung, Brand und Wildschaden ab einem Betrag der Polizei anzeigen. Welcher Betrag gilt, steht im eigenen Bedingungswerk – die Musterbedingungen lassen ihn offen (E.1.3.3). Im Zweifel lohnt die Anzeige ohnehin: Wird der Verursacher gefunden, reguliert seine Haftpflicht.
Die Folgen einer Pflichtverletzung sind in der Kasko härter als in der Haftpflicht: Wer eine dieser Pflichten vorsätzlich verletzt, hat keinen Versicherungsschutz; bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Schutz bestehen (E.2.1). Bei Auskunfts- und Aufklärungspflichten kommt eine Bedingung hinzu, die häufig übersehen wird: Der Versicherer wird nur dann frei, wenn er Sie zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Und wenn die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistung ursächlich war, muss der Versicherer trotzdem zahlen – außer bei Arglist (E.2.2). Die Deckelung auf einen Höchstbetrag, die es bei der Kfz-Haftpflicht gibt, greift hier nicht.
Warum ein Teilkaskoschaden den Beitrag nicht erhöht
Schadenfreiheitsklasse und Beitragssatz kennt das Bedingungswerk nur für zwei Bausteine: die Kfz-Haftpflicht und die Vollkasko (AKB I.1). In der Teilkasko gibt es beides nicht: keine Klassen, keine Besserstufung, keine Rückstufung.
Zwei praktische Folgen:
- Ein gemeldeter Teilkaskoschaden bleibt folgenlos für die Klasse – auch dann, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben. Zahlt der Versicherer aus der Vollkasko für ein Ereignis, das unter die Teilkasko fällt, gilt der Vertrag ausdrücklich weiterhin als schadenfrei (AKB I.4.1.2 d).
- Der Beitrag kann trotzdem steigen – über Typ- und Regionalklasse, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft jedes Jahr neu berechnet, und über allgemeine Beitragsanpassungen. Das ist keine Rückstufung, löst aber unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht aus.
Wie sich die SF-Systematik im Übrigen auswirkt, steht unter Schadenfreiheitsklasse.
Was die Teilkasko nicht abdeckt
Die folgenden Punkte gelten nach den Musterbedingungen; einzelne Tarife weichen ab.
- Unfallschäden am eigenen Auto. Ob selbst verursacht oder von einem unbekannten Dritten – ein Unfallschaden ist Sache der Vollkasko. Der zerkratzte Kotflügel vom Parkplatz gehört dazu, auch wenn er sich wie ein Fremdschaden anfühlt.
- Vandalismus. Mut- oder böswillige Handlungen Unberechtigter sind ebenfalls Vollkasko (A.2.2.2.3).
- Reifen für sich allein. Ein geplatzter Reifen ohne weiteren Schaden ist nicht versichert, in der Vollkasko ebenso wenig (A.2.9.3). Bei der R+V gilt dieser Ausschluss nur in der KfzPolice classic.
- Verschleiß und Folgekosten. Alterungs- und Verschleißschäden, Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten zahlt die Kasko nicht (A.2.5.7.1).
Drei weitere Grenzen gelten für beide Kaskobausteine gleichermaßen und stehen deshalb in der Übersicht zur Kaskoversicherung: die nicht versicherbaren Gegenstände im Fahrzeug, die Ausschlüsse für Motorsport, Krieg und Kernenergie und die Frage, ob ein Tarif bei grober Fahrlässigkeit kürzt.
Für welche Fahrzeuge sich die Teilkasko trägt
Die Teilkasko sichert Risiken ab, die vom Standort und von der Nutzung abhängen, nicht vom Fahrkönnen. Drei Fragen führen deshalb weiter als das Fahrzeugalter:
- Wo steht das Auto nachts? Dass der Abstellplatz für diese Sparte zählt, sagen die Versicherer selbst: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft führt ihn als Beispiel für hauseigene Tarifmerkmale an, und die R+V verzichtet bei Brand und Entwendung auf die Selbstbeteiligung, wenn der Wagen in einer eigenen oder dauerhaft gemieteten Garage stand.
- Wo wird gefahren? Wildwechsel und Steinschlag hängen an der Strecke, nicht am Fahrzeugwert – wer viel über Landstraßen und Autobahnen fährt, trägt beide Risiken unabhängig davon, wie alt das Auto ist.
- Was wäre ein Totalschaden wert? Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (A.2.5.1.1) – und davon geht noch die Selbstbeteiligung ab. Dieser Betrag ist das Meiste, was die Teilkasko im schlimmsten Fall auszahlen kann; ihm gegenüber steht der Beitrag. Die Rechnung dazu steht im Kostenvergleich.
Weil die Teilkasko keine Rückstufung kennt, fehlt ihr die versteckte Folgekostenseite der Vollkasko. Für Krafträder gilt derselbe Ereigniskatalog, aber ein eigener Kreis mitversicherter Teile – Schutzhelm, Verkleidung, Beiwagen: Teilkasko fürs Motorrad.
Welche der geprüften Klauseln Ihr künftiger Tarif mitbringt, steht im Bedingungswerk; was er kostet, im Angebot: Teilkasko und Vollkasko vergleichen.
Häufige Fragen zur Teilkaskoversicherung
Nach den GDV-Musterbedingungen nur mittelbar: Versichert sind Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Folgeschäden nicht (A.2.2.1.6). Der Biss selbst und seine Folgen sind eine Tarifleistung. Die Allianz deckt Tierbiss samt Folgeschäden ohne Tarifvorbehalt; HUK-COBURG und HUK24 tun es im Classic-Tarif, nicht im Basis-Tarif; die VHV deckt ihn mit einer Obergrenze für die Folgeschäden; die R+V nur in den KfzPolicen premium und comfort, nicht in classic.
Bruchschäden an der Verglasung sind versichert (A.2.2.1.5). Wird die Scheibe repariert statt ausgetauscht, verzichten alle fünf geprüften Versicherer auf die Selbstbeteiligung – vier davon nur, wenn die Werkstatt vorher abgestimmt war. Ob eine Reparatur technisch möglich ist, entscheidet die Werkstatt nach Größe und Lage der Beschädigung.
Nicht über die Teilkasko. Die Klausel verlangt einen Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeugs mit Haarwild (A.2.2.1.4); ein Ausweichmanöver ohne Berührung erfüllt sie nicht. Der Schaden ist dann ein Unfallschaden und Sache der Vollkasko.
Nicht über die Schadenfreiheitsklasse: Die SF-Einstufung gilt nur in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko (AKB I.1). Das gilt auch dann, wenn Sie eine Vollkasko haben – ein Teilkasko-Ereignis bleibt dort ausdrücklich folgenlos (AKB I.4.1.2 d). Verändern können den Beitrag trotzdem Typklasse, Regionalklasse und allgemeine Anpassungen.
Nach dem Muster nicht. Bei einer Probefahrt überlassen Sie das Fahrzeug zum Gebrauch – und genau diesen Fall nimmt die Unterschlagungsklausel aus (A.2.2.1.2 b). Einzelne Tarife schließen die Lücke ausdrücklich; bei der VHV tut das die Zusatzleistung Exklusiv.
Ja. Hagel gehört zu den Naturgewalten der Teilkasko (A.2.2.1.3), und die Teilkasko ist ein eigenständiger Baustein – sie lässt sich ohne Vollkasko abschließen. Umgekehrt enthält jede Vollkasko die Teilkasko-Ereignisse.