Teilkaskoversicherung: Schutz bei Fremdschäden am Fahrzeug
Kostenloser und unabhängiger KFZ-Versicherung Vergleich
  • eVB sofort online verfügbar
  • Wechsel in nur 3 Schritten
  • Über 300 Tarife
Bis zu 850€ im Jahr
sparen
Transparenz

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung kann als Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie schützt den Fahrer bei Fremdschäden am Fahrzeug, für die die Haftpflichtversicherung eines anderen Fahrers nicht aufkommt. Dabei können die Schäden durch Menschen, Tiere, aber auch Umweltereignisse verursacht werden.
Geschrieben von
Thomas Schulz

Während die Haftpflichtversicherung für die Zulassung eines Fahrzeugs obligatorisch ist, können die Halter eine Kaskoversicherung freiwillig abschließen. Hierbei sind die Voll– und die Teilkaskopolice zu unterscheiden. Die Vollkaskopolice schließt in der Regel die Teilkasko mit ein, jedoch handelt es sich um rechtlich selbstständige Vertragsbestandteile. Sie unterscheiden sich hinsichtlich des gewährten Schutzes, aber auch bezüglich eines möglichen Schadenfreiheitsrabattes. Grundsätzlich gilt:

  • Die Teilkaskoversicherung schützt vor Fremdschäden am Fahrzeug, für die nicht die Haftpflichtversicherung eines anderen Fahrers aufkommt. Es können durch Menschen, Tiere oder Umweltereignisse ausgelöste Schäden sein. Ausgenommen ist nur der Vandalismus, der in den Bereich der Vollkasko fällt.
  • Die Vollkaskoversicherung schützt vor selbst verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug und vor Vandalismus. Ein Sonderfall ist der Zusatzschutz vor Schäden am eigenen Fahrzeug nach der Unfallflucht des Verursachers, der einer besonderen rechtlichen Würdigung bedarf. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zur Vollkaskoversicherung.

Umfangreicher Schutz durch die Teilkaskoversicherung

  • Brand und Explosion (auch Kabelbrand)
  • Raub und Unterschlagung
  • Diebstahl, auch Teile- und Einbruchdiebstahl
  • Schäden durch unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs
  • Unwetterschäden (Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Marderschäden
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Glasbruch (auch durch Steinschlag)
  • Schaden durch einen Kurzschluss in der Verkabelung

Sinnvolle Erweiterungen der Teilkasko

Es gibt einige Erweiterungen der Teilkasko, die mit geringem oder gar ohne Aufpreis verfügbar sind und als sehr sinnvoll gelten. Dazu gehört der Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Allerdings sind hier die Versicherungsbedingungen genau zu beachten, denn der Versicherer kann bestimmte Arten der Fahrlässigkeit wie schnelles Fahren tolerieren, andere aber nicht.

So kann es als grob fahrlässig gelten und zum unbedingten Wegfall des Teilkasko-Versicherungsschutzes führen, wenn bei einem Unwetter mit angekündigtem Starkregen und möglicher Überschwemmung das Auto in der Tiefgarage bleibt und dort schließlich einen Überschwemmungsschaden erleidet. Solche Fälle sind sogar recht häufig.

Marderbisse können inklusive ihrer Folgeschäden, die auch später auftreten können, versichert sein, wobei die Versicherer vielfach die Erstattung auf rund 3.000 Euro begrenzen. Ein solcher Zusatzschutz kann kostenlos sein oder sehr wenig (unter 3,0 %) kosten.

Wichtig und auch sehr bekannt ist die Erweiterung der Teilkaskoversicherung um den Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Normalerweise ist nur der Zusammenstoß mit Haarwild versichert. Darunter fallen keine Kühe, Pferde, Schweine, Schafe, Hunde, Vögel oder sonstige Haustiere. Die Versicherung kann aber den Schutz dergestalt erweitern, dass jeder Tierunfall versichert ist. In manchen Tarifen gehört das zum kostenlosen Standard, anderswo kostet es einen kleinen Aufpreis, der im großen Durchschnitt aller Tarife bei rund 2,2 % liegt.

Wer sollte eine Teilkaskoversicherung abschließen?

Während man die Vollkaskoversicherung eher für neuere und hochwertige Fahrzeuge empfiehlt, kann die Teilkaskoversicherung für jedes einigermaßen werthaltige Fahrzeug nützlich sein.

Ein häufiges Szenario, bei dem sie auf jeden Fall ohne jede Selbstbeteiligung hilft (auch wenn die Selbstbeteiligung vereinbart wurde), ist der Steinschlag auf der Windschutzscheibe. Dieser darf per Smart Repair repariert werden, wenn der Kratzer nicht zu groß ist (maximal 2-Euro-Münze) und sich nicht zu nah am Rand (mindestens 10 cm Abstand) und auch nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet.

Solche Steinschläge kommen häufiger vor, als uns lieb ist, sie erfüllen aber auch sehr häufig die genannten Bedingungen und können dann in der Werkstatt mit Speziallack und UV-Licht versiegelt werden. Das zahlt die Teilkasko ohne Inanspruchnahme der Selbstbeteiligung des Fahrers, weil der Ersatz der Scheibe wesentlich teurer wäre. Der Schaden muss übrigens umgehend in ein bis zwei Tagen behoben werden, sonst vergrößert sich der Riss, Smart Repair ist dann nicht mehr möglich.

Solche Szenarien, aber auch Wildunfälle sprechen dafür, auch für ein etwas älteres Fahrzeug die Teilkaskoversicherung abzuschließen. Die meisten Halter von Fahrzeugen mit einem Wert über 4.100 € schließen sie daher ab. Unter diesem Wert sollte man sich die Kosten für die Teilkasko anschauen und dann entscheiden, ob man sie weiter bezahlt oder nicht. Ein Wildunfall kann zum Totalschaden führen, ein Hagelschaden kann 2.000 € kosten. Wer eine solche Reparatur keinesfalls selbst bezahlen kann oder möchte und den Wagen noch eine Weile halten will, sollte sich die Teilkasko „leisten“.

Ein Beispiel: Für ein kleineres Auto kostet die Teilkasko manchmal unter 100 € jährlich. Praktisch alle Schäden, die sie regulieren würde, sind teurer. Die beschriebene Smart Repair nach einem Steinschlag, die der Fahrer trotz Selbstbeteiligung kostenlos erhält, kostet ihn ohne Teilkasko 100 €. So gesehen lohnt sich der kleine Aufpreis der Teilkasko praktisch fast immer. Wer allerdings einen Teilkasko-Totalschaden erleidet, was etwa durch einen Wildunfall oder auch einen Brand oder schweren Sturmschaden geschehen kann, muss wissen, dass die Teilkasko nur den Zeitwert ersetzt.

Kein Schadenfreiheitsrabatt in der Teilkasko

In der Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung gibt es jeweils Schadenfreiheitsrabatte, in der Teilkasko nicht. Hier werden schließlich Schäden reguliert, für die der Fahrer nichts kann. Er kann daher weder für eine Schadensregulierung durch eine Herabstufung der SF-Klasse „bestraft“ noch für schadenfreie Jahre belohnt werden.

Beitragsgestaltung in der Teilkaskoversicherung

Eine gewisse Selbstbeteiligung – in der Regel 150 € – ist praktisch Standard in der Teilkaskoversicherung. Sie kann auch höher gewählt werden, was aber niemand empfiehlt. Die 150 € sind angemessen, sie halten den Beitrag im Rahmen und senken den Verwaltungsaufwand für die Versicherung.

Es ist auch eine Teilkasko ohne Selbstbehalt möglich, doch diese erhöht den Beitrag nach Studien um durchschnittlich 22 % und ist somit ebenfalls nicht empfehlenswert. Weitere Faktoren, welche den Beitrag beeinflussen, sind unter anderem:

  • Abstellplatz des Fahrzeugs: Wer den Wagen in die eigene Garage stellen kann, schützt ihn viel besser (unter anderem vor Diebstahl, Teilediebstahl, Hagel, Sturm und Marderangriffen), die Policenkosten sinken.
  • jährliche Laufleistung.
  • weitere(r) Fahrer.
  • Alter des Fahrers, Dauer des Führerscheinbesitzes.
  • Typ- und Regionalklasse (sehr wesentlich).

Der Einfluss der Regionalklasse

Die Regionalklasse spielt für jeden Bereich der Kfz-Versicherung eine große Rolle, also für die Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. In dieser Klasse wird der Wohnort danach bewertet, wie häufig in der Region Unfälle, Brand- und Wetterschäden – mit welchem Schadenaufkommen – geschehen oder Fahrzeuge gestohlen werden.

Die Zuordnung zur Regionalklasse erfolgt nach dem Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters. Es gibt Indexwerte für die Regionalklasse, wobei die Versicherer frei die Indexgrenzen festlegen können. Daher kann eine Versicherung einen anderen Wert für dieselbe Region festlegen als ihr Konkurrenzunternehmen, das ist aber eher selten. Der Verband der Versicherer spricht Empfehlungen aus, nach denen sich die meisten Gesellschaften richten.

Eine Änderung der Regionalklasse berechtigt zur Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Termin, also nach Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres. Die Indexwerte ermittelt jährlich ein Treuhänder im Auftrag des Gesamtverbandes der Versicherer. Er ermittelt das Schadenaufkommen in einzelnen Regionen und berechnet daraus den jeweiligen Wert. Es gibt in Deutschland 415 Zulassungsbezirke, für die Regionalklassen festgelegt werden.

Einfluss auf die Regionalklasse und ihren Indexwert haben die Schadenhäufigkeit in Relation zur Zahl der Zulassungen, die durchschnittliche Schadenhöhe und sogar das Fahrverhalten. Daher fallen ländliche Bereiche tendenziell in eine günstigere Regionalklasse, weil hier weniger Verkehr herrscht.

Einfluss der Typklasse

Die Typklasse richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Manche Fahrzeuge erleiden häufigere Schäden aufgrund einer höheren Motorisierung oder auch, weil sie statistisch häufiger gestohlen werden. Des Weiteren gibt es Fahrzeugtypen, die von bestimmten Fahrergruppen – Fahranfängern oder auch älteren, vorsichtigen Fahrern – bevorzugt angeschafft werden.

Wiederum wird auf dieselbe Weise wie bei der Regionalklasse alljährlich ein Indexwert ermittelt. Ebenfalls sind die Typklassen – genauso wie die Regionalklassen – für einzelne Versicherungsgesellschaften nicht bindend, jedoch folgen diese auch in diesem Fall überwiegend den Empfehlungen ihres Verbandes. Auch die Änderung der Typklasse ist ein Kündigungsgrund für die Police.

Wichtig zu wissen: Die Typklassen gelten zwar ebenfalls für die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung, jedoch gibt es für jede der Sparten unterschiedlich viele Typklassen (Haftpflicht: 10 bis 25, Vollkasko: 10 bis 34, Teilkasko: 10 bis 33).

Teilkasko zusammen mit Vollkasko kann sich lohnen

Da in der Vollkaskoversicherung ein Schadenfreiheitsrabatt gewährt wird, sinkt der Preis verbundener Policen (Vollkasko + Teilkasko) sukzessive ab. Die Versicherer gewähren für solche Policen zudem einen Rabatt. Das kann im günstigsten Fall dazu führen, dass für dasselbe Fahrzeug beim gleichen Halter und unter sonst identischen Bedingungen (Wohn- und Abstellort etc.) eine Vollkasko mit inkludierter Teilkasko günstiger sein kann als die Teilkasko allein.

Allerdings ist dieses Szenario seltener, als es allgemein publiziert wird. Es gehören mehrere günstige Bedingungen dazu, unter anderem eine gute Regionalklasse.

Über den Autor
Thomas Schulz Mehr erfahren
Hat diese Seite Ihre Frage beantwortet?
Kostenloser und unabhängiger KFZ-Versicherung Vergleich
  • eVB sofort online verfügbar
  • Wechsel in nur 3 Schritten
  • Über 300 Tarife
Bis zu 850€ im Jahr
sparen