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KFZ-Versicherung wechseln

von Thomas Schulz

Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und leistet für Schäden an fremden Personen und Sachen, die vom versicherten Fahrzeug verursacht wurden. Tipp: Oft ist es sinnvoll, diese mit einer freiwilligen Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zu erweitern.

Die Kaskoversicherung (beide Varianten)  leistet für Schäden am eigenen Fahrzeug.

  • Teilkasko: Brand-, Explosions-, Diebstahlschäden incl. Einbruch(teile)diebstahl und/oder Raub, unmittelbare Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag, Glasbruchschäden, Schmorschäden durch Kurzschluss und Marderbiss.
  • Vollkasko: Über die Teilkasko hinaus auch bei Vandalismus durch Fremde und selbst verschuldete Unfallschäden.

Gründe, die Kfz-Versicherung zu wechseln

  • Je nach Fahrzeug, Region, Schadenquote und Versicherungsumfang kann der Beitrag sehr unterschiedlich sein. Er ist deshalb ein Hauptgrund für den Wechsel der Kfz-Versicherung.
  • Ein weiterer Grund für den Wechsel der Kfz-Versicherung kann Unzufriedenheit mit der Versicherung oder dem zuständigen Betreuer sein.
  • Auch der Versicherungsumfang kann Grund für den Wechsel der Kfz-Versicherung sein. So gilt z.B. im einen Fall die grobe Fahrlässigkeit als mitversichert, beim anderen Versicherer jedoch nicht. Tipp: Hier gilt es, genau hinzusehen und gegebenenfalls im Internet zu vergleichen.

Möglichkeiten, die Kfz-Versicherung zu wechseln

  • Vertragsablauf zur Hauptfälligkeit: Bei den meisten Kfz-Versicherungen fällt die Hauptfälligkeit auf den 01.01. jeden Jahres. Bei einigen Versicherungen fällt die Hauptfälligkeit auf den Jahrestag des ursprünglichen Vertagsbeginns. Tipp: In jedem Fall muss die Kündigung immer spätestens 1 Monat vor diesem Termin schriftlich, am Besten durch Einschreiben/Rückschein bei der Versicherung eintreffen.
  • Sonderkündigungsrecht 1: Wer sein Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug ersetzt (neu oder gebraucht), und dieses erstmals auf sich zulässt, kann die Versicherung sofort wechseln.
  • Sonderkündigungsrecht 2: Im Falle einer Beitragserhöhung hat der Versicherungskunde das Recht, den Vertrag zu kündigen und die Versicherung zu wechseln (4 Wochen Frist).
  • Sonderkündigungsrecht 3: Nach einem Schaden (egal ob bezahlt oder abgelehnt), kann der Kunde die Kfz-Versicherung kündigen (4 Wochen Frist)
  • Sonderkündigungsrecht 4: Bei Veränderungen bei Regionalklasse oder Typklasse, falls diese zu einer Preiserhöhung führen, kann der Kunde den Vertrag kündigen (4 Wochen Frist).

Wichtig: Die aktuelle Kfz-Versicherung immer erst dann kündigen, wenn der neue Vertrag durch eine Annahmebestätigung oder eine Versicherungspolice bestätigt ist. Tipp: Hat man dies übersehen und bekommt von der neuen Versicherung eine Ablehnung, kann man bis zum Vertragsablauf die Notbremse ziehen und die Kündigung beim bestehenden Versicherer zurück nehmen.

Über die Autorin
Thomas Schulz