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Mallorca-Police: Was sie deckt und wo sie gilt

Die Mallorca-Police ist keine eigene Versicherung, sondern eine Klausel in Ihrer deutschen Kfz-Haftpflicht: Sie erstreckt den Schutz auf ein im Ausland gemietetes Fahrzeug und hebt die Deckung auf Ihre eigenen Versicherungssummen an. Sie greift erst hinter der Haftpflicht des Vermieters, gilt nicht in Deutschland und zahlt den Schaden am Mietwagen selbst nie. Wer fahren darf und wie lange der Schutz läuft, steht in jedem Bedingungswerk anders.
Geschrieben von
Thomas Schulz

Wer im Urlaub ein Auto mietet, fährt mit dem Versicherungsschutz des Vermieters – und der richtet sich nach dem Pflichtrecht des Landes, in dem der Wagen zugelassen ist. Die eigene deutsche Kfz-Haftpflicht gilt für das eigene Fahrzeug, nicht für ein fremdes. Genau diese Lücke schließt die Mallorca-Police.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Mallorca-Police ist keine eigene Versicherung, sondern eine Erweiterung Ihrer deutschen Kfz-Haftpflicht auf ein im Ausland gemietetes Fahrzeug.
  • Sie wirkt subsidiär: Erst wenn die Haftpflicht des Mietwagens nicht ausreicht oder nicht greift, springt Ihr eigener Vertrag ein – bis zu den Summen, die Sie mit Ihrem Versicherer vereinbart haben.
  • Den Schaden am Mietwagen selbst zahlt sie nie. Dafür gibt es die Vollkaskovereinbarung des Vermieters oder eine Mietwagenversicherung über die Kreditkarte.
  • In Deutschland gilt sie nicht – sie ist ausdrücklich für Fahrten im Ausland gedacht.
  • Die Bedingungen unterscheiden sich erheblich: Bei der HUK-COBURG sind die eigenen Kinder als Fahrer eingeschlossen und der Schutz gilt sechs Monate ab Anmietung, bei der VHV gilt er für einen Monat und nur für Sie und Ihren Partner.
  • In vielen Tarifen ist sie enthalten – aber nicht in allen: Die HUK-COBURG nimmt ihren Basis-Tarif aus, die VHV alle Verträge, die nur die gesetzlichen Versicherungssummen führen.

Ob Ihr Tarif die Mallorca-Police überhaupt enthält, steht in Ihrem Bedingungswerk – was ein Tarif kostet, der sie führt, sagt Ihnen nur ein Angebot mit Ihren Angaben: zum Kfz-Versicherungsvergleich.

Was die Mallorca-Police ist

Ihre Kfz-Haftpflicht versichert ein bestimmtes Fahrzeug, nicht Sie als Person. Im Ausland gilt sie für dieses Fahrzeug weiter: in den geografischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang des Besuchslands (§ 1 Abs. 1 KfzPflVV). Setzen Sie sich dort aber in einen Mietwagen, fahren Sie ein anderes Fahrzeug – und für das gilt die Haftpflicht, die der Vermieter nach dem Recht seines Landes abgeschlossen hat.

Die Mallorca-Police greift genau an dieser Stelle. Sie ist eine Klausel in Ihrem eigenen deutschen Vertrag, die den Haftpflichtschutz auf den Gebrauch eines gemieteten Fahrzeugs erstreckt. Die HUK-COBURG formuliert es so: Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw, Kraftrads oder Campingfahrzeugs „umfasst auch Kfz-Haftpflichtschäden, die Sie beim Gebrauch eines gemieteten Pkw verursachen“ (AKB A.1.6, Stand 01.08.2026).

Zwei Eigenschaften machen sie aus.

  • Sie ist subsidiär. Die HUK-COBURG zählt als Bedingung auf: „Soweit nicht Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des gemieteten Pkw besteht.“ Die Police des Vermieters zahlt also zuerst; Ihr eigener Vertrag trägt, was darüber hinausgeht.
  • Sie hebt die Deckung auf Ihr eigenes Niveau. Die Versicherungssummen der Mallorca-Police sind bei der HUK-COBURG so hoch wie die Summen, die Sie für Ihr eigenes Fahrzeug vereinbart haben. Wie hoch die Pflichtsumme im Urlaubsland ist, spielt für Ihren Anteil dann keine Rolle mehr.

Der Name steht nicht nur in Ratgebern, sondern in den Bedingungswerken selbst: Die HUK-COBURG überschreibt die Klausel mit „Mallorca-Police“, die VHV nennt sie im Klammerzusatz „sog. Mallorca-Police“ (A.1.6.1, Stand 07/2026). Wer im eigenen Vertrag nachschlägt, sucht also nach dem richtigen Wort.

Was in den Bedingungen „Mietwagen“ heißt

Im Versicherungsdeutsch ist ein Mietwagen kein Urlaubsauto, sondern ein gewerblich vermietetes Fahrzeug der Personenbeförderung – bei der Allianz „entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch“ eines, das „gewerblich mit Stellung eines Fahrers vermietet wird“, bei der AXA eines, mit dem „ein genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird“. Der Wagen, den Sie am Flughafenschalter übernehmen und selbst fahren, heißt dort Selbstfahrervermietfahrzeug – „im allgemeinen Sprachgebrauch als Mietwagen bezeichnet“, wie die Allianz ausdrücklich anmerkt. Beide Häuser nehmen Selbstfahrervermietfahrzeuge zudem aus ihrer Definition von „Pkw“ heraus (Allianz, Versicherungsbedingungen Autoversicherung; AXA, AKB Kraftfahrt Standard; beide abgerufen am 10.09.2026).

Für die Suche im eigenen Bedingungswerk heißt das: Steht dort nichts unter „Mietwagen“, sehen Sie unter „Selbstfahrervermietfahrzeuge“ nach. Die VHV führt die Mallorca-Police genau dort.

Was sie zahlt – und was nie

Gedeckt sind Haftpflichtschäden: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit dem gemieteten Fahrzeug anderen zufügen. Welche Positionen ein Geschädigter im Einzelnen fordern kann, steht unter Leistungen der Kfz-Haftpflicht.

Nicht gedeckt ist der Schaden am Mietwagen selbst. Beide gesicherten Bedingungswerke sagen das ausdrücklich: „Nicht für Schäden am Miet-Pkw“ (HUK-COBURG A.1.6); Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des angemieteten Fahrzeugs „oder der mit diesem Fahrzeug verbundenen und beförderten Sachen“ sind ausgeschlossen (VHV A.1.6.1). Das ist keine Lücke im Kleingedruckten, sondern die Systemgrenze: Eine Haftpflicht deckt fremde Schäden, nie das gefahrene Fahrzeug.

Weil die Klausel Teil Ihrer Kfz-Haftpflicht ist und nicht daneben steht, gilt für sie auch deren übriges Regelwerk. „Die Bestimmungen der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten sinngemäß für die Mallorca-Police, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt ist“, schreibt die HUK-COBURG; die VHV formuliert es spiegelbildlich. Das betrifft vor allem zwei Dinge: Die Ausschlüsse Ihres Vertrags – vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Motorsport, beförderte Sachen – greifen im Mietwagen genauso, und der Schaden ist bei Ihrem eigenen Versicherer anzuzeigen, nicht nur beim Vermieter. Die Fristen dafür stehen in Ihrem Bedingungswerk und sind kurz.

Eine Erleichterung kommt hinzu, die leicht übersehen wird: Bei der HUK-COBURG gilt „das Kapitel über das SF-System“ für die Mallorca-Police nicht. Ein daraus regulierter Schaden stuft den eigenen Vertrag also nicht zurück. Ob das bei Ihrem Versicherer ebenso ist, steht in dessen Bedingungen; wie die Rückstufung sonst funktioniert, steht unter Schadenfreiheitsklasse.

Wo sie gilt

Der Geltungsbereich der Mallorca-Police hängt am Geltungsbereich Ihrer Kfz-Haftpflicht – mit einer Ausnahme, die genau dort liegt, wo die meisten sie nicht vermuten.

  • Grundsatz: Versicherungsschutz besteht in den Ländern, in denen auch Ihre Kfz-Haftpflicht gilt (HUK-COBURG A.1.6). Das sind die geografischen Grenzen Europas und die außereuropäischen Gebiete im Geltungsbereich der Europäischen Union; kommt eine Internationale Versicherungskarte hinzu, zusätzlich die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit ihr Kürzel nicht durchgestrichen ist (AKB A.1.4).
  • Nicht in Deutschland. Die HUK-COBURG nennt das als Beispiel für eine Regelung, die für die Mallorca-Police gerade nicht gilt; im Inland fahren Sie einen Mietwagen also nur mit dessen eigener Haftpflicht. Ausgenommen sind bei ihr außerdem Russland und Belarus.
  • Nur im Urlaub. Die VHV knüpft den Schutz an eine „vorübergehende Auslandsurlaubsreise“ und an Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland im Zeitpunkt des Schadenereignisses. Eine Dienstreise oder ein längerer Auslandsaufenthalt fällt damit heraus.

Die Länder, in denen die Grüne Karte bei der Einreise noch verlangt wird, und die Länder des Kennzeichenabkommens stehen auf der Übersicht zur Kfz-Versicherung. Für die Mallorca-Police ist diese Liste zweitrangig: Maßgeblich ist, ob das Land im Geltungsbereich Ihres Vertrags liegt – und ob sein Kürzel auf Ihrer Karte durchgestrichen ist.

Ist es durchgestrichen oder steht das Land gar nicht auf der Karte, gilt dort weder Ihre Haftpflicht noch die Mallorca-Police. Dann muss beim Grenzübertritt eine Grenzversicherung abgeschlossen werden – dieselbe Konstruktion, mit der ausländische Fahrzeuge nach Deutschland einreisen, nur in die andere Richtung; wie sie funktioniert, steht unter Schäden mit ausländischen Fahrzeugen. Russland und Belarus sind seit Ende Juni 2023 nicht mehr Teil des Grüne-Karte-Systems, der Iran ist zum 1. Januar 2024 suspendiert worden.

Zwei Bedingungswerke, zwei verschiedene Policen

„Die Mallorca-Police“ gibt es nicht. Was sie umfasst, entscheidet der einzelne Versicherer, und die Unterschiede betreffen genau die Punkte, die im Urlaub zählen: wer fahren darf, wie lange und mit welchem Fahrzeug.

Mallorca-Police in zwei Bedingungswerken im Vergleich, Stand: 11.09.2026
Punkt HUK-COBURG VHV
Versicherte Fahrer Sie, Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner, sofern Sie in häuslicher Gemeinschaft unter derselben Anschrift leben
Dauer je Anmietung die ersten sechs Monate ab Anmietung höchstens ein Monat ab Anmietung
Gemietetes Fahrzeug ein gemieteter Pkw Pkw, Campingfahrzeug, Zweirad, Trike, Quad oder Wohnwagenanhänger von einem gewerbsmäßigen Vermieter
Eigenes Fahrzeug, an dem die Klausel hängt Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug Pkw, Campingfahrzeug, Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad
Anlass der Reise nicht eingeschränkt vorübergehende Auslandsurlaubsreise, ständiger Wohnsitz in Deutschland
Nicht enthalten bei Basis-Tarif Verträgen mit den gesetzlichen Versicherungssummen und bei Kurzzeitkennzeichen
Quellen: HUK-COBURG, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung A.1.6, Stand 01.08.2026 (wortgleich HUK24, AKB A.1.6, Stand 01.01.2026); VHV Allgemeine Versicherung AG, Verbraucherinformation KN0726 PC, A.1.6.1, Stand 07/2026; abgerufen am 10.09.2026. Zwei Häuser sind kein Markt – maßgeblich ist Ihr eigenes Bedingungswerk.

Die Zeile, die im Alltag am häufigsten zum Tragen kommt, ist die erste: Wer den Mietwagen im Familienurlaub von der erwachsenen Tochter fahren lässt, hat bei dem einen Haus Schutz und bei dem anderen nicht. Die zweite Zeile trifft Langzeitmieten – sechs Monate gegen einen Monat ist ein Unterschied, den man vor einer Überwinterung kennen sollte.

Was sie kostet

In aller Regel nichts extra. Die Mallorca-Police ist in den gesicherten Bedingungswerken ein Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung, kein eigener Baustein mit eigenem Beitrag: Sie „beginnt und endet automatisch mit der Kfz-Haftpflichtversicherung“ (HUK-COBURG A.1.6). Einen eigenen Preis hat sie damit nicht – sie steckt im Beitrag des Tarifs, der sie enthält.

Daraus folgt aber auch das Gegenteil: Wer den billigsten Tarif wählt, verliert sie womöglich mit. Die HUK-COBURG nimmt ihren Basis-Tarif ausdrücklich aus, die VHV Verträge mit den gesetzlichen Versicherungssummen. Beides sind genau die Tarife, bei denen der Beitragsvergleich am günstigsten aussieht. Was ein solcher Unterschied sonst noch bedeutet, steht unter Kostenvergleich.

Etwas der Sache nach Ähnliches verkauft der Vermieter am Schalter: eine Höherdeckung der Haftpflicht für diese eine Anmietung, gegen einen Tagessatz. Eine Mallorca-Police im Sinne der Bedingungswerke ist das nicht – die steht nur in Ihrem eigenen deutschen Vertrag. Ob sich die Höherdeckung lohnt, hängt deshalb allein daran, was dieser Vertrag schon leistet. Und weil die Klausel automatisch mit der Haftpflicht beginnt und endet, endet sie auch mit ihr: Wer den Vertrag kündigt und erst zum Monatsersten einen neuen beginnen lässt, hat in der Zwischenzeit keine Mallorca-Police – ein Grund mehr, einen Wechsel ohne Lücke zu planen (Kfz-Versicherung wechseln).

Drei Dinge, die oft verwechselt werden

Mallorca-Police, Auslandsschadenschutz und Mietwagen-Vollkasko klingen ähnlich und lösen drei verschiedene Probleme.

Mallorca-Police, Auslandsschadenschutz und Mietwagen-Vollkasko, Stand: 11.09.2026
Deckung Welches Problem sie löst Wessen Schaden ersetzt wird
Mallorca-Police Sie verursachen mit einem gemieteten Fahrzeug im Ausland einen Schaden, und die Deckung des Vermieters reicht nicht der Schaden des Unfallgegners
Auslandsschadenschutz Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug beschädigt Sie dort, und die Regulierung nach fremdem Recht fällt schlechter aus als nach deutschem Ihr eigener Schaden – der Versicherer tritt an die Stelle des Schädigers und zahlt nach deutschem Recht
Mietwagen-Vollkasko Der Mietwagen selbst wird beschädigt oder gestohlen der Schaden am gemieteten Fahrzeug, gegenüber dem Vermieter
Quellen: HUK-COBURG AKB A.1.6, Stand 01.08.2026; VHV Verbraucherinformation KN0726 PC A.1.6.1, Stand 07/2026; R+V, Verbraucherinformation Pkw, A.5.1 bis A.5.4 (Auslandsschaden-Versicherung), Stand 01.07.2026; abgerufen am 10.09.2026. Die Gegenüberstellung ist die Einordnung der Redaktion.

Der Auslandsschadenschutz ist die Gegenrichtung der Mallorca-Police. Die R+V beschreibt ihn als Eintritt „anstelle des Schädigers“: Werden Sie im Ausland mit Ihrem versicherten Pkw in einen Unfall verwickelt, den ein dort zugelassenes und versicherungspflichtiges Fahrzeug verursacht hat, zahlt der eigene Versicherer nach deutschem Recht bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Der Geltungsbereich ist dabei enger als bei der Haftpflicht: Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die EU-Länder außer Deutschland (A.5.3, Stand 01.07.2026). Was der Begriff im Einzelnen bedeutet, steht im Lexikon.

Die Mietwagen-Vollkasko ist keine Haftpflichtfrage. Sie betrifft den Wagen, den Sie gemietet haben, und wird entweder beim Vermieter gebucht – meist mit Selbstbeteiligung – oder über eine Kreditkarte mitgebracht. Welche Karten eine Mietwagenversicherung einschließen und worauf bei ihren Bedingungen zu achten ist, steht auf kreditkarte24.de.

Wann sich die Mallorca-Police lohnt

Die ehrliche Antwort beginnt mit einer Gegenfrage: Haben Sie sie überhaupt? In vielen Tarifen ist sie enthalten, und dann ist nichts zu entscheiden.

Dafür spricht
  • Sie kostet in den gesicherten Bedingungswerken keinen eigenen Beitrag und läuft automatisch mit der Haftpflicht.
  • Liegt die Pflichtsumme des Zulassungslands unter Ihrer eigenen, tragen Sie die Differenz sonst selbst – bei einem Personenschaden kann das viel sein.
  • Ein daraus regulierter Schaden berührt bei der HUK-COBURG das SF-System nicht.

Dagegen spricht
  • Sie greift erst hinter der Haftpflicht des Vermieters. Wie viel dahinter überhaupt übrig bleibt, hängt am Pflichtrecht des Zulassungslands und lässt sich vorher nicht beziffern.
  • Den Schaden am Mietwagen selbst deckt sie nicht – also gerade das, was am Schalter verkauft wird.
  • Die Einschränkungen zu Fahrerkreis, Mietdauer und Reiseanlass merkt man erst im Schadenfall.

Praktisch heißt das: Sehen Sie vor der Reise in Ihrem Bedingungswerk unter „Mallorca-Police“ oder „Selbstfahrervermietfahrzeuge“ nach und prüfen Sie drei Zeilen – wer fahren darf, wie lange der Schutz gilt und ob Ihr Tarif ihn überhaupt führt. Wenn Sie ohnehin vor einem Wechsel stehen, gehört die Klausel in die Liste der Punkte, die den Preisunterschied erklären: zum Kfz-Versicherungsvergleich.

Wo Sie weiterlesen

Einstieg nach Situation, Stand: 11.09.2026
Ihre Situation Was das für die Deckung heißt Weiterlesen
Sie wollen wissen, was Ihre eigene Haftpflicht überhaupt abdeckt Umfang, Summen und mitversicherte Personen regelt der Grundvertrag, nicht die Zusatzklausel Kfz-Haftpflichtversicherung
Sie fahren mit dem eigenen Auto ins Ausland Dort gilt mindestens der gesetzliche Pflichtumfang des Besuchslands, nach den Musterbedingungen der Umfang Ihres Vertrags Übersicht zur Kfz-Versicherung
Ihnen ist im Inland ein ausländisches Fahrzeug hineingefahren Die Regulierung läuft über eine eigene Stelle, nicht über Ihren Vertrag Ausländische Fahrzeuge
Sie fragen sich, was die Klausel im Beitrag ausmacht Sie hat keinen eigenen Beitrag, sondern hängt am Tarif Beitragsgestaltung
Der Mietwagen selbst ist beschädigt Das ist eine Kasko-, keine Haftpflichtfrage Vollkasko
Quellen: § 1 KfzPflVV, die GDV-Musterbedingungen AKB 2015 (Stand 30.04.2025) sowie die Bedingungswerke von HUK-COBURG (Stand 01.08.2026), VHV (Stand 07/2026) und R+V (Stand 01.07.2026), abgerufen am 10.09.2026; Zuordnung der Situationen: Einordnung der Redaktion, Stand 11.09.2026.

Häufige Fragen zur Mallorca-Police

Haftpflichtschäden, die Sie mit einem im Ausland gemieteten Fahrzeug anderen zufügen – Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie greift subsidiär, also nur soweit die Haftpflicht des gemieteten Fahrzeugs nicht einsteht, und hebt die Deckung bei der HUK-COBURG auf die Versicherungssummen an, die Sie für Ihr eigenes Fahrzeug vereinbart haben (AKB A.1.6, Stand 01.08.2026). Den Schaden am Mietwagen selbst deckt sie ausdrücklich nicht.

In den Ländern, in denen auch Ihre Kfz-Haftpflicht gilt: in den geografischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten im Geltungsbereich der Europäischen Union, dazu die auf der Internationalen Versicherungskarte genannten nichteuropäischen Länder, soweit deren Kürzel nicht durchgestrichen ist. In Deutschland gilt sie nicht; die HUK-COBURG nimmt zusätzlich Russland und Belarus aus. Die VHV setzt außerdem eine vorübergehende Urlaubsreise und Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland voraus.

Sie hat in den gesicherten Bedingungswerken keinen eigenen Beitrag: Sie beginnt und endet automatisch mit der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bezahlt wird sie also über den Tarif, der sie enthält – und deshalb fehlt sie in den günstigsten Varianten: Die HUK-COBURG nimmt ihren Basis-Tarif aus, die VHV Verträge mit den gesetzlichen Versicherungssummen und Kurzzeitkennzeichen.

Nein, und das ist die häufigste Verwechslung. Sie ist eine Haftpflichterweiterung und deckt fremde Schäden. Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst und an den damit verbundenen oder beförderten Sachen sind ausdrücklich ausgeschlossen (VHV A.1.6.1, Stand 07/2026). Dafür brauchen Sie die Vollkaskovereinbarung des Vermieters oder eine Mietwagenversicherung über die Kreditkarte.

Das ist der Punkt, an dem sich die Häuser am deutlichsten unterscheiden. Die HUK-COBURG schließt Sie, Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder als Fahrer ein. Die VHV beschränkt den Schutz auf Sie und Ihren Ehe- oder Lebenspartner, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft unter derselben Anschrift leben. Wer im Familienurlaub abwechselnd fährt, sollte diese Zeile vorher lesen.

Bei der HUK-COBURG nicht: Für die Mallorca-Police gilt „das Kapitel über das SF-System“ ausdrücklich nicht (AKB A.1.6, Stand 01.08.2026). Andere Häuser regeln das eigenständig; die Bedingungen der VHV treffen dazu keine Aussage in der Klausel selbst. Im Zweifel gilt, was Ihr Bedingungswerk zum SF-System sagt.

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