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Kfz-Zulassung: Auto ummelden
Demzufolge ist es möglich, das Kennzeichen mitzunehmen, so dass ein Ummelden des Autos zukünftig entfallen kann.
Was wird benötigt, um das Auto ummelden zu können?
Ein Gang zum Straßenverkehrsamt ist grundsätzlich unumgänglich. Selbst dann, wenn lediglich in derselben Straße und einige Häuser weiter neuer Wohnraum bezogen wird, muss der Fahrzeughalter sein Auto ummelden. Erfolgt der Umzug in einen anderen Landkreis oder eine andere Stadt, dann ist es nicht notwendig, eine Abmeldung bei der bisherigen Zulassungstelle und wieder eine Zulassung beim neuen Straßenverkehrsamt durchzuführen.
Das Ummelden erfolgt immer bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort. Jedoch werden einige Dokumente benötigt, um das Auto ummelden zu können. Darüber hinaus werden Kosten für die Ummeldung und das neue Kennzeichen anfallen. Das Ummelden schlägt mit rund 20 € zu Buche, für neue Kennzeichen werden etwa 30 € fällig werden. Für die Zulassung muss ein gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters vorgelegt werden. Wird alternativ ein Reisepass vorgelegt, dann ist auch eine Meldebestätigung des Wohnorts notwendig.
Ebenfalls müssen die bisherigen Kennzeichen sowie sämtliche Papiere vom Auto bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Dazu zählen der Fahrzeugschein sowie der Fahrzeugbrief, die Versicherungsdeckungskarte (alternativ: eVb-Nummer), der letzte TÜV-Bericht und die Bescheinigung der letzten Abgasuntersuchung.
Das Auto ummelden – wie geht der Vorgang vonstatten?
Liegen dem Straßenverkehrsamt alle Unterlagen bei der Zulassung vor, erhält der Fahrzeughalter einen neuen Fahrzeugschein mit seiner aktuellen Adresse ausgehändigt. Der bisherige Schein wird eingezogen. Ebenfalls wird der Fahrzeugbrief auf die neue Wohnadresse abgeändert. Dabei wird der Brief um einen Halter erweitert, auch wenn es sich um den gleichen Besitzer handelt.
Ist der Fahrzeughalter mit seinem Auto in einen neuen Kreis umgezogen, wird er auch ein neues Kennzeichen erhalten. In der Regel besteht dann auch die Möglichkeit, sich sein Wunsch-Kennzeichen zu sichern, jedoch ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bleibt das Fahrzeug jedoch im alten Landkreis, wird sich das Kennzeichen nicht ändern.
Das Bundeskabinett hat einer Neuregelung zur KFZ-Zulassung zugestimmt
Im Mai 2013 hat das Bundeskabinett eine Änderung beschlossen, die ab Juli 2014 in Kraft treten wird, sofern der Bundesrat der Neuregelung zustimmen wird. Jedoch ist bereits jetzt davon auszugehen, dass die Zustimmung problemlos erfolgen wird. Mit der Änderung wird dem Fahrzeughalter im Falle eines Umzugs die bundesweite Mitnahme des bisherigen Kennzeichens ermöglicht, was bedeutet, dass der Halter sein Auto nicht mehr ummelden muss.
Selbst, wer über die Ländergrenzen hinweg umzieht, hat dann die Möglichkeit, sein bisheriges Kennzeichen mitnehmen zu können. Allerdings wird die neue Regelung keinerlei Auswirkung auf die Versicherung des Autos haben, denn hier wird für die Berechnung des Tarifs weiterhin der Wohnort relevant sein.
Die KFZ-Zulassung geht zukünftig online
Ein weiterer Grund für die Änderung ist, dass das Internet selbst in diesem Bereich immer mehr an Bedeutung gewinnt. Ab Juli 2014 wird es beispielsweise auch möglich sein, sein Auto über das Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes abzumelden. Hierzu sind die Sicherheitscodes, die sich auf den Prüfplaketten des Kennzeichens und im Fahrzeugschein befinden, sowie der neue Personalausweis notwendig.
Damit ist ein erster Schritt dahingehend getan, dass das Auto in der Zukunft selbst über das Internet zugelassen werden kann. Somit wird für den Halter der zeitaufwendige Gang zum Straßenverkehrsamt entfallen.