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Regionalklassen: Was der Wohnort am Kfz-Beitrag ändert
Wo ein Auto zugelassen ist, entscheidet über einen Teil des Beitrags – und zwar über einen, den Ihr eigenes vorsichtiges Fahren nicht beeinflusst: Gemessen wird das Schadenaufkommen aller im Zulassungsbezirk angemeldeten Fahrzeuge, nicht Ihr eigenes. Am 9. September 2026 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die neue Regionalstatistik für die 413 deutschen Zulassungsbezirke herausgegeben. Für fast zehn Millionen Autofahrende in der Kfz-Haftpflichtversicherung ändert sich damit die Einstufung – für die große Mehrheit bleibt sie gleich.
- Maßgeblich ist, wo das Fahrzeug zugelassen ist – nicht, wo ein Schaden entstanden ist.
- Die Regionalklasse gibt es in drei Skalen: 12 Klassen in der Haftpflicht, 9 in der Vollkasko, 16 in der Teilkasko.
- Die neue Statistik vom 9. September 2026, Kfz-Haftpflicht: 5,2 Mio. Autofahrende in 63 Bezirken werden besser eingestuft, 4,8 Mio. in 46 Bezirken schlechter, in 304 Bezirken ändert sich nichts.
- Die Einstufung ist für die Versicherer unverbindlich. Sie dürfen sie sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit anwenden – in der Regel zum 1. Januar. Ob und wann, entscheidet jedes Haus selbst.
- Eine schlechtere Regionalklasse heißt nicht automatisch ein höherer Beitrag: Sie ist nur einer von mehreren Faktoren.
- Die Zahlen dieser Seite gelten für Pkw; für Krafträder führt der GDV eine eigene Regionalstatistik.
Ob Ihr Vertrag nach der neuen Einstufung noch stimmt, zeigt nur die Rechnung mit Ihren eigenen Daten: zum Kfz-Versicherungsvergleich.
Was die Regionalklasse ist – und was sie nicht ist
Die Regionalklasse ist eine Kennzahl für den Zulassungsbezirk, in dem ein Fahrzeug angemeldet ist. Sie beantwortet eine einzige Frage: Wie teuer sind die Schäden, die in diesem Bezirk zugelassene Fahrzeuge im Durchschnitt verursachen oder erleiden?
In die Rechnung fließen laut GDV die Anzahl der Schäden – bezogen auf die Zahl der dort zugelassenen Fahrzeuge – und die durchschnittliche Schadenhöhe ein. In der Kaskoversicherung kommen die Diebstahlhäufigkeit, Sturm- und Hagelschäden sowie die Zahl der Wildunfälle hinzu. Unfallschwerpunkte in einer Region können deshalb auf alle durchschlagen, die dort ihr Auto angemeldet haben.
Entscheidend ist der Zulassungsort, nicht der Unfallort. Wessen Auto in Offenbach zugelassen ist und ausschließlich auf der Autobahn nach München bewegt wird, wird nach der Offenbacher Bilanz eingestuft. Wer sein Auto am Zweitwohnsitz auf dem Land anmeldet, obwohl es in der Stadt steht, bewegt sich dagegen im Bereich der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 VVG.
Die Schadenbilanzen werden versicherungsmathematisch in einen Indexwert umgerechnet, und aus diesem Index ergibt sich die Klasse. Der Bundesdurchschnitt trägt den Index 100.
| Versicherungsart | Zahl der Klassen | Index 100 entspricht | Was einfließt |
|---|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht | 12 | Regionalklasse 6 | Schäden, die Dritte durch das versicherte Auto erleiden |
| Vollkasko | 9 | Regionalklasse 4 | Schäden am eigenen Auto, auch selbst verschuldete Unfälle |
| Teilkasko | 16 | Regionalklasse 7 | Diebstahl, Glas, Brand, Wild, Unwetter |
| Quelle: GDV, Medieninformation „Deutschlandweit neue Regionalklassen für fast zehn Millionen Autofahrende“ und „Regionalklassen kurz erklärt“, beide Stand 09.09.2026, abgerufen am 10.09.2026. | |||
Ein niedriger Index bedeutet eine bessere Schadenbilanz als der Bundesdurchschnitt, ein höherer eine schlechtere. Die Spannweite ist beträchtlich: Sie reicht in der Haftpflicht von rund 67 bis rund 139.
Warum Städte regelmäßig schlechter abschneiden
„Wo ein Auto zugelassen ist, macht für die Schadenbilanz einen erheblichen Unterschied. Besonders Großstädte schneiden häufig schlechter ab als ländliche Regionen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen zur neuen Statistik. Eine Begründung für einzelne Bezirke nennt der GDV nicht; naheliegend ist, dass auf engem Raum mehr Fahrzeuge aufeinandertreffen und der Verband „Unfallschwerpunkte“ ausdrücklich als möglichen Grund für ein überdurchschnittliches Schadenaufkommen nennt.
Umgekehrt gilt das nicht spiegelbildlich: In der Teil- und Vollkasko zählen neben den Unfallschäden auch Diebstahlhäufigkeit, Sturm- und Hagelschäden und die Zahl der Wildunfälle – Risiken, die nicht am Verkehrsaufkommen hängen. Ein Bezirk kann deshalb in der Haftpflicht günstig und in der Teilkasko teuer sein; die drei Skalen werden getrennt berechnet.
Die Statistik vom 9. September 2026: wen es trifft
Der GDV berechnet die Regionalklassen einmal im Jahr neu. Die Ausgabe vom 9. September 2026 verändert in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Einstufung für rund zehn Millionen Autofahrende:
- 5,2 Millionen Autofahrende aus 63 Zulassungsbezirken rücken in eine bessere Klasse.
- 4,8 Millionen aus 46 Bezirken rücken in eine schlechtere.
- In 304 Bezirken mit mehr als 32 Millionen Autofahrenden bleibt alles, wie es war.
In der Kaskoversicherung fallen die Verschiebungen deutlich kleiner aus. Rund 33 Millionen Autofahrende behalten ihre Kasko-Klasse; je rund 2,4 Millionen rücken in eine schlechtere beziehungsweise bessere Klasse.
An der Spitze der Haftpflicht-Statistik steht derselbe Name wie im Vorjahr:
| Versicherungsart | Beste Bilanz | Index | Schlechteste Bilanz | Index |
|---|---|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht | Elbe-Elster (Brandenburg), Klasse 1 | 67,32 | Offenbach (Hessen), Klasse 12 | 139,44 |
| Vollkasko | Wesermarsch (Zulassungsstelle Brake, Niedersachsen), Klasse 1 | 79,87 | Garmisch-Partenkirchen (Bayern), Klasse 9 | 150,55 |
| Teilkasko | Bielefeld (Nordrhein-Westfalen), Klasse 1 | 61,97 | Ostallgäu (Bayern), Klasse 16 | 228,35 |
| Quelle: GDV, Medieninformation vom 09.09.2026, abgerufen am 10.09.2026. Index 100 = Bundesdurchschnitt. | ||||
Offenbach hat damit erneut die schlechteste Schadenbilanz in der Haftpflicht – die Schäden liegen dort fast 40 Prozent über dem Bundesdurchschnitt –, gefolgt von Gelsenkirchen und Berlin. Am anderen Ende liegt der brandenburgische Landkreis Elbe-Elster mit rund 33 Prozent unter dem Schnitt. Warum in der Teilkasko ausgerechnet Ostallgäu und in der Vollkasko Garmisch-Partenkirchen oben stehen, sagt der GDV nicht. In die Kasko-Rechnung fließen neben den Unfallschäden auch Diebstahlhäufigkeit, Sturm- und Hagelschäden und die Zahl der Wildunfälle ein.
Ab wann die neue Einstufung gilt
Hier wird oft zu viel behauptet. Der GDV beschließt keine Regionalklassen und schreibt sie auch niemandem vor. Er veröffentlicht eine Statistik, und die ist für die Versicherungsunternehmen ausdrücklich unverbindlich.
Ob und wann ein Versicherer sie übernimmt, steht in seinen Bedingungen. Der GDV nennt den üblichen Weg: Die neue Einstufung „kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar“, schreibt er in „Regionalklassen kurz erklärt“.
Wie wenig verbindlich das ist, zeigt ein Blick in ein Bedingungswerk. Die HUK-COBURG hält in ihren Bedingungen fest, sie berücksichtige unternehmensübergreifende Statistiken wie die des GDV „nur, falls konzerneigene Statistiken keine ausreichend sichere Grundlage bieten“ (AKB J.1, Stand 01.08.2026).
- „Der GDV hat die Regionalklassen für das nächste Jahr beschlossen.“ – Nein. Er hat eine unverbindliche Statistik veröffentlicht; die Einstufung nimmt jeder Versicherer selbst vor.
- „Eine bessere Regionalklasse bedeutet einen niedrigeren Beitrag.“ – Auch nicht zwingend. Der GDV schreibt selbst, über die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrags lasse sich aus einer Veränderung der Regionalklasse „keine Aussage“ treffen.
Der Grund dafür ist einfach: Die Regionalklasse ist einer von vielen Beitragsfaktoren. Daneben stehen unter anderem die Typklasse des Fahrzeugs, die jährliche Fahrleistung und die Entwicklung der Reparaturkosten – wie sich ein Beitrag zusammensetzt, steht in der Beitragsgestaltung der Kfz-Haftpflicht. Steigen die Werkstattkosten stärker, als die Regionalklasse sinkt, zahlen Sie am Ende trotzdem mehr.
Was sich in den Bundesländern ändert
Der GDV veröffentlicht neben der bundesweiten Meldung für jedes Bundesland eine eigene Tabelle. Die Kurzfassung dessen, was er den einzelnen Ländern am 9. September 2026 bescheinigt:
| Bundesland | Befund des GDV |
|---|---|
| Baden-Württemberg | höhere Regionalklassen in der Kaskoversicherung |
| Bayern | Änderungen in mehreren Zulassungsbezirken |
| Berlin | keine Änderungen |
| Brandenburg | Änderungen in mehreren Zulassungsbezirken |
| Bremen | höhere Teilkasko-Klasse in Bremerhaven |
| Hamburg | keine neuen Einstufungen |
| Hessen | Offenbach bleibt der Bezirk mit der schlechtesten Schadenbilanz |
| Mecklenburg-Vorpommern | bundeslandweit geringe Schadenbilanzen |
| Niedersachsen | Schadenbilanz oft besser als der Bundesdurchschnitt |
| Nordrhein-Westfalen | für die meisten bleibt die Einstufung gleich |
| Rheinland-Pfalz | Änderungen in mehreren Zulassungsbezirken |
| Saarland | drei neue Regionalklassen für Sankt Ingbert |
| Sachsen | ausschließlich bessere Einstufungen |
| Sachsen-Anhalt | niedrigere Regionalklasse für viele Haftpflichtversicherte |
| Schleswig-Holstein | neue Regionalklassen für 20 Prozent der Haftpflichtversicherten |
| Thüringen | niedrigere Regionalklasse für fast 30 Prozent der Haftpflichtversicherten |
| Quelle: GDV, Übersicht „Regionalklassen nach Bundesländern“, Stand 09.09.2026, abgerufen am 10.09.2026. Zusammengefasst aus den Titeln der 16 Landestabellen; die Einstufung des einzelnen Bezirks steht in der jeweiligen Landestabelle. | |
Ihren eigenen Bezirk finden Sie am schnellsten in der Regionalklassen-Abfrage des GDV. Dort lassen sich nach Angaben des Verbands die Veränderungen der Klassen und die dazugehörigen Indexwerte abrufen.
Regionalklasse und Typklasse: zwei Statistiken, ein Beitrag
Beide Kennzahlen kommen vom GDV, beide erscheinen einmal im Jahr, beide sind unverbindlich – und beide werden regelmäßig verwechselt. Der Unterschied ist einfach: Die Regionalklasse beschreibt den Ort, die Typklasse das Fahrzeug.
| Regionalklasse | Typklasse | |
|---|---|---|
| Bezugsgröße | Zulassungsbezirk (413 in Deutschland) | Fahrzeugmodell (rund 33.000 in der Statistik) |
| Zahl der Klassen | 12 Haftpflicht · 9 Vollkasko · 16 Teilkasko | 16 Haftpflicht (10–25) · 25 Vollkasko (10–34) · 24 Teilkasko (10–33) |
| Datengrundlage | Schadenzahl je zugelassenem Fahrzeug und durchschnittliche Schadenhöhe im Bezirk | Schadenbilanz des Modells aus drei Kalenderjahren |
| Änderbar durch Sie | nur über den tatsächlichen Zulassungsort | über die Wahl des Fahrzeugs |
| Zuletzt veröffentlicht | 09.09.2026 | 09.09.2025 – die Ausgabe für die kommende Saison stand am 10.09.2026 noch aus |
| Quelle: GDV, Medieninformation Regionalklassen (Stand 09.09.2026) und Medieninformation Typklassen (Stand 09.09.2025), beide abgerufen am 10.09.2026. | ||
Wer wissen will, wie stark das eigene Modell den Beitrag treibt, findet die Antwort also nicht in der Regionalstatistik. Und wer beide Zahlen kennt, kennt noch immer nicht den Beitrag: Fahrleistung, Schadenfreiheitsklasse, Selbstbeteiligung, Fahrerkreis und die Tarifkalkulation des Hauses stehen daneben.
Umzug: ab wann die neue Region zählt
Hier lohnt eine Unterscheidung, die im Alltag verschwimmt: Die Regionalklasse des GDV hängt am Zulassungsbezirk. Ihr Beitrag hängt an der Region, die Ihr Versicherer daraus bildet – und das ist nicht dasselbe. Die HUK-COBURG etwa schreibt, eine Region bestehe „aus einem Postleitzahlenbereich oder mehreren Postleitzahlenbereichen“, und ob überhaupt nach Region tarifiert werde, stehe im Versicherungsschein; die Region sei „nie alleiniges, sondern eines von mehreren weiteren Merkmalen zur Berechnung des Beitrags“ (AKB, Abschnitt K.4, Stand 01.08.2026).
Für diesen Fall regelt die HUK-COBURG den Ablauf so: Wechselt der Halter während der Vertragslaufzeit den Wohnsitz und ist das Fahrzeug dadurch einer anderen Region zuzuordnen, wird der Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen Region berechnet – nach oben oder nach unten. Die Behörde informiert den Versicherer selbst; ein eigener Anruf ist dafür nicht nötig. Andere Häuser haben wir dafür nicht geprüft: Verbindlich ist immer Ihr eigenes Bedingungswerk.
Praktisch heißt das: Der Beitrag ändert sich ab dem Zeitpunkt der Ummeldung, nicht rückwirkend zum Umzugstag und nicht erst zur nächsten Hauptfälligkeit. Wie die Zulassung und die Ummeldung ablaufen und was Sie dafür brauchen, steht auf unserer Seite zur Kfz-Zulassung und Ummeldung.
Ein Fahrzeug auf einen Halter in einer günstigeren Region zuzulassen, obwohl es dauerhaft woanders steht und von jemand anderem gefahren wird, ist keine Optimierung. Nach § 19 Abs. 1 VVG müssen Sie die Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, zutreffend angeben. Verletzen Sie das vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2, 3 VVG); bei leichter Fahrlässigkeit kann er mit Monatsfrist kündigen oder den Vertrag rückwirkend zu anderen Bedingungen fortführen (§ 19 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 VVG).
Was daraus im Einzelfall folgt, steht im Bedingungswerk. Die HUK-COBURG etwa geht deutlich weiter zugunsten der Kundschaft: Sie darf den Vertrag „selbst bei unterlassenen oder unzutreffenden Angaben“ nicht beenden – außer bei Arglist, dann kann sie ihn anfechten – und die Leistung im Schadenfall nicht kürzen; abgerechnet wird rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den tatsächlichen Verhältnissen (AKB K.2 und K.3, Stand 01.08.2026).
Wer ein zweites Fahrzeug im eigenen Haushalt versichern will, findet den regulären Weg in der Zweitwagenregelung – sie setzt allerdings denselben Halter oder den Ehepartner voraus und ändert an der Regionalklasse nichts.
Wenn die Klasse steigt: was Sie tun können
Die Regionalklasse selbst lässt sich nicht verhandeln – sie ist eine Eigenschaft des Bezirks. Beeinflussbar ist alles, was daneben in den Beitrag einfließt, und der Anbieter.
- Die Beitragsrechnung abwarten und lesen. Erst dort steht, ob und wie stark sich die neue Einstufung bei Ihrem Versicherer auswirkt. Eine Erhöhung muss Ihnen spätestens einen Monat vor Wirksamwerden zugehen – bei einem Versicherungsjahr, das am 1. Januar beginnt, also bis Ende November.
- Bei einer Erhöhung kann ein Sonderkündigungsrecht greifen. § 40 Abs. 1 VVG gilt, wenn der Versicherer die Prämie auf Grund einer Anpassungsklausel erhöht, ohne den Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend zu ändern. Dann können Sie binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – wirksam frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung greift. Der Versicherer muss Sie in der Mitteilung darauf hinweisen. Dasselbe Recht steht meist auch in den Bedingungen; die HUK-COBURG regelt es in AKB G.2.7. Details auf unserer Seite zum Sonderkündigungsrecht.
- Der reguläre Wechsel läuft über die ordentliche Kündigung. Bei Verträgen, deren Versicherungsperiode am 31. Dezember endet, ist dafür der 30. November der letzte Termin. Für die Kfz-Haftpflicht ist das eine gesetzliche Frist: Nach § 5a Abs. 1 PflVG verlängert sich das Versicherungsverhältnis um jeweils ein Jahr, wenn es nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Für die Kasko steht die Monatsfrist in den Bedingungen – § 11 Abs. 3 VVG lässt einen bis drei Monate zu, bei der HUK-COBURG steht sie in AKB G.2.1. Bei unterjährigem Beginn liegt der Termin entsprechend anders. Wie der Wechsel abläuft, steht unter Kfz-Versicherung wechseln.
- An den übrigen Stellschrauben drehen. Jährliche Fahrleistung, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und der Kreis der Fahrer wiegen bei vielen Verträgen schwerer als eine Klasse mehr oder weniger in der Region.
- September: Der GDV veröffentlicht die Regionalklassenstatistik, meist auch die Typklassen. Noch ändert sich an keinem Vertrag etwas.
- Oktober und November: Die Versicherer verschicken die Beitragsrechnungen für das kommende Versicherungsjahr. Jetzt steht schwarz auf weiß, was die neue Einstufung bei Ihnen bewirkt.
- Bis 30. November: letzter Termin für die ordentliche Kündigung, wenn die Versicherungsperiode am 31. Dezember endet.
- Ein Monat nach Zugang einer Erhöhungsmitteilung: Sonderkündigungsrecht nach § 40 Abs. 1 VVG – unabhängig vom 30. November und auch danach noch.
Stand: 10.09.2026.
Ob sich ein Wechsel rechnet, zeigt am Ende nur der Vergleich mit den eigenen Daten – Fahrzeug, Zulassungsbezirk, Schadenfreiheitsklasse und Fahrleistung: zum Kfz-Versicherungsvergleich.
Was die neue Statistik für Sie bedeutet
Welche Konsequenz die neue Einstufung hat, hängt vom eigenen Fall ab.
| Ihre Situation | Was das heißt | Weiterlesen |
|---|---|---|
| Ihr Bezirk wird besser eingestuft | Der Beitrag kann sinken, muss aber nicht – andere Faktoren können die Entlastung aufzehren. | Beitragsgestaltung |
| Ihr Bezirk wird schlechter eingestuft | Warten Sie die Beitragsrechnung ab. Erhöht Ihr Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel, läuft die Monatsfrist des § 40 Abs. 1 VVG. | Sonderkündigungsrecht |
| Sie ziehen demnächst um | Der Beitrag wird ab der Ummeldung nach der neuen Region berechnet – so jedenfalls bei der HUK-COBURG. | Zulassung und Ummeldung |
| Sie wollen ohnehin wechseln | Für Verträge mit Jahresende als Ende der Versicherungsperiode ist der 30. November der letzte Kündigungstermin. | Kfz-Versicherung kündigen |
| Sie fahren wenig und selten | Fahrleistung und Fahrerkreis wirken meist stärker als eine Regionalklasse. | Kostenvergleich |
| Quelle: GDV-Regionalstatistik vom 09.09.2026, § 5a PflVG, §§ 11 und 40 VVG sowie HUK-COBURG AKB (Stand 01.08.2026); Einordnung der Redaktion, Stand 10.09.2026. | ||
Häufige Fragen zu den Regionalklassen
Drei Skalen, je nach Versicherungsart: 12 Klassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung, 9 in der Vollkasko und 16 in der Teilkasko. Der Bundesdurchschnitt entspricht der Klasse 6 (Haftpflicht), 4 (Vollkasko) beziehungsweise 7 (Teilkasko). Stand: 09.09.2026.
Der GDV berechnet einmal jährlich eine Regionalstatistik für die 413 Zulassungsbezirke. Sie ist für die Versicherer unverbindlich. Die Einstufung im Vertrag nimmt jeder Versicherer selbst vor – deshalb kann derselbe Bezirk bei zwei Anbietern unterschiedlich wirken.
Anwenden dürfen die Versicherer sie für Neuverträge sofort, für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit – nach Angaben des GDV in der Regel zum 1. Januar. Ob und wann ein Haus das tut, steht in seinen Bedingungen.
Die GDV-Regionalklasse hängt am Zulassungsbezirk, Ihr Beitrag an der Region, die Ihr Versicherer daraus bildet – bei der HUK-COBURG etwa aus einem oder mehreren Postleitzahlenbereichen. Sie berechnet den Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen Region und wird von der Behörde darüber informiert (AKB K.4). Rückwirkend zum Umzugstag passiert nichts. Ob Ihr Versicherer überhaupt nach Region tarifiert, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Die Regionalklasse beschreibt den Zulassungsbezirk, die Typklasse das Fahrzeugmodell. Beide gibt der GDV einmal im Jahr heraus, beide sind unverbindlich, und beide sind nur zwei von mehreren Faktoren im Beitrag.
Nur über den Zulassungsort – und der muss der tatsächliche sein. Ein Fahrzeug in einer günstigeren Region anzumelden, ohne dass es dort steht, ist eine unrichtige Angabe gegenüber dem Versicherer und kann im Schadenfall teuer werden.