Amtliches Kfz-Kennzeichen | Kfz-Versicherung.co
Lexikon
Amtliches Kfz-Kennzeichen

Das amtliche Kennzeichen – oft wird es auch als Nummernschild oder als Kfz-Kennzeichen bezeichnet – ist laut Straßenverkehrsrecht für die Zulassung eines Fahrzeugs notwendig. Es wird von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen für Fahrzeuge und deren Anhänger ausgegeben.

 

Das amtliche Kennzeichen ist zusammen mit der Zulassungsbescheinigung der Nachweis der Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Das amtliche Kennzeichen besteht gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aus der Kreis oder Stadt Kennung sowie einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer. Mit dem Nummernschild kann ein Fahrzeug zweifelsfrei identifiziert werden.

Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Region musste früher auch das Kfz-Kennzeichen gewechselt werden. Heute können Sie Ihre Nummernschilder bei einem Wohnortwechsel behalten.

Bei Verlust des Kfz-Kennzeichens müssen Sie es unbedingt der Polizei melden und ein neues amtliches Kennzeichen beantragen.