COC-Papiere - EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
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COC-Papiere

COC-Papiere betreffen das sogenannte “Certificate of Conformity“, was übersetzt “EWG-Übereinstimmungsbescheinigung” heißt und für den Import und Export von Kraftfahrzeugen erforderlich ist. Wer ein außereuropäisches Fahrzeug einführt oder ein Fahrzeug nach Übersee ausführt, benötigt diese Papiere. EU-Importe werden inzwischen ebenfalls auf der Basis der COC-Papiere zugelassen.

Warum sind die COC-Papiere vorgeschrieben?

Aus diesen Papieren geht hervor, dass das Fahrzeug bestimmten europäischen und/oder internationalen Normen entspricht. So gibt es beispielsweise im Bereich der Bremslichter oder der Blinker in den USA Normen, die in Europa nicht gelten. Mit den COC-Papieren wird die Zulassung des importierten Autos in Europa überhaupt erst möglich. COC-Papiere werden von ausländischen Händlern in der Regel mitgeliefert. Bei Privatkäufen können sie fehlen, doch sie lassen sich dann beim Fahrzeughersteller beantragen.

Was enthalten die COC-Papiere?

Die COC-Papiere liefern detaillierte Auskünfte über sämtliche technische Daten des Autos. Gleichzeitig informieren sie darüber, ob und wie diese Daten zu geltenden Normen und Richtlinien passen. Wer als Importeur über die COC-Bescheinigung verfügt, darf das Auto im gegenwärtigen Zustand in die EU einführen und innerhalb der EU in ein anderes Land verkaufen (oder aus einem anderen Land kaufen – sogenannter EU-Import), wo es voraussichtlich zugelassen wird.

Wenn ein Käufer im Inland ein bereits importiertes, aber ursprünglich im Ausland zugelassenes Fahrzeug erwirbt, kann er davon ausgehen, dass die COC-Papiere vorliegen, wenn das Auto inzwischen auch in Deutschland oder (bei vormals außereuropäischer Zulassung) in Europa zugelassen wurde. Sicherheitshalber können Käufer dennoch nachfragen.

Zulassung von EU-Importen auf der Basis der COC-Papiere

Das Certificate of Conformity bezieht sich auf alle möglichen Produkte, nicht nur auf Kraftfahrzeuge. Es wurde jedoch auch als Standard für Kfz-Importe nach Europa und auch als Standard für EU-Importe eingeführt. Daher weicht das Zulassungsverfahren dieser EU-Importe im Fahrzeugbereich von der Zulassung inländischer Fahrzeuge ab.

EU-Importe müssen wie Importe aus außereuropäischen Staaten über eine Typengenehmigung und die COC-Bescheinigung verfügen (die aber auch nachträglich ausgestellt werden kann). Auf der Basis der COC-Bescheinigung stellt die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil II aus (früher: Fahrzeugbrief). In den COC-Papieren sollte die für Deutschland vorgeschriebene Schadstoffklassifizierung enthalten sein, die als zweistellige Schlüsselnummer erscheint und der Berechnung der Kfz-Steuer dient.

Zulassung von Importwagen mit COC-Papieren

Ein importiertes Fahrzeug wird mit den COC-Papieren und weiteren Dokumenten zugelassen.

Im Einzelnen gehören zur Zulassung:

  • Eigentumsnachweis
  • COC-Papiere
  • Personaldokument
  • ausländische Fahrzeugpapiere (sofern vorhanden)
  • eVB-Nummer
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer (Einzugsermächtigung)

Zusätzlich ist bei Neuwagen (Laufleistung unter 6.000 km oder jünger als ein halbes Jahr) beim Finanzamt die Einfuhrumsatzsteuererklärung einzureichen.

Beantragung von COC-Papieren

Fehlende COC-Papiere können beantragt werden. Sie sind beim Hersteller oder per Gutachten einer deutschen Prüfstelle erhältlich. Die Hersteller bieten auf ihren Webseiten Antragsformulare für die Papiere an, die Kosten können sich zwischen 39 bis 121 Euro bewegen. Bei Importautos können sowohl die COC-Papiere als auch die Typgenehmigung fehlen. In diesem Fall ist das Gutachten durch den
TÜV oder die Dekra zwingend.