GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge | Kfz-Versicherung.co
Lexikon
GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge

Genaue Beschreibung der GAP-Deckung

Ein Problem bei Leasingfahrzeugen ist, dass der reine Leasingwert immer höher als der sogenannte Wiederbeschaffungswert ist. Entsteht bei einem Leasingfahrzeug ein wirtschaftlicher oder ein echter Totalschaden, erhält der Versicherungsnehmer von der Versicherung lediglich die Kosten für den sogenannten Wiederbeschaffungswert erstattet. Da dieser immer geringer als der tatsächliche Leasingwert ist, entstehen dem Fahrzeughalter die Kosten der Differenz. Diese werden durch die GAP-Deckung erstattet. Die GAP-Deckung greift nicht nur bei Unfallschäden, sondern auch bei einem Diebstahl des Leasingfahrzeugs.

Verschiedene GAP-Deckungsoptionen

Wer mit seiner Versicherung eine GAP-Deckung vereinbart, muss natürlich höhere Versicherungsgebühren bezahlen. Die Mehrkosten lassen sich dadurch verringern, indem eine Selbstbeteiligung, wie auch bei Kaskoversicherungen üblich, vereinbart wird. Wird eine GAP-Deckung mit einer Selbstbeteiligung von 150 oder 300 Euro vereinbart, verringern sich die Beitragskosten deutlich. Die Differenz zwischen dem Leasingwert und dem Wiederbeschaffungswert kann mehrere tausend Euro betragen. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, eine GAP-Deckung zu vereinbaren.