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Die Kfz-Steuer: Was Autofahrer darüber wissen müssen

von Thomas Schulz
Seit 01. Juli 2009 ist die Kraftfahrzeugsteuer eine Bundessteuer. Zuvor lag die Verwaltung bei den Bundesländern. Am 01. Juli 2014 trat eine weitere wichtige Änderung bei der Erhebung in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt erfolgt die Bearbeitung durch die Zollverwaltung. Der Versand des Steuerbescheids an den Fahrzeughalter läuft somit über das zuständige Hauptzollamt und nicht mehr über das Finanzamt. Im Jahr 2017 betrugen die Einnahmen des Bundes aus der Kfz-Steuer insgesamt 8,95 Milliarden Euro. Diese Summe ist seit Jahren konstant.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Kfz-Steuer finden sich im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), in der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV), in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Wozu dient die Kfz-Steuer?

Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird der Besitz und der Betrieb eines Kraftfahrzeugs besteuert. Sie ist eine Verkehrssteuer, die Einnahmen aus der Kfz-Steuer stehen dem Bund zu. So ist es im Grundgesetz in den Artikeln 106 bis 108 festgeschrieben. Die Kfz-Steuer ist nicht zweckgebunden. Das bedeutet, sie wird nicht zwangsläufig für die Erhaltung und den Ausbau der Straßeninfrastruktur verwendet.

Die Kfz-Steuer ist nicht zweckgebunden.
Die Kfz-Steuer ist nicht zweckgebunden.Foto: S_Bachstroem / iStock

Von der Kraftfahrzeugsteuer sind nur wenige Wagen befreit. Lediglich für Elektroautos wird im Augenblick keine Steuer durch den Bund und die Zollbehörde erhoben. Die Befreiung gilt für die ersten 24 Monate nach dem Tag der Erstzulassung. Sofern die Erstzulassung in die Zeit vom 18. Mai 2011 und den 31. Dezember 2020 fällt, ist das E-Fahrzeug zehn Jahre lang von der Steuer befreit. Danach gilt eine Reduzierung der Steuer um 50 Prozent.

Linktipp

Mehr zur Kfz-Steuer finden sie auch auf unseren Seiten kfz-steuer.wiki und kfz-steuer.co:
kfz-steuer.wiki
kfz-steuer.co

Steuerpflichtig ist der Halter des Wagens, wobei es unerheblich ist, ob es sich um eine Person oder eine Firma handelt. Der Halter ist die Person, die in der Zulassungsbescheinigung im Teil II, dem früheren Fahrzeugbrief, eingetragen ist. Das bedeutet, dass Halter und Kfz-Versicherungsnehmer nicht die gleiche Person sein müssen.

Wie wird die Kfz-Steuer bezahlt?

Um den Zahlungsvorgang zu vereinfachen, wird die Kraftfahrzeugsteuer per SEPA-Lastschriftverfahren von der Bundeskasse eingezogen. Somit ist es nicht nötig, eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung zu verschicken. Um den Einzug vom Konto zu ermöglichen, ist bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde eine Einzugsermächtigung auszufüllen und zu unterschreiben. Falls der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter voneinander abweichen, muss das Formular von beiden unterschrieben werden.

Die Zahlung der Kfz-Steuer erfolgt mittels Lastschriftverfahren.
Die Zahlung der Kfz-Steuer erfolgt mittels Lastschriftverfahren.Foto: BernardaSv / iStock

Vor der Anmeldung eines neuen Wagens wird durch die Zulassungsstellen in der Regel geprüft, ob die gesamte Kfz-Steuer für das frühere Fahrzeug gezahlt ist. Sofern ein Steuerrückstand besteht, darf kein neues Fahrzeug zugelassen werden. Das heißt, unter Umständen vorhandene Steuerschulden müssen zunächst bezahlt werden, bevor ein neuer Wagen angemeldet werden darf. Die Steuerschuld muss in einer Summe bezahlt werden. Eine Ratenzahlung ist möglich, wenn die Steuer pro Jahr mindestens 500 € ausmacht. Bei einem Betrag von maximal 1.000 € darf eine Abbuchung im halbjährlichen Abstand beantragt werden. Sofern die Steuer höher als 1.000 € im Jahr ist, kommt eine vierteljährliche Bezahlung infrage. In beiden Fällen erhebt die Steuerbehörde einen Zuschlag für die Ratenzahlung.

Welches Hauptzollamt ist für die Kfz-Steuer zuständig?

In Deutschland gibt es über 40 Hauptzollämtern, sie gehören zur Zollverwaltung des Bundes. Zuständig für die Erhebung der Kfz-Steuer ist das Hauptzollamt, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnort hat. Auf dem Steuerbescheid ist das zuständige Hauptzollamt in der Regel mit der Adresse und der Bankverbindung der Bundeskasse aufgeführt. Der Steuerpflichtige kann daraus leicht entnehmen, an welche Behörde er sich zu wenden hat.

Erteilt wird der Steuerbescheid übrigens nur einmalig nach der Zulassung des Wagens. Der Bescheid ist somit bis zur Abmeldung des Wagens gültig. Lediglich, wenn sich die Höhe der Kfz-Steuer ändert, stellt die Behörde einen neuen Bescheid aus.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Schadstoffklasse und Hubraum sind für die Berechnung der Kfz-Steuer relevant.
Schadstoffklasse und Hubraum sind für die Berechnung der Kfz-Steuer relevant.Foto: nonnie192 / iStock

Bei der Berechnung der Steuer ist nach dem Zulassungsdatum des Wagens zu unterscheiden. Für Pkws, die noch vor dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen wurden, gilt die alte Kfz-Steuer. Sie wird nach dem Verursacherprinzip berechnet. Neben der Schadstoffklasse ist der Hubraum des Motors relevant. Als Anhaltspunkt gilt, dass die Steuer mit der Leistung des Fahrzeugs steigt. Die Höhe der Steuer wird pro 100 Kubikzentimeter Hubraum ermittelt. Für die Abgasstufe Euro 0 sind die Steuern am höchsten, sie fallen mit steigender Abgasstufe. Für die Abgasstufe Euro 3 sind somit pro 100 Kubikzentimeter die geringsten Steuern zu zahlen. Der Steuersatz für Diesel ist höher als für Benzinmotoren.

Für Pkw, die nach dem 1. Juli 2009 zugelassen sind, ist neben der Art des Motors der Ausstoß an CO₂ von Bedeutung. Damit wollte man dem Umstand Rechnung tragen, dass das Auto durch den Ausstoß von CO₂ der Umwelt schadet. Im Vergleich zur alten Berechnung ist der Betrag pro 100 Kubikzentimeter Hubraum zwar günstiger. Der Fahrzeughalter muss aber zusätzlich für die CO₂-Emissionen zahlen, die sein Auto bei der Fahrt ausstößt. Die Steuer ist umso niedriger, je umweltfreundlicher das Fahrzeug ist.

Wie ermittelt man die Kfz-Steuer mit einem Onlinerechner?

Die Kraftfahrzeugsteuer wird für jedes Fahrzeug erhoben, das mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Diesel- oder einen Ottomotor handelt. Mithilfe unseres Kfz-Steuer-Rechners kann die Höhe der Steuer leicht ermittelt werden. Ein Onlinerechner gibt beim Neukauf oder beim Erwerb eines Gebrauchtwagens eine wichtige Entscheidungshilfe, wenn man neben dem Kaufpreis oder den Versicherungskosten die Höhe der Kfz-Steuer bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen will. Unter sonst gleichen Bedingungen dürften viele Kfz-Halter einem Fahrzeug den Vorzug geben, für das im Vergleich weniger Steuern zu zahlen sind.

Die Höhe der Kfz-Steuer lässt sich mit dem Kfz-Steuer-Rechner ganz einfach online ermitteln.
Die Höhe der Kfz-Steuer lässt sich mit dem Kfz-Steuer-Rechner ganz einfach online ermitteln.Foto: AndreyPopov / iStock

Ausschlaggebend für die Höhe der Steuer und die Berechnung ist das Datum der Erstzulassung. Sofern der Wagen vor Juli 2009 zugelassen wurde, gilt die alte Kfz-Steuer. Bei einer Zulassung nach diesem Zeitpunkt greift die neue Berechnung. Das Datum der Erstzulassung ist in der Zulassungsbescheinigung in Teil 1 zu finden. Neben dem Datum der Erstzulassung ist die Art des Motors für die Berechnung maßgebend. Sofern man sie nicht weiß, ist sie dem Feld P3 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu entnehmen. Eine weitere Angabe zur Berechnung der Steuer ist die Größe des Motors. Dazu benötigt man den Hubraum. Er ist ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld P1 zu finden. Die Emissionsklasse ist in der Zulassungsbescheinigung unter V7 nachzulesen. Mithilfe dieser Daten ist es innerhalb von wenigen Minuten möglich, die Höhe der Kfz-Steuer mit einem Onlinerechner zu ermitteln.

Was passiert mit der Steuer nach der Abmeldung des Wagens?

Die Steuerpflicht läuft, solange das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist. Die Kfz-Steuer wird einmal jährlich im Voraus gezahlt. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag, an dem der Wagen bei der Zulassungsbehörde angemeldet wird. Sie endet zu dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug abgemeldet wird. Durch die Vorauszahlung über zwölf Monate hat der Steuerpflichtige in der Regel ein Guthaben zum Zeitpunkt der Abmeldung.

Wer sein Auto verkauft, bekommt zuviel gezahlte Kfz-Steuer erstattet.
Wer sein Auto verkauft, bekommt zu viel gezahlte Kfz-Steuer erstattet.Foto: dima_sidelnikov / iStock

Dieses Guthaben wird taggenau berechnet und nach der Abmeldung vom Hauptzollamt an den Steuerpflichtigen ausgezahlt. Somit müssen Autofahrer nicht befürchten, dass ihnen durch eine Abmeldung ein finanzieller Schaden entsteht. Selbst wenn bis zur Erstattung der überzahlten Steuer einige Zeit ins Land geht, behält die Steuerbehörde durch die taggenaue Abrechnung zum Tag der Abmeldung bei der Zulassungsbehörde nicht zu viel Geld ein. Als Anhaltspunkt gilt, dass der Betrag innerhalb eines Zeitraums von rund drei Wochen nach der Abmeldung an den Halter erstattet wird.

Voraussetzung dafür ist, dass beim Hauptzollamt eine Bankverbindung bekannt ist, auf die die Erstattung angewiesen wird. Da die Kfz-Steuer von der Bundeskasse per Lastschrift eingezogen wird, liegt die Kontoverbindung in der Regel vor.

Über die Autorin
Thomas Schulz