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Kfz-Steuer für E-Autos: Daran müssen Autofahrer denken

von Thomas Schulz
Die Mobilität der Zukunft ist elektrisch – der Eindruck entsteht jedenfalls, wenn man sich das Konzept für die Besteuerung von elektrischen Autos ansieht. Für Elektrofahrzeuge gelten Steuererleichterungen, sie sind zum Teil von der Kfz-Steuer befreit.

Wie sind Elektrofahrzeuge definiert?

Die Bedeutung von E-Mobilität hat in den letzten Jahren stark zugenommen.
Die Bedeutung von E-Mobilität hat in den letzten Jahren stark zugenommen.Foto: FooTToo / iStock

Explizit nicht als Elektroauto gelten alle Arten von Hybridfahrzeugen, weil sie neben dem Elektroantrieb einen weiteren Antrieb nutzen. Auch elektrische Fahrräder, die zusätzlich von Muskelkraft bewegt werden, gehören vor diesem Hintergrund nicht zu den Elektrofahrzeugen.

Wie ist die Steuerbefreiung geregelt?

Für Elektrofahrzeuge besteht nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz eine Steuerbefreiung. Sie gilt zehn Jahre, sofern das Fahrzeug zum ersten Mal zwischen dem 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen wurde. Bei einer Erstzulassung vor dem 18. Mai 2011 ist das Fahrzeug für fünf Jahre steuerfrei. Allerdings sind von dieser Regelung nur elektrische PKW betroffen. Sobald der Zeitraum der Steuerbefreiung abläuft, gilt eine Besteuerung, die sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs bemisst. Der Steuersatz beträgt dann 50 Prozent der Steuer, die für ein Nutzfahrzeug erhoben würde.

Wie werden Hybridfahrzeuge besteuert?

Für Autofahrer ist es wichtig zu wissen, dass ein Hybridfahrzeug, das nicht ausschließlich elektrisch angetrieben wird, nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Auch Elektrofahrzeuge, die zur Verlängerung der Reichweite mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind, fallen nicht unter die Kategorie der Elektrofahrzeuge nach der Vorgabe des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Somit sind diese Wagen auch nicht in steuerlicher Hinsicht begünstigt. Für diese Fahrzeuge wird die Kfz-Steuer in ihrer herkömmlichen Berechnung für Diesel und Benziner angewandt.

Hybridfahrzeuge werden steuerlich nicht begüngstigt.
Hybridfahrzeuge werden steuerlich nicht begüngstigt.Foto: Olivier Le Moal / iStock

Dabei spielt das Datum der Erstzulassung eine Rolle. Daneben sind die Größe des Hubraums in Kubikzentimeter und die Menge des CO2-Ausstoßes ausschlaggebend für die Höhe der Kfz-Steuer. Selbst wenn man aus ökologischer Sicht also mit einem Hybridmotor etwas Sinnvolles für die Umwelt tut, hat man als Kfz-Halter keinen finanziellen Vorteil, weil sich an der Kfz-Steuer nichts sparen lässt. Allerdings sind Hybride dennoch interessant, weil es immer häufiger Aufladestellen gibt, an denen man ein E-Auto kostenfrei aufladen kann. Somit lohnt sich ein Hybridantrieb vielleicht weniger aus steuerlicher Sicht als vielmehr durch die attraktiven Möglichkeiten des kostenfreien Aufladens.

Welchen Hintergrund hat die Steuerbegünstigung?

In Diesel- und Benzinautos kommt ein Verbrennungsmotor zum Einsatz. Ein Verbrennungsmotor ist unter anderem durch einen erheblichen Austausch von Schadstoffen gekennzeichnet. Zwar wurden die Motoren im Lauf der Jahre immer weiter verbessert, und durch die Erneuerung der Berechnung der Kfz-Steuer unter Berücksichtigung des CO2-Ausstoßes trägt man diesem Umstand Rechnung. Trotzdem wird die Umwelt auch heute noch erheblich durch die Abgabe von CO2-Emissionen aus PKWs belastet.

Die Steuervergünstigung von Elektroautos soll Anreiz für einen Kauf bieten.
Die Steuervergünstigung von Elektroautos soll Anreiz für einen Kauf bieten.Foto: gopixa / iStock

Im Jahr 2011 hatte die Bundesregierung das Ziel verabschiedet, im Jahr 2020 über eine Millionen Fahrzeuge mit Elektroantrieb zum Betrieb in Deutschland zuzulassen. Dieses Ziel ist hoch gesetzt, ist aber gerade angesichts der hohen Emissionen von Dieselfahrzeugen dringend nötig. Die geringe Besteuerung soll ein Anreiz für Käufer sein, die potenziellen Nachteile von E-Autos wie den noch sehr hohen Kaufpreis zu akzeptieren und auf elektrische Fahrzeuge umzusteigen. Gerade in den Großstädten sieht man heute immer häufiger die kleinen Autos, die sehr leise und ohne Abgase zu produzieren durch die Straßen fahren.

Die Reichweite dieser Fahrzeuge ist allerdings noch begrenzt, aus diesem Grund kommen sie im ländlichen Bereich bisher noch recht selten zum Einsatz. Um das zu ändern, müsste unter anderem das Netz an Aufladestationen weiter ausgebaut werden.

Wo ist die Besteuerung rechtlich geregelt?

Die Zulassungspflicht für motorisierte Fahrzeuge und die Kraftfahrzeugsteuer ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geregelt. Dort findet sich auch eine Vorschrift zur Besteuerung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Im Paragrafen 9 ist die Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für E-Fahrzeuge definiert. Sie wird mit 50 Prozent des regulären Steuersatzes angegeben. Die Vorgabe der Steuerbefreiung in den ersten 120 Monaten nach der Erstzulassung bei einer Zulassung zwischen dem 11. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2020 ist im Paragrafen 3 festgeschrieben. Die Steuerbefreiung gilt nur für dieses Fahrzeug, sie kann nicht auf einen anderen Wagen übertragen werden. Bei einem Wechsel des Kfz-Halters darf sie mitgenommen werden.

Steuerermäßigung für Elektroautos, § 9 KraftStG
Totaler Kfz-Steuererlass 10 Jahre ab Zulassungsdatum
Steuerermäßigung 50 % der regulären Kfz-Steuer, nach Ablauf der ersten 10 Jahre
Voraussetzung für Steuererlass Erstzulassung zwischen 11.05.2011 und 31.12.2020

Die Kfz-Steuerbefreiung gilt übrigens auch für Fahrzeuge, die erst nach dem 19. Mai 2016 zu einem Elektrofahrzeug umgerüstet wurden oder die zukünftig bis Ende Dezember 2020 noch umgerüstet werden. Wer sich für die Umrüstung seines Fahrzeugs auf einen E-Antrieb entscheidet, muss sich diese bei der Zulassungsbehörde bescheinigen lassen. Dabei ist zu bestätigen, dass alle Voraussetzungen für den Umbau erfüllt sind. Die Befreiung von der Besteuerung gilt dann ab dem Tag, ab dem das Fahrzeug zum E-Auto umgerüstet wurde.

Wie berechnet sich die Kfz-Steuer in der Praxis?

Elektroautos erhalten eine vergünstigte Steuer.
Elektroautos erhalten eine vergünstigte Steuer.Foto: Armastas / iStock

Folgendes Beispiel mag verdeutlichen, wie die Steuer für E-Autos praktisch berechnet wird. Ein Kunde kauft im Jahr 2010 ein Elektrofahrzeug, das damals erstmalig zugelassen wird und ausschließlich mit einem E-Motor betrieben wird. Die zulässige Gesamtmasse beträgt 2.500 Kilogramm. Zum damaligen Zeitpunkt gilt eine Steuerbefreiung über fünf Jahre. Diese ist in der Zwischenzeit abgelaufen. Somit greift für dieses Fahrzeug eine Steuer in Höhe von 50 Prozent der Kfz-Steuer für ein entsprechendes Nutzfahrzeug. Die Steuer für Nutzfahrzeuge wird in Schritten zu 200 Kilogramm berechnet. Für dieses Fahrzeug berechnet sich der volle Steuersatz auf 148,56 Euro. Der Betrag ist auf volle Euro abzurunden. Da für ein Elektrofahrzeug eine um 50 Prozent verringerte Steuer greift, wären für diesen Wagen 74 Euro Steuer pro Jahr zu zahlen.

Bei Nutzfahrzeugen, Elektrofahrzeugen und Wohnmobilen kommt bei der Berechnung der Kfz-Steuer ein Staffelsteuersatz zur Anwendung. Dieser wird in festgelegten Tabellen in Abhängigkeit vom Gewicht festgelegt. Die ersten 2.000 Kilogramm werden nach der Steuertabelle in Schritten zu jeweils 200 Kilogramm besteuert. Ein Elektrofahrzeug wird bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm mit den Steuersätzen belegt, die auch für ein Nutzfahrzeug gelten. Allerdings ist für E-Autos eine Reduzierung der Steuer auf 50 Prozent vorgesehen. Während bei der Berechnung der Steuer für Nutzfahrzeuge außerdem die Emissionsklasse eine Rolle spielt, kommt diese bei E-Fahrzeugen natürlich nicht zum Tragen.

Lohnen sich E-Autos aus steuerlicher Sicht?

Elektroautos sind nicht nur für die Umwelt gut, sondern lohnen sich auch aus steuerlicher Sicht.
Elektroautos sind nicht nur für die Umwelt gut, sondern lohnen sich auch aus steuerlicher Sicht.Foto: joel-t / iStock

Betrachtet man nur die Kfz-Steuer, sind Elektrofahrzeuge mit Sicherheit eine interessante Alternative. Sie sind leise und verursachen kaum eine Verschmutzung der Luft. Besonders für die Innenstädte ist das ein großer Vorteil. Unter dem Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit ist E-Autos also der Vorzug zu geben, denn diese Fahrzeuge sind ökologisch noch sinnvoller als Autos mit Erdgasantrieb oder Flüssiggasantrieb, und auch Hybridmotoren sind nicht so umweltfreundlich wie Elektromobile.

Um den Verkauf dieser Fahrzeuge weiter zu forcieren ist allerdings ein Ausbau der Ladestellen eine wichtige Voraussetzung. Nur dann wäre ein Anstieg der Verkaufszahlen in einer deutlichen Größenordnung denkbar. Außerdem ist die Reichweite für viele Autofahrer heute noch nicht ausreichend. Deshalb wäre es vermutlich recht kurz gedacht, wenn man sich ausschließlich aus steuerlichen Gründen für ein E-Auto entscheiden würde. In finanzieller Hinsicht ist allerdings interessant, dass es immer häufiger Aufladestellen gibt, an denen man ein E-Fahrzeug kostenfrei aufladen kann. Als Verkaufsanreiz ist dieser Faktor mit Sicherheit nicht zu unterschätzen.

Über die Autorin
Thomas Schulz