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Beitragsfreiheit in der KFZ-Versicherung

Es gibt verschiedene Versicherungen, bei denen diese Vertragsform möglich ist, darunter auch Kfz-Versicherungen. Bei diesen ermöglicht die sogenannte Ruheversicherung eine Beitragsfreiheit. Sie wird oft von Autofahrern genutzt, welche das Kraftfahrzeug nur in den Sommermonaten fahren. Betroffen sind davon vor allem Krafträder. Die Halter melden das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen an und sparen den Beitrag für die Wintermonate.

Minimaler Haftpflichtschutz während der Beitragsfreiheit

Für Kraftfahrzeuge gilt trotz Beitragsfreiheit ein minimaler Haftpflichtschutz. Diesen gewährt die Versicherungsgesellschaft, weil auch von einem ruhenden Kraftfahrzeug eine Gefahr, beispielsweise für die Umwelt, ausgehen kann. Für diesen Haftpflichtschutz muss der Halter die mit der Ruheversicherung verbundenen Auflagen des Versicherers befolgen. So darf es weder bewegt (Ausnahmen siehe weiter unten) noch im öffentlichen Raum abgestellt werden. Idealerweise steht es in einer verschlossenen Garage, aber ein umfriedeter Platz wird von den meisten Versicherern ebenfalls akzeptiert.

Eine Voraussetzung für die Ruheversicherung kann – abhängig von den Forderungen des Versicherers – eine Außerbetriebsetzung für mindestens 14 Tage sein, bevor die beitragsfreie Zeit beginnt.

Dauer der Beitragsfreiheit

Die beitragsfreie Zeit folgt auf eine Versicherungszeit. Es ist also in der Regel nicht möglich, ein Kraftfahrzeug von vornherein beitragsfrei zu versichern. Anschließend gilt die Ruheversicherung für 12 bis maximal 18 Monate. Der maßgebende Zeitpunkt für den Beginn der Beitragsfreiheit ist der Tag, an dem das Kraftfahrzeug bei der Zulassungsbehörde abgemeldet wurde.

Wenn die maximale Ruhephase endet und der Versicherungsnehmer das Fahrzeug nicht wieder anmeldet, löst die Versicherungsgesellschaft die Police ohne gesonderte Kündigung auf. Wenn das Fahrzeug wieder fahren soll, genügt die Meldung an die Zulassungsbehörde und die Versicherung. Danach zahlt der Versicherungsnehmer wie gewohnt seine Beiträge weiter.

Die Ruheversicherung kann auch für ein stillgelegtes Fahrzeug genutzt werden, aber nicht über die Maximaldauer hinaus.

Geltungsbereich der Ruheversicherung

Eine beitragsfreie Ruheversicherung können Fahrzeughalter für die Haftpflicht- und die Teilkaskoversicherung vereinbaren. Beide Policen müssen zuvor kostenpflichtig bestanden haben. Für die Vollkaskoversicherung gibt es die Beitragsfreiheit nicht. Der Versicherungsumfang kann dementsprechend diverse Schadensarten umfassen, allerdings wird der eingeschränkte Schutz auf das nötige Mindestmaß reduziert. Das stillgelegte Kraftfahrzeug wird schließlich nicht aktiv im Straßenverkehr bewegt und steht auch nicht im öffentlichen Raum, wo es ebenfalls eine Gefahr darstellen könnte.

Ein möglicher Schaden wäre eine Umweltbelastung durch auslaufendes Öl oder auslaufenden Kraftstoff, ebenso könnte das Fahrzeug gestohlen werden. Anschließend könnte der Dieb einen Unfall verursachen. Es kann für den Geltungsbereich der beitragsfreien Ruheversicherung je nach Versicherer die Ausnahme geben, dass der Halter sein Fahrzeug zur Werkstatt fahren darf, wenn das beispielsweise wegen der Hauptuntersuchung unerlässlich ist. Auch die Fahrt zur Kfz-Zulassungsstelle für die An- und Abmeldung kann der Versicherer gestatten.

Die Fahrzeughalter müssen sich strikt an die Auflagen des Versicherers halten. Bei Verstößen sind sie nicht nur nicht versichert, es drohen auch Vertragsstrafen.