Neuwagen - Schutz mit Vollkasko | Kfz-Versicherung.co
Lexikon
Neuwagen - Schutz mit Vollkasko

Ein Fahrzeug ist so lange ein Neuwagen, bis es zum ersten Mal vom Fahrzeughersteller an einen Fahrzeughalter verkauft wird.

Für einen Neuwagen schließen viele Fahrzeughalter neben der obligatorischen Haftpflicht eine Vollkaskoversicherung ab. Das ist sinnvoll, weil damit die finanziellen Risiken nach einem Schadensfall begrenzt werden. Zur Vollkaskoversicherung bietet sich als Zusatzschutz die Neupreisentschädigung an.

Schutz des Neuwagens durch die Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung gilt als angemessener Schutz für einen Neuwagen wegen ihres breiteren Leistungsspektrums gegenüber der Teilkasko. Der Teilkaskoschutz gegen Raub, Diebstahl, Brand, Explosion, Wildunfälle und Unwetterschäden ist in der Vollkaskopolice in der Regel mit enthalten (obgleich es sich um unterschiedliche Verträge handelt), hinzu kommt ein Schutz gegen selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug und gegen Vandalismus.

Wenn sich der Halter dann auch noch für die verlängerte Neuwertentschädigung entscheidet, hat er im Schadensfall keine Verluste zu befürchten. So einen umfassenden Schutz empfiehlt man für jeden Neuwagen unabhängig von seiner Klasse, ansonsten aber nur für Fahrzeuge im Mittel- bis Oberklassesegment.