Sonderkennzeichen: Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen und mehr
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Sonderkennzeichen: Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen und mehr

Die wesentlichen Fakten zu Sonderkennzeichen

  • Sonderkennzeichen sind unter anderem Kurzzeitkennzeichen, Oldtimer-Kennzeichen, Händlerkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
  • Sonderkennzeichen tragen besondere Kennzeichnungen: Händlerkennzeichen beginnen beispielsweise immer mit 06, Oldtimerkennzeichen immer mit 07.
  • Das Oldtimerkennzeichen trägt außerdem immer ein “H”.

Händlerkennzeichen

Die 06er Nummernschilder gehören zu den Händlerkennzeichen. Diese Sonderkennzeichen erhalten nur Händler, Fahrzeughersteller oder Werkstätten. Die Fahrzeuge dürfen mit diesem Kennzeichen nur für Werkstatt-, Probe- und Überführungsfahrten bewegt werden.

Oldtimerkennzeichen

Das rote Oldtimerkennzeichen wird nur an echte Oldtimer vergeben, die steuerbegünstigt sind und mit diesem Kennzeichen nur zu Veteranen- oder Oldtimerveranstaltungen sowie in die Werkstatt oder für eine Probe-/Überführungsfahrt bewegt werden dürfen. Wer mehrere Oldtimer besitzt, kann ein Oldtimerkennzeichen als Wechselkennzeichen für verschiedene Oldtimer verwenden.

Steuerbegünstigt sind Oldtimer, weil sie “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut” repräsentieren. Es gibt neben dem roten Oldtimerkennzeichen zusätzlich das H-Kennzeichen, mit dem die Oldtimer unbeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können – trotz Steuerbegünstigung.

Weitere Kennzeichen für steuerbegünstigte Kraftfahrzeuge

Auch Fahrzeuge, die im öffentlichen Auftrag unterwegs sind, erhalten ein Sonderkennzeichen, das auf ihre Steuerbegünstigung verweist. Oft sind es Kranken- oder Behindertentransportfahrzeuge, des Weiteren Landwirtschaftsfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Anhänger, die maximal 25 km/h schnell sein dürfen.

Kurzzeitkennzeichen

Diese Kennzeichen beginnen mit 04 und werden für Werkstatt-, Prüfungs-, und Überführungsfahrten einmalig verwendet. Kurzzeitkennzeichen gelten nur für fünf Tage, wobei der letzte Geltungstag am Aufdruck ersichtlich ist.