Kfz-Versicherungspflicht: Rechtsgrundlagen und Beiträge
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Kfz-Versicherungspflicht: Rechtsgrundlagen und Beiträge

Warum gibt es eine Kfz-Versicherungspflicht?

Diese Pflicht herrscht in allen Staaten der Welt, obgleich sie etwas unterschiedlich geregelt ist. In Deutschland und sehr vielen anderen Ländern müssen Halter ein bestimmtes Fahrzeug entsprechend versichern und den Fahrerkreis benennen. In der Schweiz und wenigen anderen Staaten müssen sich Führerscheininhaber fahrzeugunabhängig entsprechend versichern. Diese Versicherungspflicht gilt, weil ein Kraftfahrzeug Schäden im Millionenbereich verursachen kann (vorrangig Personenschäden), die ein Mensch, der dafür haftet, in der Regel niemals selbst begleichen könnte. Daher schreibt der Gesetzgeber eine pflichtgemäße Versicherung vor. Die Versicherungsgesellschaften unterliegen einem Kontrahierungszwang (Annahmezwang) für entsprechende Anträge, sie dürfen einen Antragsteller nur unter eng begrenzten Bedingungen zurückweisen.

Rechtsgrundlagen für die Kfz-Versicherungspflicht

Juristisch basiert die Kfz-Versicherungspflicht hierzulande auf dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht der Europäischen Union und gesetzlichen Modifizierungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Diese betreffen die vorgeschriebenen Höchstentschädigungssummen sowie die Übernahme bestimmter Kosten etwa für Sachverständige oder Mietwagen.

Bei einem Schaden, der vom eigenen Fahrzeug ausging, haften der Halter oder derjenige Fahrer, der zum in der Versicherungspolice benannten Fahrerkreis gehört. Der Schaden kann durch einen Verkehrsunfall oder anderweitig vom Fahrzeug ausgegangen sein, zum Beispiel durch auslaufendes Öl. Für solche nicht schuldhaft oder fahrlässig verursachten Schäden muss sich der Halter wegen der Gefährdungshaftung versichern. Diese wird juristisch definiert, weil es Fahrzeuge, Anlagen und Geräte gibt, deren Betrieb oder allein ihr Vorhandensein im öffentlichen Raum immer eine Gefahr darstellen.

Gegen welche Schäden muss sich ein Fahrzeughalter versichern?

Die Kfz-Versicherungspflicht schützt Geschädigte vor folgenden Schadensarten:

  • Personenschäden (Tod, Rente infolge von Invalidität, Heilungskosten, Schmerzensgeld)
  • Sachschäden (Reparaturkosten an beschädigten anderen Fahrzeugen oder Objekten)
  • Vermögensschäden (Verdienstausfall geschädigter Personen)

Die Gesellschaft, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, verfügt über eine Regulierungsvollmacht. Sie ersetzt den Schaden unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers. Dadurch können Geschädigte auf uneingeschränkten Schadensersatz vertrauen, wenn der Halter des Fahrzeugs zu ermitteln ist. Personenschäden werden darüber hinaus immer reguliert, nötigenfalls auch ohne Ermittlung des Halters. Es springt dann die Verkehrsopferhilfe ein. Die Kfz-Versicherungspflicht sorgt auf diese Weise dafür, dass die Opfer von Kfz-Schäden vor allem bei Personenschäden immer einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Kfz-Versicherungspflicht mit gerechter Beitragsgestaltung

Eine Versicherungspflicht weicht von der üblichen juristischen Auffassung der Vertragsfreiheit ab. Es gibt sie auch in anderen Bereichen etwa als vorgeschriebene Haftpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Damit die Versicherungsnehmer nicht über Gebühr belastet werden, existiert speziell bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Rabattsystem. Der Schadenfreiheitsrabatt senkt den Beitrag mit jedem schadenfreien Jahr. Die Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt daher für umsichtige Fahrzeughalter vergleichsweise günstig trotz hoher Deckungssummen im Millionenbereich (bei Personenschäden) und einer relativ hohen Gefahrenlage durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs.