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Lexikon
Rettungspflicht und Kfz-Versicherung

Spricht man im Kfz-Bereich von der sogenannten Rettungspflicht, dann ist damit eine Verpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherung gemeint. Genauer gesagt geht es laut dem Versicherungsvertragsgesetz § 62 (auch VVG genannt) darum, dass man die bei einem Verkehrsunfall entstehenden Schäden so gering wie nur möglich hält beziehungsweise diese im besten Fall sogar komplett abwendet.

Würde man den Unfallort beispielsweise nicht Absichern und es kommt dadurch zu weiteren Schäden, dann wäre man der Rettungspflicht nicht nachgekommen. Man hat keine Maßnahmen getroffen, damit die Kosten für die Versicherung geringstmöglich ausfallen.

Rettungspflicht – So sollte man vorgehen

Kommt es zu einem Autounfall, dann sollte man immer die Polizei verständigen, den Unfallort absichern und sich um verletzte Personen kümmern. Mit diesen Taten schützt man nicht nur Dritte vor Schäden, sondern kommt auch der Rettungspflicht nach und muss sich keine Sorgen über eventuelle Strafen machen.

Während man seine Versicherung schnellstmöglich über den Unfall informieren sollte, sollte der Versicherungsnehmer niemals ein Schuldeingeständnis oder gar ein entsprechendes Papier vor Ort unterschreiben. Auch dadurch käme man seiner Pflicht nicht nach, da die Versicherung zu keinem Zeitpunkt eine Chance zur Überprüfung des Vorfalls bekommen hat.

Folgen einer Verletzung der Rettungspflicht

Verletzt man die Rettungspflicht, so steht eine Verweigerung der Leistungen seitens der Kfz-Versicherung im Raum. Dem Versicherungsnehmer kann dadurch ein großer finanzieller Schaden entstehen.