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Kurzzeitkennzeichen: Antrag, Regeln und Kritik

Wie sieht ein Kurzzeitkennzeichen aus?

Dieses Kennzeichen trägt den oder die Buchstaben des ausstellenden Zulassungsbezirks und eine Nummer, die mit den Ziffern 03 oder 04 beginnt. Am linken Rand fehlt das sonst übliche Eurofeld. Rechts findet sich ein gelbes Feld, das das Ende der Gültigkeit anzeigt, die maximal fünf Tage betragen kann. Es stehen untereinander der Tag, der Monat und das Jahr, zum Beispiel 07/09/18. Diese Kurzzeitkennzeichen werden an Privatpersonen vergeben und unterscheiden sich deshalb von den roten Überführungskennzeichen für gewerbliche Händler.

Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen seit April 2015

Seit April 2015 gelten Neuregelungen für Kurzzeitkennzeichen. Zu diesen gehören folgende Änderungen gegenüber den vorherigen Regeln:

  • Das Fahrzeug muss über eine gültige HU-Plakette verfügen.
  • Offizielle Stellen überprüfen vor der Vergabe die Betriebserlaubnis und die Straßentauglichkeit. Letztere wird durch die gültige HU-Plakette garantiert.
  • Das Kennzeichen gehört nun zu einem bestimmten Auto. Das war vorher nicht der Fall, die Kennzeichen wurden daher manchmal weiterverkauft.
  • Die Daten auf dem Antrag trägt nun die Zulassungsstelle ein. Vorher war hierfür der Antragsteller zuständig.

Diese Neuregelungen erschweren den vorher anzutreffenden Missbrauch. Kurzzeitkennzeichen wurden für Fahrzeuge ohne HU und gänzlich ohne Zulassung sowie für gestohlene Fahrzeuge verwendet. Die Regelung mit der HU wird in der Praxis so gehandhabt, dass ein Fahrzeug ohne gültige Plakette mit dem Kurzzeitkennzeichen zur Werkstatt gefahren werden darf, um dort die HU durchführen zu lassen – doch nirgendwo anders hin. Für diese Fahrt zur Werkstatt muss das Fahrzeug aber prinzipiell verkehrssicher sein. Die besuchte Werkstatt muss ihren Sitz im Zulassungsbezirk oder mindestens in einem Nachbarbezirk haben.

Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen

Der Antrag erfolgt bei der Zulassungsstelle. Es sind hierfür verschiedene Unterlagen erforderlich. Im Einzelnen sind das folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teile I und II
  • COC oder Einzelgenehmigung für das Fahrzeug im Original
  • HU-Nachweis
  • bei Antrag durch eine andere Person Vollmacht des Halters

Die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens muss nicht am Wohnsitz des Halters erfolgen. Das ist sinnvoll, wenn jemand an einem gänzlich anderen Ort ein aktuell abgemeldetes Auto kauft. Er lässt es dort per Kurzzeitkennzeichen zu und überführt es dann an den Heimatort. Die Gesamtkosten für ein Kurzzeitkennzeichen sind sehr gering, inklusive des physischen Kennzeichens liegen sie je nach Anbieter unter 30 Euro.

Kurzzeitkennzeichen: für Auslandsüberführungen wenig geeignet

Bis auf wenige Nachbarländer erkennen die meisten Länder das deutsche Kurzzeitkennzeichen nicht an, auch wenn sie es in vielen Fällen stillschweigend tolerieren. Daher sollten Kraftfahrer, die ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Dieses enthält einen rot unterlegten rechten Rand, der das Ende des deutschen Versicherungsschutzes anzeigt. Bis zu diesem Datum muss das Fahrzeug folglich ausgeführt werden.

Kritik an den Neuregelungen für Kurzzeitkennzeichen seit April 2015

Die Neuregelungen für Kurzzeitkennzeichen, die für Außenstehende sehr sinnvoll erscheinen, stießen bei einigen Haltern auf starke Kritik. Sie fühlten sich dadurch eingeschränkt. Betroffen waren viele Fahrer, auch diejenigen, die zuvor Kurzzeitkennzeichen weiterveräußert und anderweitig missbraucht hatten.

Eine nachvollziehbare Kritik kam von den Besitzern wertvoller Oldtimer, die fahrtüchtige Fundstücke auf ihrem Grundstück stehen haben, diese aber nur sehr selten bewegen und nun für eine kurze Fahrt nach mehrjähriger Pause jedes Mal die Hauptuntersuchung durchführen lassen müssen. Fahrten mit Oldtimern sind eben nur kurzzeitig erforderlich, um das Fahrzeug zu einem Treffen von Enthusiasten, zu einem Kaufinteressenten oder in die Werkstatt zu fahren. Dafür genügt eigentlich ein Kurzzeitkennzeichen.

Eine andere betroffene Gruppe sind Händler, die immer wieder für wenig Geld Autos mit abgelaufener HU aufkaufen. Diese Wagen sollen nur kurz zur Probe gefahren werden, um sie anschließend aufzubereiten und weiterzuverkaufen. Das ist nun nicht mehr möglich: Das Auto braucht für die kurze Zulassung eine Hauptuntersuchung. Wenn es von einem weit entfernten Standort aufgekauft wird und niemand für die Überführung eine HU durchführen lässt, muss es anschließend für den Transport auf einen Hänger geladen werden. Das ist natürlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer sicherer, denn auf diese Weise sind nur noch verkehrssichere Fahrzeuge mit gültiger HU unterwegs. Doch die abgelaufene HU bedeutete früher keinesfalls immer, dass das Auto nicht mehr verkehrstüchtig war. Es stand nur vielleicht längere Zeit in der Garage.

Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen

Für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen gibt es nur eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung, nicht jedoch die von vielen Haltern bevorzugte Teilkaskoversicherung. Die Versicherer rechnen aber die Kosten für die Vollkaskoversicherung auf eine reguläre Fahrzeugversicherung an, wenn diese auch bei ihnen abgeschlossen wird.

Das ist sinnvoll, wenn das Fahrzeug relativ neu ist und über eine längere Strecke überführt werden soll. Der neue Halter beantragt das Kurzzeitkennzeichen und schließt dafür neben der Haftpflicht- auch eine Vollkaskoversicherung ab. Auf der langen Fahrt kann alles Mögliche passieren, das Fahrzeug ist mit der Vollkasko umfassend abgesichert. Nach der Überführung kann sich der Halter für eine Voll- oder eine Teilkasko bei der gleichen Versicherungsgesellschaft entscheiden.