Wildunfall: Fakten und Schadensregulierung | Kfz-Versicherung.co
  • Home
  • Lexikon
  • Wildunfall: Fakten und Schadensregulierung

Lexikon
Wildunfall: Fakten und Schadensregulierung

Ein Wildunfall geschieht schneller, als dem Kraftfahrer lieb ist – bevorzugt in der Dämmerung und bei Mondlicht. Wenn das Wild – sehr oft ein Reh – vor dem Fahrzeug steht, schaffen es viele Autofahrer nicht mehr, ausreichend stark zu bremsen. Abruptes Ausweichen wird nicht empfohlen, die Gefahr für das Fahrzeug und die Insassen wäre zu groß. Wildunfälle sind über die Teilkasko versichert.

Die wesentlichen Fakten zum Wildunfall

  • Durchschnittlich 650 Wildunfälle ereignen sich in Deutschland täglich. Die Gefahr ist also nicht zu unterschätzen.
  • Kraftfahrer sollten sich nach einem Wildunfall richtig verhalten.
  • Die Teilkasko deckt Schäden mit Haarwild ab. Einige Versicherer erweitern den Schutz auf alle Tiere.

Versicherungstechnische Betrachtung des Wildunfalls

Der Wildunfall im Sinne der Teilkaskoversicherung ist der Zusammenstoß mit Haarwild, also einem Reh, Hirsch, Wildschwein, Dachs, Fuchs etc. Es muss sich versicherungstechnisch um behaarte Wildtiere handeln. Das bedeutet: Wer auf der Straße mit einem Pferd, einem Hund, einem Vogel oder einer Kuh zusammenstößt, ist versicherungstechnisch nicht unbedingt geschützt.

Da das Problem bekannt ist, haben viele Versicherer inzwischen die Teilkaskopolicen erweitert und schützen den Halter bzw. sein Fahrzeug auch beim Zusammenstoß mit anderen Tieren. Das steht in den Bedingungen der Versicherungspolice und muss nachgelesen werden – selbstverständlich ist es nicht! Es lohnt sich, beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung den Zusatzschutz zu beantragen, viele Versicherer bieten ihn gegen einen sehr geringen Aufpreis an.

Der Wildunfall wiederum ist die Kollision mit einem entsprechenden Tier und auch der Unfall, der sich durch ein Ausweichmanöver ereignet, selbst wenn das Tier nicht berührt wurde. Die Beweislage ist hierbei oft schwierig. Dabei handelt es sich um ein handfestes Problem: Die Versicherungswirtschaft geht von einer jährlichen Schadenshöhe zwischen 650 und 700 Millionen Euro aus.

Die Schadensregulierung nach einem Wildunfall

Der Halter ist durch seine Teilkaskoversicherung geschützt. Diese reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug und auch Personen- und Vermögensschäden der Insassen. Ansprüche gegen einen Jagdpächter hat der Fahrer nicht, er muss aber auch selbst nichts bezahlen (in der Regel für die Beseitigung des Kadavers). Der Unfall muss aber gemeldet werden.

Wenn der Jagdpächter rechtzeitig davon erfährt, kann er das getötete Tier verwerten. Sollte es verderben, hat er Schadenersatzansprüche gegen den Fahrer. Die
Haftpflichtversicherung bleibt von einem Wildunfall in der Regel vollkommen unberührt, es sei denn, durch das Ausweichmanöver des Fahrers würden gänzlich andere, periphere Schäden entstehen.

Meldung des Wildunfalls an die Versicherung

Der Wildunfall ist anders als ein Unfall mit einem anderen Fahrzeug oder mit Personen schwerer zu erfassen – vor allem dann, wenn der Fahrer dem Tier nur ausgewichen ist und es dadurch zum Unfall kam. Fahrer sollten den Schaden und den Unfallort umfangreich fotografisch dokumentieren und bei einem verletzten oder getöteten Tier den Jagdpächter und/oder andere Zeugen ausfindig machen. Da die Versicherung vielfach einen Gutachter mit der Fahrzeuguntersuchung beauftragt, sollten Unfallspuren bis nach dieser Untersuchung nicht beseitigt werden.

Wildunfälle vermeiden

Fahrer können das Risiko von Wildunfällen durch eine umsichtige Fahrweise reduzieren. Dazu kann gehören, in der Dämmerung, bei Mondlicht und im Frühjahr und Herbst bei verstärkten Wildwechseln langsam und – bei leerer Landstraße – durchaus eher in der Mitte der Straße zu fahren. Warnschilder zeigen die Gefahr von Wildwechseln zusätzlich an.

Die richtige Geschwindigkeit übersteigt bei dieser Gefahrenlage nicht 80 km/h, denn dabei entstünde bei starkem Bremsen ein Bremsweg um reichlich 50 m, der dem Sichtfeld bei Abblendlicht entspricht. Wer Tiere am Straßenrand stehen sieht, sollte das Fernlicht abschalten und gegebenenfalls hupen. Das Fernlicht blendet die Tiere, die daraufhin manchmal orientierungslos davonrennen – bevorzugt zur Lichtquelle hin.

Bremsen oder Ausweichen beim Tier vor dem Auto?

Der Impuls, einem Tier auszuweichen oder voll zu bremsen, ist absolut nachvollziehbar. Viele Kraftfahrer leiten solche Manöver reflexhaft ein. Sie sind aber gefährlich und zwar umso mehr, je glatter die Straße ist. Sowohl die Vollbremsung als auch das Ausweichmanöver lassen das eigene Fahrzeug fast unweigerlich von der Fahrbahn abkommen – es prallt gegen einen Baum oder fährt im minderschweren Fall in den Straßengraben.

Eine weitere Gefahr ergibt sich durch nachfolgende Fahrzeuge, die auffahren könnten. Daher raten Verkehrsexperten zu einer angemessenen Bremsung und dem Festhalten des Lenkrads. Wenn das Tier dadurch verletzt oder getötet wird, ist das höchst bedauerlich, ein schwerer Autounfall ist aber wesentlich schlimmer.

Korrektes Verhalten nach einem Wildunfall

Ein Kraftfahrer darf natürlich den Unfallort nicht verlassen. Fahrerflucht wäre das zwar nicht, jedoch würde er möglicherweise gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wenn das Tier noch lebt. Die Unfallstelle muss gesichert werden, dann ist die Polizei zu informieren. Das trifft auch dann zu, wenn das Wildtier weitergelaufen ist. Es ist möglicherweise verletzt, der Jagdaufseher kümmert sich darum. Er stellt auch eine Unfallbescheinigung für die Versicherung aus.

Ein liegengebliebenes Tier sollte niemals berührt werden. Wenn es verletzt ist, könnte es ausschlagen. Darüber hinaus kann es krank sein, die Keime könnten sich auf Menschen übertragen. Vollkommen tabu ist es, das Tier selbst aufzuladen – das wäre Wilderei.